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-   -   L7 mit Standlichtblinkern... (http://www.daihatsu-forum.de/vbulletin/showthread.php?t=17626)

Daniel-L701 20.01.2007 17:28

L7 mit Standlichtblinkern...
 
Moin,

hab vorhin mal wieder n bisschen gebastelt..

hatte mir bei ebay US-Standlichtmodule bestellt und die heute mal eingebaut..

Wenn ich jetzt das standlicht einschalte, glimmen die Blinker auf halber leistung mit.. Sobald ich blinke, wechseln sie von halber leistung auf volle leistung und wieder zurück...

Irgendwie siehts genial aus :D Aber seht selbst...

Caromaniac 20.01.2007 18:16

Jaaa kenn ma doch schon ham doch schon n paar hier, aba mach mal bin ja gespannt was noch kommt ;-)

Daniel-L701 21.01.2007 14:50

hmm.. wusste ich nicht, dass das hier schon verbreitet ist...

Sterntaler 21.01.2007 14:53

Was haste denn dafür gezahlt und wie sieht es mit der Legalität aus?
JAn

Daniel-L701 21.01.2007 15:24

also gezahtl hab ich 8.88 + 2,90 Versand...

Legalität ist son zweischneidiges Schwert.. Einerseits haben die dinger KEIN prüfzeichen.. andererseits soll es wohl möglich sein, die dinger eintragen zu lassen.. Keine ahnung wie das gehen soll, ist die aussage des verkäufers..

Ohmann 21.01.2007 15:53

Dir ist aber schon klar, dass dein Auto damit im Fall der Fälle keine ABE mehr hat und somit auch der Versicherungsschutz flöten ist?

Sterntaler 21.01.2007 15:56

Zitat:

Zitat von Ohmann (Beitrag 228140)
Dir ist aber schon klar, dass dein Auto damit im Fall der Fälle keine ABE mehr hat und somit auch der Versicherungsschutz flöten ist?

Das ist der Punkt, da habe ich schon ganz bitter drauf bezahlt mit geänderten Standlichtern. 50 % Teilschuld, viel Ärger nochmehr Geld weg und strafrechtlich wäre ich beinah richtig baden gegangen (Vorstrafe wegen Körperverletzung). Deshalb kommen bei mir nur noch ABE Teile ran.
Jan

Daniel-L701 21.01.2007 16:22

hmm.. womit wir vor dem nächsten problem stehen: es GIBT fast keine Teile mit ABE fürn L7!

Caromaniac 21.01.2007 17:01

man muss dazu sagen, dass die dinger da bei neueren wagen z.b. bmw etc. schon standard ist, irgendwo gabs da schon ma ne diskussion drüber!!!

25Plus 21.01.2007 17:16

Mal eine blöde Frage:
Die Blinker leuchten nur wenn man das Standlicht angeschaltet hat - oder leuchten sie beim Abblendlicht auch mit ?
Das Standlicht benutze ich praktisch nie. Ist man auch ohne Versicherungsschutz wenn ein Unfall passiert, der in keinerlei Verbindung mit den Standlichtern zu bringen ist ?
(Ich denke jetzt mal es ist so, da die ABE des Autos erlischt)

Mfg Flo

Caromaniac 21.01.2007 17:21

klar erlischt die weil die teile ja ohne prüfzeichen sind.

nein die leuchten eigentlich immer mit sobald irgend ein licht an ist, meines wissens nach, lass mich aber gerne verbessern.

MaDDoGSlim 21.01.2007 19:42

Die Leuchten sehen ja schnieke aus.

Las Dich aber bitte nicht von den Herren in Grün erwischen - fürs Fahren ohne ABE kassieren die ein Bußgeld von 75 Eus und brummen Dir drei Punkte in Flensburg auf :shock: . Man(n) hat dann 7 Tage Zeit das Zeuch ein zu tragen oder das Fahrzeug nebst Rückbau der fraglichen Teile wieder der Zulassungsbehörde vor zu führen...

Daniel-L701 21.01.2007 23:15

@25Plus: Also was du meinst, ist das parklicht!
Die Module schalten sich mit an, sobald du das Standlicht einschaltest (Lichtschalter 1x drehen..) Um das Abblendlicht einzuschalten musst du ja zwangsweise das Standlicht einschalten...

