![]() |
Danke Lex du bist echt der beste, und ich könnte ihm ja zumindest mit nem Anwalt drohen.
|
ich würde an Deiner Stelle o.g. mit rein schreiben...aber das musst Du nat. selbst entscheiden.
Manche Typen sind so einfach gestrickt, das das - ey alder- isch droh disch mit m Anwalt - an denen abprallt, wennze nicht das Rote in den Augen des Andern zu sehen bekommen...*g* ICH hab ja hier meinen Privatanwalt zu hause... hehe... |
War ja nur n Scherz würd ich auch nie Schreiben, solche Sachen formulier ich normal auch anders ;-)
|
auf keinem fall mit drohungen ala: "ich schlag dir in die f****" kommen
nimm mit dem käufer der anderen auktionen von ihm kontakt auf und frag was er gesagt hat. er muss im falle einer "verurteilung" den differenzbetrag zwischen einer lederaustattung und dem was du geboten hast zahlen, also 750 euro. oder er liefert dir die lederausstattung. hier mal anfragen: http://www.auktions-forum.info/ |
Ich bin ja mal gespannt wie er reagieren wird wenn er die Email liesst.
Der wird sich bestimmt in den A..... beissen. |
Nach einer ersten Stellungnahme, des Verkäufers, solle ich meine Zeit nicht verschwenden, da er der Vertrag niemals erfüllen werde, ich habe ihm jetzt erst mal die rechtliche Lage nähergebracht, mal sehen, was er dazu sagt.
|
@ Dierek- hat er das SO geschrieben in seiner Antwort?
Hat er geschrieben er würde den Vertrag niemals erfüllen? Dann hat er damit zugegeben das ein Vertrag zustande gekommen ist. Heb Dir den Schriftverkehr auf!! Und das nächste was Du jetzt (nach Meinung meines Juristen) ganz wichtig machen solltest, ist Strafanzeige stellen bei der Polizei. Er erfüllt den Tatbestand des Betruges- und zwar vorsätzlich. (wenn oben genanntes so geschrieben wurde). Unabgesehen davon ob er die Lieferung letztlich erfüllt oder nicht.Dafür gibt es Recht, um solche Geschäftsgebaren zu minimieren. Winke LEX |
Also der genaue Wortlaut war so:
Hallo, es gibt viel Moeglichkeiten diesen "Vertrag" zu widersprechen. Eine Bitte, verschenken Sie Ihre Zeit nicht, weil es sich nicht lohnt.Gruess.Vladislav |
vor ca 60jahren hätte mann so was an die wand gestellt und ersch.......
hätte dir dat leder echt gegönnt, naja mach ihn fertig |
grins- sicher- nach russischem Recht... grins... aber wir haben hier deutsches Recht- das sieht schon anders aus...
hast Du ihm die Paragraphen näher gebracht...? |
Logisch, habe deine Text genommen und entsprechen angepasst, bin mal gespannt wie er jetzt reagiert.
|
wenn bei Dir dann mal n paar russisch sprechende Herrschaften vor der Tür stehen ;-), bitte nicht aufmachen :-) :-) :-)
|
so wie "Inkasso Moskau" :D
|
Das ist nicht lustig.
|
Nach meinem Wissen muß der Verkäufer den Vertrag erfüllen. Ebay anschreiben hift garnichts, die halten sich da raus. Wenn du keine RS Versicherung hast würde ich die kostenfreie Sprechstunde beim Amtsgericht nutzen. Die beraten dich über deine rechtichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten einer Klage. Da kannst du auch evtl. Prozeßkostenhilfe erhalten.
|
Na ich weiß gar nicht, ob ich im Augenblick lust auf Gericht habe, habe schon genug mit Anwälten wegen der Scheidung zu tun, aber ein wenig ärgern darf ich den ja wohl, mal sehen wie weit ich komme.
|
Scheidung? Mel und Du?
*erschrecktguck* bitte nich... |
Nee, mit Mel bin ich nicht verheiratet, mit meiner Ex, da läuft die Scheidung noch.
|
Hey Lexx mach dir mal keine Sorgen wir trennen uns nicht.
Wir kennen uns durch das DaihatsuForum und sind erst 7 Monate zusammen. Er lebt bloss seit Februar in Scheidung da hat sich unser Weg für Beziehung dann getroffen! |
Und wann gibts die ersten gemeinsamen Kinder? *gg*
|
*erleichtertguck* dann hab ich s ja gottseidank falsch verstanden.
*knuddelz* Winke LEX |
Echt keine Sorge.
Das hast du komplett falsch verstanden. |
Wie schaut's jetz aus hat der noch was geschrieben oder so?
|
Noch hat man nichts mehr gehört von ihm.
Keine Email kein Nichts. Mal sehen ob da nochmal was kommt. EBay hält sich bloss wieder mal daraus! |
Des ist doch logisch bei Ebay, blos nicht mit reingezogen werden und der Käuferschutz was die da haben is eh fürn Arsch.
|
@ Direck und Vollgas.
Hab noch mal n bischen recherchiert... wichtig ist das Urteil vom BGH (Bundesgerichtshof): Nach mittlerweile anerkannter Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 2002, 363; OLG Hamm NJW 2001, 1142) stellt der bei einem Internetauktionshaus (z.B. bei eBay) eingestellte Angebotstext ein Angebot oder eine antizipierte Annahme des Einstellers dar. Der Kaufvertrag kommt wirksam mit dem Bieter zustande, der bei Ablauf der „Auktion“ das höchste Gebot abgegeben hat. Die Klausel in den allgemeinen Vertragsbedingungen zwischen Versteigerer (z.B. eBay) und dem Verkäufer „mit Ablauf der vom Verkäufer bestimmten Zeit kommt zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden ein Kaufvertrag zustande“ verstößt auch nicht gegen die gesetzlichen Vorschriften über allgemeine Geschäftsbedingungen (z.B. Verstoß gegen § 307 BGB) und ist daher wirksam. viel Erfolg damit, winke LEX |
Das ist nett von Dir Lexxus.
Ich glaube das kann man gut gebrauchen. |
Mal fragen wollt was da jetzt raus gekommen ist!?!?!?
|
Nichts.
Kein Kontakt mehr. Nichts bezahlt und keine ledersitze. |
Werdet ihr es jetzt auf sich beruhen lassen, oder werdet ihr noch
irgendwelche Schritte unternehmen?? Greetings Stephan |
Wir lassen es beruhen warum noch mehr ärger machen das bringt es doch alles nichts.
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:19 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.