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MeisterPetz 24.10.2006 19:20

Schmerzensgelder, Behandlungskosten etc. werden von der normalen Haftpflicht übernommen, allerdings behält sich die Versicherung üblicherweise Regressforderungen vor, falls grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Etwaige Folgeschäden oder Behinderungen etc. werden in der Regel dann privat eingeklagt und man haftet mit dem Privatvermögen. Natürlich wird das dann in Gerichtsverhandlungen geklärt.

Falls man jemanden niedersticht, um dabei zu bleiben, übernimmt natürlich niemand die Haftung und man haftet gleich selber. Natürlich auch, wenn man einen absichtlich umfährt.

Paule 25.10.2006 16:18

Schade um den Sirion, Hauptsache dir ist nicht´s passiert,(Nicht Viel) Wünsche dir auch gute Besserung Dirk.

Sverige42 25.10.2006 18:51

Hallo,
mir hat man mal die Vorfahrt auf der Kreuzung einer 70-km-Landstraße genommen, so daß auch in dieser Geschwindigkeit ein Zusammenstoß nicht mehr verhindert werden konnte. Allerdings mit einem Fiat-Cinquecento, der mich jedoch fast unbeschadet gelassen hat ! Daher weiß ich, wie Du Dich fühlst und wundere mich, daß Du nicht weiterhin im Krankenhaus bleiben mußt ( Schleudertrauma ).
Ich wünsche Dir eine gute Besserung ! Kopf hoch.
Gruß aus Hamburg.
Daniel

Kugel 26.10.2006 10:50

Zitat:

Zitat von MeisterPetz
.... Wenns dunkel ist auf der Landstrasse wird man auch bei einer Silouette auf der Strasse reflexmäßig in die Eisen gehen. Könnte ja auch ein Mensch sein und den wird man auch in D nicht umfahren dürfen/müssen. ;)......

Übermüdung, Drogen, Alkohol, Sehschwäche = Das sind Möglichkeiten, die Dir nach so einer Aktion unterstellt werden.

Interessant ist, das die Fahrer, die einem Vieh ausgewichen sind und in den Graben gerauscht sind, kein Geld von Ihrer Vollkasko V. bekommen - da wird grobe Fahrlässigkeit unterstellt (und so weit ich mich erinnern kann, eine Möglichkeit anzuhalten).....


Gruß

Kugel

MeisterPetz 26.10.2006 20:21

Das mag ja alles sein, und von den Versicherungen so gehandhabt werden (die versuchen sich immer, irgendwie rauszudrehen, also muss man halt vor Gericht ziehen), aber Tatsache ist, dass der Hinterherfahrende einen entsprechenden Abstand einzuhalten hat, und dem Verkehrsgeschehen aufmerksam zu folgen hat. Das steht, wenn ich mich noch recht erinnere ;), in der StVo. Würde mich sehr wundern, wenn das in D anders wäre.

Da es Dierek ja auch gesundheitlich ziemlich erwischt hat, gehe ich davon aus, dass der Unfall von der Polizei aufgenommen wurde. Dabei wurde auch der gesundheitliche Zustand beider Fahrer festgestellt. Man braucht sich also nichts unterstellen lassen, da das alles amtlich aufliegt.

Möglicherweise kann ein gewiefter Anwalt (= Winkeladvokat) eine Teilschuld für den Vordermann konstruieren. Allerdings wird sich das lange hinziehen und einen ungewissen Augang haben. Ich würde, in der Situation des Vordermannes, bis aufs Letzte streiten, schon alleine, weil ich mir nicht einreden lasse, dass ich in Gefahrensituationen keine Notbremsung durchführen darf, nur weil der hinter mir Fahrende zu knapp auffährt, oder unaufmerksam ist.

Actimel 26.10.2006 22:18

Also um die Diskussion zu beenden.
- Er hat volle Schuld bekommen.
- Der andere hat keine schweren Verletzungen nur ein Schleudertrauma.aber soweit schon alles kuriert.
- Anzeige wird gestellt.
- Versicherung ist alles am klären haben wir nichts mehr mit zu tuen.
- Die Versicherung zahlt den Preis was der Wagen VOR unfall noch wert gewesen wäre.
Das sind 8,500.00€
Restwert 650€ ( falss jemand interesse hat Sirion billig abzugeben)
Reperatur kosten ca: 15.800.000€!!!!
Dafür bekommt man einen neuen.

So das dazu.

Lieben Gruss
Melanie

Rainer 26.10.2006 23:23

Ich denke mehr gibts dazu nicht zu sagen daher --> closed


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