Habe jetzt noch einen schalter zwischen die Module gesetzt, für den Fall das ich auf Feindkontakt stoße ;-) Werd die Tage trotzdem mal zum TÜV fahren, und die Dinger eintragen lassen.. Zumindest werd ichs versuchen ....

bigmcmurph 22.01.2007 10:41

Zitat:

Zitat von Daniel-L701 (Beitrag 228209)
Werd die Tage trotzdem mal zum TÜV fahren, und die Dinger eintragen lassen.. Zumindest werd ichs versuchen ....

Dann bin ich mal gespannt, was dabei rauskommt.

Greetings
Stephan

Racemove 22.01.2007 11:31

eine eintragung wird wohl nicht möglich sein.

legal sind die dinger ja eh nicht.

das mit dem versicherungsschutz ist son märchen aus 1001 nacht.

die einzigste leistung aus der die versicherung rauskommt ist die vollkasko (hat dein l7 sicher nicht mehr)

bei einem haftpflichtschaden kann sich der versicherer maximal 5t euro zurückholen (das aber auch nur bei wirklich gravierenden sachen)
und das ganze muss natürlich im kausalzusammenhang mit dem unfall stehen.
sprich: "selbst geschweisste felgen brechen und verursachen einen unfall!"

Sterntaler 22.01.2007 11:56

Zitat:

Zitat von Racemove (Beitrag 228233)

das mit dem versicherungsschutz ist son märchen aus 1001 nacht.

die einzigste leistung aus der die versicherung rauskommt ist die vollkasko (hat dein l7 sicher nicht mehr)

bei einem haftpflichtschaden kann sich der versicherer maximal 5t euro zurückholen (das aber auch nur bei wirklich gravierenden sachen)
und das ganze muss natürlich im kausalzusammenhang mit dem unfall stehen.
sprich: "selbst geschweisste felgen brechen und verursachen einen unfall!"

Ganz so trivial ist es nicht!
Zitat aus meinem Gerichtsverfahren:
" Der Beklagte fuhr mit einem nicht zugelassenen Leuchtmittel in den Scheinwerfern,....., das noch dazu dunkelfarbige Fahrzeug des Beklagten wurde aufgrund dieser Beleuchtung erst bei der Kollision wahrgenommen,....,
diese Lichter wurden von dem Kläger nicht mit einem Fahrzeug in Verbindung gebracht..."
Das ganze gestützt durch drei Zeugenaussagen, glaub mir ich bin fällig gewesen.
Das ganze hat mich Punkte in FL, ein saftiges Strafgeld und 50 % Teilschuld gekostet. Und dabei habe ich noch Schwein gehabt, das ich mit nur 2k€ Gesamtschaden für mich davongekommen bin. Hätte der Motoradfahrer mehr als nur einen Kratzer abbekommen, (Beinbruch hätte gelangt) wäre das Strafrechtliche Verfahren nicht wegen nichtigkeit eingestellt worden. Das hätte mit ziemlicher Sicherheit eine Vorstarfe wegen Körperverletzung bedeutet, damit würde z.B. öffentlicher Dienst komplett flach fallen, und bei anderen Bewerbungen ist das auch nicht gerade förderlich.
Du darfst mir glauben das ich generiert bin von solchen Geschichten, auch wenn es zugegeben schon saublöd gelaufen ist, aber schlimmer geht immer.
Und alles was strafrechtlich ist interessiert deine Haftpflicht einen Scheißdreck.
Jan

Racemove 22.01.2007 12:17

das war ja auch ein 1a zusammenhang, blaues (?) standlicht und unfall.

wenn mir jemand hintendrauf fährt hat das aber nix mit dem gelben standlicht zusätzlich zum abblendlicht zu tun.

aber egal wie wir es drehen es bleibt nicht erlaubt!

Sterntaler 22.01.2007 12:30

Aus gemachten Erfahrungen kann ich dir sagen, du würdest dich wundern was Anwälte mit Hilfe von Gutachtern dem Gericht alles weiß machen können. Ich habe mittlerweile zwei Aktenordner voll mit diesem Prozess, der Unfall ist jetzt 2 Jahre her, und wie es aussieht wird der Vergleich nicht rechtkräftig und der Spaß geht am 20 Feb. weiter :(.
Muß jeder selber wissen ob es einem wert ist, ich habe früher auch anders darüber gedacht.
Fest steht eines wenn es dumm läuft ist man dran und die Farbe des Lichtes ist dabei ziemlich egal :(.
Jan
P.S.: Sorry für das abschweifende OT :(


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