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pingelchen 10.01.2005 17:53

was ist denn langstreckentauglich? für mich bedeutet dies in erster linie, das ich bequem sitzen kann, bei meiner höhe kann das schonmal bei einer zu kurzen sitzfläche unangenehm werden, weil man das bein mehr oder weniger ständig anspannen muss... da wäre dann ein tempomat die lösung ;)

ein tempomat heisst für mich langstreckentauglich :P

Rainer 10.01.2005 18:27

Zitat:

Zitat von bigmcmurph
Jo, auch gut.
Das heißt aber wenn man jetzt ein Auto aus August 2004 kauft,
müsste man den noch mit 5 Leuten fahren können oder??

Greetings
Stephan

Es ist EGAL von wann der YRV ist. Wenn 5 Personen EINGETRAGEN sind dann dürfen auch 5 damit fahren, egal wann und wie du das Auto anmeldest! Das heisst die neuen haben nur 4 eingetragen und DIE dürfen immer nur 4 mitnehmen!

Alles klar? ;)

Comitis Nostra 10.01.2005 19:04

Es ist EGAL von wann der YRV ist. Wenn 5 Personen EINGETRAGEN sind dann dürfen auch 5 damit fahren, egal wann und wie du das Auto anmeldest! Das heisst die neuen haben nur 4 eingetragen und DIE dürfen immer nur 4 mitnehmen! [/quote]

Ich glaube mich an ein Urteil zu erinnern, das besagt, dass bei einem KFZ das für 5 Personen zugelassen ist 6 mit fahren dürfen jedoch nur 5 angeschnallt sein müssen. Analog dürfte das auch für KFZ mit 4 zugelassenen Personen gelten...

benrocky 10.01.2005 20:48

Hm ja, das stimmt :-)
Schreib ich jetzt einfach mal so... hab auch schon manchmal im Cuore fünf Leute drin gehabt und vom Platz her passt es ja auch ohne Probleme (sowohl im L7 als auch im L251).

Schöne Grüße
Thomas

K3-VET 10.01.2005 21:29

Hallo,

Moment, nicht so schnell. Mag ja sein, dass es mal solch ein Urteil gegeben hat - dann aber wahrscheinlich in den Anfangszeiten des Gurtes.

Fakt ist: Die eingetragene Anzahl der Sitze ist gleich der maximal zulässigen Personen im Fahrzeug während der Fahrt.

Wenn bei neueren YRV's nur noch 4 Personen angegeben ist, dann dürfen da auch nur 4 Personen rein. Sollte trotzdem ein 5. Gurt vorhanden sein, ist das genauso schön wie überflüssig.
Ist kein 5. Gurt vorhanden, dürfen AUCH nur insgesamt 4 Personen mitfahren.

Die Gurtpflicht gilt in Deutschland schon länger und ist auch durchaus so gemeint. Ausnahmen gibt es nur für Taxen und Linienbusse (und evtl. noch ein paar andere)


Bis denne

Daniel

bigmcmurph 10.01.2005 23:11

Zitat:

Zitat von Rainer
Es ist EGAL von wann der YRV ist. Wenn 5 Personen EINGETRAGEN sind dann dürfen auch 5 damit fahren, egal wann und wie du das Auto anmeldest! Das heisst die neuen haben nur 4 eingetragen und DIE dürfen immer nur 4 mitnehmen!

Alles klar? ;)

Jo, das war mir klar, was ich nur meinte war:
Wenn für einen YRV 5 Personen eingetragen sind und der wird abgemeldet und neu angemeldet,
ob dann die "alte" Angabe bleibt oder ob das dann geändert werden muss.
Scheint ja nicht so zu sein.

Greetings
Stephan

Runabout 10.01.2005 23:47

Zitat:

Zitat von WONDERMIKE
Zitat:

Zitat von Rainer
Zitat:

Zitat von WONDERMIKE
naja.. die Optik wärs halt ;):D


Was meinst du damit Mike????

man kann viel rumbasteln am YRV, aber die Grundform der Karosserie ist einfach nicht hm sportlich, ernsthaft,.. genug, wobei ich im Web schon welche gefunden hab die was hermachen(dann aber in schwarz).. mir gefällt das vanartige Design leider nicht, entweder muss es ein Coupe sein oder eine Limo mit schöner Linienführung(Lexus IS200, e46 3er BMW,..) :) sogar der aktuelle Civic Type-R macht mir zu sehr auf "Pampersbomber" :D wobei mir Civics, Corollas, Golf, Colt,.. auch nicht wirklich gefallen :/ ein Civic Coupe macht für mich zB 100mal mehr her :oops:

Naja, genau deshalb floppt der aktuelle Civic wohl ebenfalls.....ist zwar ein hervorragendes Auto wie der YRV....aber eben halt zu praktisch, obwohl der YRV mehr Emotionen auslöst als der EU8 von Honda (M200 ist einfach einer der schnittigsten Vans auf dem Markt)

Gruss Stephan

K3-VET 10.01.2005 23:49

Hallo,

Zitat:

Zitat von bigmcmurph
Zitat:

Zitat von Rainer
Es ist EGAL von wann der YRV ist. Wenn 5 Personen EINGETRAGEN sind dann dürfen auch 5 damit fahren, egal wann und wie du das Auto anmeldest! Das heisst die neuen haben nur 4 eingetragen und DIE dürfen immer nur 4 mitnehmen!

Alles klar? ;)

Jo, das war mir klar, was ich nur meinte war:
Wenn für einen YRV 5 Personen eingetragen sind und der wird abgemeldet und neu angemeldet,
ob dann die "alte" Angabe bleibt oder ob das dann geändert werden muss.
Scheint ja nicht so zu sein.

Greetings
Stephan

so ist es. Es gibt ein Bestandrecht. Ist wie bei älteren Fahrzeugen, die dürfen auch lauter sein, als aktuelle Fz.


Bis denne

Daniel

blumentopffan 11.01.2005 19:33

Ich habe die Langstreckentauglichkeit bemängelt. Damit verbinde ich zum einen bequeme Stize, gute Motorisierung, ein angenehmes Raumklima und vor allem einen guten Federungskomfort. Letzteren hat der GTti nicht - nicht mal im Ansatz. Auf den nicht wirklich schlechten Autobahnen Deutschlands merke ich, wie gut die Straßenbauer gearbeitet haben. Gleichwohl bin ich stolz, bereits einmal die Erde mit meinem GTti umrundet zu haben. Ich habe in einem sehr alten Nissan Micra Spanien und auch Sizilien jeweils im heißen August besucht. Das zeigt, daß ich letztlich noch etwas hart im Nehmen (gewesen):evil:bin. Gleichwohl wäre die gleiche Strecke im sehr gut motorisierten YRV mit Klima angenehmer gewesen. Ich machs kurz: Alles was ich sagen wollte: Leuten mit Bandscheibenproblemen solllten keinen GTti fahren. :!:

copen83 11.01.2005 20:42

das der GTti "härter" gefedert ist, ist doch normal
da für ist der GTti ja auch die Sportversion vom YRV


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