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ramschutz erlaubt oder nicht
hallo wollte mal fragen wie war das mit den ramschutz :?: ist der jetzt erlaubt aber ist er nicht erlaubt hatte mir einen gekauft ist auch original daihatsu wer weiß mehr danke schon mal
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bau ihn sofort an, wenn du ihn noch nicht dran hast und dann sofort zum tüv oder dekra, je nachdem...
wenn du papiere hast wird das klappen, aber wie lange noch???? es soll eine richtlinie kommen, die kuhfänger nicht mehr als zulassungsfähig betrachtet, allerdings weiß ich nicht wann, jedoch sehr bald! das wichtigste: einmal eingetragen, haben sie bestandschutz! nicht so bei aluspoilern, denn sie wirken wie messer gruß klasse |
so weit ich weiß bekommst du nen kuhfänger neu ans auto netmehr eingetragen, wenn aber schonmal einer dran war und eingetragen ist kannste einfach wieder einen dranschrauben
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bis vor 1-2 monaten war es noch kein problem, aber endeten leider meine praktikumserfahrungen bei dekra
gruß klasse |
es war noch keiner dran habe ihn aber schon mal dran gemacht weil ja abe dabei war dann werde ich mal zum tüv und mal testen sag dann mal bescheid
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sieh nochmal genau hin
wenn ABE auf dem wisch (gutachten) steht und von deinem auto die rede ist, dann brauchst du das nicht eintragen lassen, ich glaube aber das dort teilegutachten drauf steht allerdings würde ich bei diesem heiklen thema trotzdem auf eine eintragung nicht verzichten, denn ABEs können ablaufen, was im FZ-schein steht bleibt auch so gruß klasse |
ja du hast recht teilegutachten is drin also doch zum tüv ist auch besser so
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Soweit ich mich erinnern kann, soll dieses neue Gesetz 2007 in Kraft treten.
Neufahrzeuge können dann nicht mehr mit einem Rammschutz ausgestattet werden. Fahrzeuge, die einen Bügel haben, dürfen diesen behalten. Die Fallen unter so eine Vorschrift....habe aber den Namen vergessen. Den Frontschutzbügel musst Du eintragen lassen. ABE ist aber dabei, musst also nicht extra zum TÜV. Also jetzt kannst Du den Bügel noch eingetragen bekommen, warte aber nicht mehr so lange. ;) |
hallo danke für deine auskunft werde dann mal züm tüv :)
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Was willst Du denn beim TÜV? Wenn Du eine ABE hast, musst der Bügel nicht abgenommen werden.
Nur zur Zulassungsstelle und Nachtragen lassen |
kommt drauf an was in der abe steht
die zulassungsstellen können gar nichts, das ist jetzt aber nicht böse gemeint sie wissen meist schlicht und einfach nichtm was sie reinschreiben sollen, das schlägt der prüfer/sachverständige vor gruß klasse |
Ach so. Also bis jetzt habe ich das immer bei unserer "Dorf" Zulassungsstelle machen lassen. Ohne Probleme.
Meine Schwellerrohre, meine Reifensondergröße..aber klar jeder arbeitet anders. Also erstmal zum TÜV in diesem Falle. Sicher ist sicher. ;) |
ja habe auch keine abe sondern nur eine teilegutachten habe ich gesehn naja hin fahren kostet ja nix auser ein bischen zeit :roll:
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dann ist ja alles klar, du musst erst zum tüv
ich geh auch von §19(2) aus, also musst du in deinem fall zum tüv bei §19(3) kannst du auch zu gtü, küs, dekra usw. fahren steht auf dem gutachten gruß klasse |
und die machen das ohne problemme und wie teuer wird sowas
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ne normale 19(2) sollte ca. 35euro kosten, aber dann kann zusätzlich noch pro 15min 22euro aufwand hinzukommen
wenn du aber das gutachten hast und alles korrekt ist, wird es dabei bleiben gruß klasse |
ja danke fahre diese tage mal zum tüv ist ja auch alles original teil von daihatsu
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Mal ein Hinweis zur Verständlichkeit!!
Was Klasse ja schon sagte, ABE's wenn vorhanden auf jedenfall eingetragen lassen ist zwar jetzt nicht nötig, aber nur eingetragene Sachen geniessen Bestandsschutz keine ABE's. Also wer weiter mit ABE fährt riskiert beim nächsten TÜV das Teil entfernen zu müssen da die ABE nicht mehr neuester Gesetzesregelung entspricht!!!!! Gruß Holger |
ja danke abe habe ich nicht ist nur ein teilegutachten dabei aber werde jetzt die woche mal hin fahren dann schreibe ich wies war
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