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Hahny 21.05.2005 19:18

ramschutz erlaubt oder nicht
 
hallo wollte mal fragen wie war das mit den ramschutz :?: ist der jetzt erlaubt aber ist er nicht erlaubt hatte mir einen gekauft ist auch original daihatsu wer weiß mehr danke schon mal

klasse08-15 21.05.2005 20:31

bau ihn sofort an, wenn du ihn noch nicht dran hast und dann sofort zum tüv oder dekra, je nachdem...
wenn du papiere hast wird das klappen, aber wie lange noch????
es soll eine richtlinie kommen, die kuhfänger nicht mehr als zulassungsfähig betrachtet, allerdings weiß ich nicht wann, jedoch sehr bald!

das wichtigste: einmal eingetragen, haben sie bestandschutz!
nicht so bei aluspoilern, denn sie wirken wie messer

gruß klasse

kiter 21.05.2005 20:34

so weit ich weiß bekommst du nen kuhfänger neu ans auto netmehr eingetragen, wenn aber schonmal einer dran war und eingetragen ist kannste einfach wieder einen dranschrauben

klasse08-15 21.05.2005 20:36

bis vor 1-2 monaten war es noch kein problem, aber endeten leider meine praktikumserfahrungen bei dekra

gruß klasse

Hahny 21.05.2005 20:47

es war noch keiner dran habe ihn aber schon mal dran gemacht weil ja abe dabei war dann werde ich mal zum tüv und mal testen sag dann mal bescheid

klasse08-15 21.05.2005 21:02

sieh nochmal genau hin
wenn ABE auf dem wisch (gutachten) steht und von deinem auto die rede ist, dann brauchst du das nicht eintragen lassen, ich glaube aber das dort teilegutachten drauf steht

allerdings würde ich bei diesem heiklen thema trotzdem auf eine eintragung nicht verzichten, denn ABEs können ablaufen, was im FZ-schein steht bleibt auch so

gruß klasse

Hahny 21.05.2005 21:22

ja du hast recht teilegutachten is drin also doch zum tüv ist auch besser so

Mel 24.05.2005 13:00

Soweit ich mich erinnern kann, soll dieses neue Gesetz 2007 in Kraft treten.
Neufahrzeuge können dann nicht mehr mit einem Rammschutz ausgestattet werden.

Fahrzeuge, die einen Bügel haben, dürfen diesen behalten. Die Fallen unter so eine Vorschrift....habe aber den Namen vergessen.

Den Frontschutzbügel musst Du eintragen lassen. ABE ist aber dabei, musst also nicht extra zum TÜV.

Also jetzt kannst Du den Bügel noch eingetragen bekommen, warte aber nicht mehr so lange. ;)

Hahny 24.05.2005 18:38

hallo danke für deine auskunft werde dann mal züm tüv :)

Mel 24.05.2005 20:18

Was willst Du denn beim TÜV? Wenn Du eine ABE hast, musst der Bügel nicht abgenommen werden.

Nur zur Zulassungsstelle und Nachtragen lassen

klasse08-15 24.05.2005 20:21

kommt drauf an was in der abe steht
die zulassungsstellen können gar nichts, das ist jetzt aber nicht böse gemeint
sie wissen meist schlicht und einfach nichtm was sie reinschreiben sollen, das schlägt der prüfer/sachverständige vor

gruß klasse

Mel 24.05.2005 20:23

Ach so. Also bis jetzt habe ich das immer bei unserer "Dorf" Zulassungsstelle machen lassen. Ohne Probleme.

Meine Schwellerrohre, meine Reifensondergröße..aber klar jeder arbeitet anders. Also erstmal zum TÜV in diesem Falle.

Sicher ist sicher. ;)

Hahny 24.05.2005 20:32

ja habe auch keine abe sondern nur eine teilegutachten habe ich gesehn naja hin fahren kostet ja nix auser ein bischen zeit :roll:

klasse08-15 24.05.2005 20:39

dann ist ja alles klar, du musst erst zum tüv
ich geh auch von §19(2) aus, also musst du in deinem fall zum tüv
bei §19(3) kannst du auch zu gtü, küs, dekra usw. fahren
steht auf dem gutachten

gruß klasse

Hahny 24.05.2005 20:47

und die machen das ohne problemme und wie teuer wird sowas

klasse08-15 24.05.2005 21:09

ne normale 19(2) sollte ca. 35euro kosten, aber dann kann zusätzlich noch pro 15min 22euro aufwand hinzukommen
wenn du aber das gutachten hast und alles korrekt ist, wird es dabei bleiben

gruß klasse

Hahny 27.05.2005 11:14

ja danke fahre diese tage mal zum tüv ist ja auch alles original teil von daihatsu

hulg 28.05.2005 14:28

Mal ein Hinweis zur Verständlichkeit!!

Was Klasse ja schon sagte, ABE's wenn vorhanden auf jedenfall eingetragen lassen ist zwar jetzt nicht nötig, aber nur eingetragene Sachen geniessen Bestandsschutz keine ABE's.

Also wer weiter mit ABE fährt riskiert beim nächsten TÜV das Teil entfernen zu müssen da die ABE nicht mehr neuester Gesetzesregelung entspricht!!!!!

Gruß Holger

Hahny 29.05.2005 04:38

ja danke abe habe ich nicht ist nur ein teilegutachten dabei aber werde jetzt die woche mal hin fahren dann schreibe ich wies war


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