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Ice Cube 29.10.2007 12:21

Zitat:

Sehr geehrter Herr [Zensur],

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Gemäss §49a ( Absatz 1 ) der StVZO dürfen an Kraftfahrzeugen und ihren
Anhängern nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten
lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Die Betonung liegt dabei
eindeutig auf angebracht. Schon das reine Anbringen ist unzulässig.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich bereits
Fachgremien beschäftigt und diese haben sich u.a. wie folgt geäußert:
- die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
- die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann
andere Verkehrsteilnehmer irritieren.
- bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes
kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere
Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt
werden können.
- das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte
und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend.

Begutachtungen im Rahmen von §19(2) bzw. Änderungsabnahmen nach
§19(3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden;
diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung
und/oder ähnlichen Maßnahmen zu.



Zu einer Art Einstiegsbeleuchtung von weißen Leuchten am Unterboden
teilen wir Ihnen mit, dass diese Beleuchtung als sogenannte Vorfeld- oder
Annäherungsbeleuchtung nicht generell abgelehnt werden kann.

Doch wie bereits o.g., kommt es dabei ganz auf die konstruktive und
bauliche Ausführung dieser indirekten Beleuchtung an.
Bei diffusen weißlichem Licht kann eine Gefährdung durch Ablenkung
nahezu ausgeschlossen werden. Es werden keine anderen Effekte, wie
beispielsweise durch das auftreffende Licht der Scheinwerfer oder der
Begrenzungsleuchten auf der Straße, erreicht.

Die Schaltung sollten dann jedoch mit der Innenbeleuchtung oder dem
Schließen der Türen gekoppelt sein und mit zuvor genannter Beleuchtung
ebenfalls erlöschen.

Die Beurteilung der Wirkung dieser Beleuchtung kann nur durch den
amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für
den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) erfolgen.

Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten Bundes-
ländern der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA
beauftragt.




Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

i.A. Andreas [Zensur]

Ihre Frage: Guten Tag.

Ich habe eine Frage bezüglich der \'Unterboden-Neons\', Low-Glow oder UBB
genannten \"Zusatzbeleuchtungen\". Mir war bisher bekannt dass das
Einschalten der Beleuchtung im Bereich der StVO unzulässig ist. Nun wollte
ich mich im Internet darüber nochmals genau Informieren bevor ich mich
Strafbar mache. Daher wäre meine konkrete Frage folgende:

Ist es verboten Unterbodenbeleuchtung am Fahrzeug anzubringen?

Falls es dennoch einen Weg gibt diese Beleuchtung legal an meinem Fahrzeug
anzubringen lassen sie es mich bitte zusätzlich Wissen.

Mit freundlichen Grüßen, Claus [Zensur]
Falls es Jemand interessiert ;)

Mein Problem ist nicht direkt das ich ein Bußgeld bekommen könnte sondern das im Falle eines Unfalls die Versicherung den Schaden nicht trägt. Ich möchte nicht den rest meines Leben ein Unfall bezahlen nur weil ich 4 Röhren unterm Auto hatte. Ich werde mich mal mit einer Fachwerkstatt in Verbindung setzen und diese beten mir die Röhren als Einstiegshilfe einzutragen. So wie ich das mitbekommen habe ist das nämlich nicht verboten somit sollte im Falle eines Falles die Versicherung greifen.

Hab mich nochmal Paragraphentechnisch informieren wollten. Danke Challenger du hattest recht. :)

Gruß,
Claus.

Challenger 29.10.2007 12:47

ich möchte mir die ultraflache LED-Unterbodenbeleuchtung dranbauen, fallen nicht auf und kannst die mit der fernbedienung ein und ausschalten...

will das ja nur für showzwecke verwenden.... also auf treffen und so und nicht jeden tag damit rumfahren..

Ice Cube 29.10.2007 13:03

Will meine ja auch nicht beim fahren benutzen werde dann wohl die Röhren verkaufen und mir auch LED's holen... Meine Röhren haben auch ne Fernbedienung ;)

EDIT// Sag mir mal bitte bescheid wo du dir die LED's kaufst. Ich hatte bisher www.jom.de bin aber noch unsicher ob die wirklich so der knaller sind für 60€

Challenger 30.10.2007 06:26

habe paar bei ebay gesehen für 119, 4 reihen....

Thunderbird74 30.10.2007 15:16

natürlich will die dinger NIE einer beim fahren.... ok höchstens wenn man auf den MC Kotz Parkplatz fährt und alle her schauen aber sonst NIEEEE ;-)

Challenger 30.10.2007 15:35

wollen schon, aber dürfen nicht :anonym:

Ice Cube 30.10.2007 15:41

ich möchte nichts illegales mehr machen. Mein mopped fuhr zu schnell, mein mofa ging auch anstatt 25 gute 60 und das ist mir einfach zuviel stress! Daher einstiegsbeleuchtung eintragen und danach vorne und hinten anbauen und zusätzlich knopf anbauen das ist noch erträglich für mich :)

Thunderbird74 30.10.2007 21:54

Zitat:

Zitat von Challenger (Beitrag 265521)
wollen schon, aber dürfen nicht :anonym:

Naja.... du DARFST auch deinen end/mitteltopf nicht leer räumen... hat dich aber auch nicht abgehalten ;-)

Also ich würde wetten das 99,99% aller die sich eine... nennen wir es mal "einstiegsbeleuchtung" verbauen, diese auch beim vorfahren beim MC Kotz anmacht damit alle Jubeln und der Show effeckt zur geltung kommt, ob das denn dann illegal ist interessiert in dem moment doch mal ganz ehrlich gesagt... KEINEN :lol:

PS: ich will auch eine "einstiegsbeleuchtung" in den radhäusern und unter den schwellern welche auch bei betätigung der zentralverriegelung 2-3 mal blinkt *gg*
Was der TÜV dazu sagt ist mir ehrlichgesagt... herzlich egal, bekomm das dann schon als " ;-) einstiegsbeleuchtung ;-) " eingetragen

Oehly 30.10.2007 23:58

das problem sehe ich nur, wenn es verbaut ist und man zum tüv muss. das wird die einzig kritische situation sein, ok oder wenn du bei nacht die ampel an hast und der fanklub grünweiss macht ne kontrolle .....

ich steh ja auch total auf son 80erjahrediscolichteffektscheiss :D bin aber noch am überlegen wie ich es am "sinnvollsten" mache ....:anonym:

Ice Cube 31.10.2007 01:16

Also ich würde mir dieses kaufen:

http://shop.wiltec.info/cgi-bin/tabs...44714136,25643

Kostet eine ziemliche Stange (gibts auch günstiger mit 144 LED's das sind aber weniger als die hälfte) aber der Händler hat zugesagt das wenn wir 5 Leute zusammen bekommen die die LED's kaufen möchten das er uns dann den 2er Staffelpreis gibt (Farbe egal, ansonsten müsste man die gleiche Farbe nehmen)

Ich hol mir meine in weiß da ich das eintragen lassen kann. Desweiteren sieht es an einem Burgunerroten bestimmt gut aus wobei das nachts ja mehr oder wenig egal ist :)

Grüße,
Claus.


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