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redlion 21.07.2014 21:27

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@ Alex
so müsste es in Deinem L80 auch warnblinken, grün und rot blinken aber gleichzeitig...

Brummkreisel 22.07.2014 01:22

Hallo Reinhard,

dank deines Bildes hab ich nochmal nachgesehen, bei mir ist es nur so gewesen dass das Rote nicht an war.... hab dann mal nachgesehen, Birnchen kaputt... Getauscht und jetzt ist´s auch wieder so wie bei Dir...

Danke nochmals...

Alex

redlion 22.07.2014 12:31

Zitat:

Zitat von Zorropower (Beitrag 506530)
...demnach ist tatsächlich eine rote Kontrollleuchte vorgeschrieben. Da haben wir dann wohl beim nächsten HU-Termin ein Problem? oder?:gruebel:

Ich war doch gerade beim TÜV, ohne rote Kontrollleuchte. Keine Beanstandung, aber der Warnblinker ist eh nicht geprüft worden...;)

Kokomiko 22.07.2014 13:38

Zitat:

Zitat von Zorropower (Beitrag 506530)
Für die Schaltung muß im Kraftfahrzeug ein besonderer Schalter vorhanden sein, nach dem Einschalten müssen alle am Fahrzeug oder Zug vorhandenen Blinkleuchten gleichzeitig mit einer Frequenz von 90 Perioden in der Minute gelbes Blinklicht abstrahlen, und dem Fahrzeugführer muß durch eine rote Kontrolleuchte angezeigt werden, daß das Warnblinklicht eingeschaltet ist.

Wo steht das ? Jedenfalls nicht in den §§ 15 und 16 StVO.

Zorropower 22.07.2014 14:44

Zitat:

Zitat von Kokomiko (Beitrag 506587)
Wo steht das ? Jedenfalls nicht in den §§ 15 und 16 StVO.

hier: http://www.rechtslexikon.net/d/warnb...blinklicht.htm

Ich kann natürlich nicht für die Richtigkeit der dort gemachten Angaben garantieren!


Grüße

redlion 22.07.2014 14:57

Zitat:

Zitat von Kokomiko (Beitrag 506587)
Wo steht das ? Jedenfalls nicht in den §§ 15 und 16 StVO.

§§ 53a, Absatz 4.3 StVZO

Davon, dass die Leuchte rot sein muß, steht da allerdings nix.
Evtl. ist das mal geändert worden? Der Tacho mit der roten Kontrollleuchte ist ja auch älter.

Kokomiko 22.07.2014 15:11

Straßenverkehrszulassungsordnung
Zitat:

§ 39a Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger
(1) Die in Personenkraftwagen und Kraftomnibussen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen – ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen – eingebauten Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger müssen eine Kennzeichnung haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(2) Die in Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3 eingebauten Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger müssen eine Kennzeichnung haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(3) Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen müssen Betätigungseinrichtungen haben, deren Einbau, Position, Funktionsweise und Kennzeichnung den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
Zitat:

§ 53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste
(4) Fahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3 mit Ausnahme von dreirädrigen Kraftfahrzeugen), die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen, müssen zusätzlich eine Warnblinkanlage haben. Sie muss wie folgt beschaffen sein: 1.
Für die Schaltung muss im Kraftfahrzeug ein besonderer Schalter vorhanden sein.
2.
Nach dem Einschalten müssen alle am Fahrzeug oder Zug vorhandenen Blinkleuchten gleichzeitig mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) gelbes Blinklicht abstrahlen.
3.
Dem Fahrzeugführer muss durch eine auffällige Kontrolleuchte nach § 39a angezeigt werden, dass das Warnblinklicht eingeschaltet ist.
Also nichts mit rote Blinkleuchte, auffällig muß sie sein und das sind zwei Blinkepfeile, die gleichzeitig leuchten auf alle Fälle :zunge:
Und eine Anlage zu § 39a gibt es nicht mehr, möglicherweise ist diese weggefallen.

redlion 22.07.2014 15:15

Zitat:

Zitat von Kokomiko (Beitrag 506594)
Und eine Anlage zu § 39a gibt es nicht mehr, möglicherweise ist diese weggefallen.

Diese Anlage habe ich gesucht, aber nirgends gefunden. Dann scheint das mit der roten Leuchte wohl nicht mehr zu gelten. Die beiden grünen sind ja auch wirklich auffällig genug.

Schimboone 22.07.2014 16:22

Das stammt vermutlich noch aus der Zeit wo die Fahrzeuge nur einen Fahrrichtungsanzeiger hatten.
Der bereits verschiedene Polo 2 meiner Eltern hatte nur eine Grüne LED, sowohl für Blinker Links, als auch für Rechts. Wanrblinker hätte man ohne die rote Leuchte nicht unterscheiden können

redlion 22.07.2014 16:26

Ja, kann sein. Aber der Cuore-Tacho hat zwei grüne plus die rote.
Eigentlich ist mir das auch sowas von egal, wenn der TÜV die Leuchte nicht will - ich habe sie noch nie wirklich gebraucht.


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