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-   -   Was sagt eigentlich der TÜV dazu? (http://www.daihatsu-forum.de/vbulletin/showthread.php?t=11408)

Caromaniac 14.07.2005 12:47

Was sagt eigentlich der TÜV dazu?
 
Also in nem anderen Tread hab ich ja schon mit den beleuchteten Wischerdüsen gelesen das der moniert hat, und wenns soweit is weiss ich auch schon ne gute Lösung ohne die ausbauen zu müssen.

Aber was sagt eigentlich der TÜV zu sowas wie der Fußraumbeleuchtung, oder Unterbodenbeleuchtung, ja zu so schnick schnack im allgemeinen, muss zwar noch lang net zum TÜV aber es interessiert mich einfach mal.

Hat da jemand Erfahrung oder so...???

mike.hodel 14.07.2005 20:36

Meine Erfahrung :


Je mehr schnike Zeugs, umso besser schauen die und umso schneller haben die Dich auf dem Kicker.


LG

Mike

Toto 14.07.2005 21:35

Alles angebaute außen was leuchtet is nicht !!!! Fussraum & Unterbodenbeleuchtung so anstricken das es nur angeht wenn du die Tür öffnest!!! Sprich Einstigseinhilfe!!!dann sagt der Tüv nix, aber man könnte da ja noch etwas stricken zum dauerschalten *lol*

Caromaniac 14.07.2005 22:56

Ja des sowieso bei mir geht des nur mit Schaltern...

Rainer 14.07.2005 23:08

Zitat:

Zitat von Caromaniac
Ja des sowieso bei mir geht des nur mit Schaltern...

Das darf eben nicht sein, zumindest ist dieser Punkt recht strittig.

Ganz klar ist das bei Unterbodenbeleuchtungen, die dürfen (wenn überhaupt) dann NUR angehen wenn du die Türe öffnest (wenn du noch einen versteckten schalter hast und den niemand bemerkt ists auch okay).

Die innenraumbeleuchtung, so wie ich sie etwa habe, dagegen kann kaum einer was sagen solange du nicht im eingeschaltenen zustand damit fährst!

Caromaniac 14.07.2005 23:13

Zitat:

Ganz klar ist das bei Unterbodenbeleuchtungen, die dürfen (wenn überhaupt) dann NUR angehen wenn du die Türe öffnest
Ich glaub du meinst damit die Fußraumbeleuchtung oder????

Unterboden ist für mich die unterm Auto...

Rainer 14.07.2005 23:15

Zitat:

Zitat von Caromaniac
Zitat:

Ganz klar ist das bei Unterbodenbeleuchtungen, die dürfen (wenn überhaupt) dann NUR angehen wenn du die Türe öffnest
Ich glaub du meinst damit die Fußraumbeleuchtung oder????

Unterboden ist für mich die unterm Auto...

Nein, nein, ich meine schon diese Lampen die UNTER dem Auto montiert sind!

Caromaniac 14.07.2005 23:19

echt hm... und warum grad wegen den schaltern strittig???

Rainer 14.07.2005 23:21

Weil du die Unterbodenbeleuchtung wenn sie mit einem schalter einzuschalten sind "vergessen" könntest auszuschalten und damit "irrtümlich" auf öffentlichen Strassen rumfahren....

Wenn sie NUR angehen wenn du eine Türe öffnest ist alles okay. Aber versuch beim TÜV bloss nicht ihm das so zu verkaufen, am besten du argumentierst dein vorhaben, etwa mit "ach wissen sie ich leere immer meine Handtasche aus wenn ich die Schlüssel fürs Auto suche".
Poche nicht auf dein Recht sondern stell dich blauäugig! ;)

Caromaniac 14.07.2005 23:25

oder war schon drin als ich ihn gekauft hab.... so etwa??

klasse08-15 15.07.2005 00:50

Zitat:

oder war schon drin als ich ihn gekauft hab.... so etwa??
ich war knapp 5monate bei einer großen überwachungsorganisation als praktikant....
was denkst du wie oft ich das gehört habe? :lol:
darüber konnte ich nur müde lächeln :wink:
weil es zählt der ist-zustand des autos und nicht das der verkäufer gesagt hat es wäre ok

gruß klasse

beifahrertür 15.07.2005 10:21

Zitat:

Zitat von klasse08-15
darüber konnte ich nur müde lächeln :wink:
weil es zählt der ist-zustand des autos und nicht das der verkäufer gesagt hat es wäre ok

desweiteren sind diese funzeln laut urteil eine ablenkung der anderen autofahrer, im schlimmsten fall wird dir soagr die ganze karre stillgelegt ferner sind ist es nicht einheitlich geregelt wann und wie die angehen dürfen...

ein bekannter von mir musste 75€ für die ubb zahlen als diese auf einem öffentlichen parkplatz mit geschlossenen türen abends gebrannt hatte...

Caromaniac 15.07.2005 10:25

gut und wie kommen dann die andern alle durchn TÜV, sowenig haben des ja nun auch wieder net!?

beifahrertür 15.07.2005 10:29

Zitat:

Zitat von Caromaniac
gut und wie kommen dann die andern alle durchn TÜV, sowenig haben des ja nun auch wieder net!?

die leute die ich mit diesem gerassel kenne bauen ihre ubb komplett ab wenn's zum tüv geht...

Caromaniac 15.07.2005 10:31

und die Fußraumbeleuchtung?

beifahrertür 15.07.2005 10:35

Zitat:

Zitat von Caromaniac
und die Fußraumbeleuchtung?

abhängig wieder davon was verbaut ist (ausleuchtung, cmd (?)wert), in der regel aber kein problem

stütze mich da nur auf erfahrungen bekannter, da ich selbst soetwas für überflüssig empfinde...

whitecuore 15.07.2005 10:39

wenn sie keiner sieht dann kann auch keiner was sagen zur fussraum beleuchtung

Caromaniac 15.07.2005 10:41

ok sagen wir er (TÜV-Mann) sieht sie, sie ist aber nicht an, meckert er dann trotzdem?

Paule 15.07.2005 22:54

Mein Gott, im neuen A8 ist ne Fußraumbeleuchtung schon Serie.

Kugel 15.07.2005 23:58

Der ist ja auch von Daihahatsu...

Gruß

Kugel

Paule 17.07.2005 10:13

Damit wollt ich nur sagen, dass der Tüv wohl dagegen nichts hat, wenn es in manchen Autos sowieso schon drinn ist. (serienmäßig)

Alfred Neumann 28.07.2005 16:39

dazu kann ich nur sagen das mir mein werkstatt tüff jogie sene unterschrift verweigert hatt wegen sämtlichen lichtern die ich habe
sowol die unter als auch front als auch düsen so wie die innenraum und verkleidungs und sonstige leuchtbänder die ich hatte
erstens weil sie blau sind zweitens weil sie nicht angemacht werden dürfen im straßenverkehr (isch sagte die sind für schow und können nicht von innen angemacht werden) darauf sagte er das sie dann auch nicht installiert sein dürfen dann alles was am auto drann ist muss auch funktionieren
also kein tüff
(ausnahme fußleistenbeleuchtung zur einstigshilfe aber diese in weis und nicht in blau)

also bin ich woanders hin und habe mir den tüff gekauft
denn meine leuchten sind einfach zu schön


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