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-   -   5 Leute im 4-Sitzer? (http://www.daihatsu-forum.de/vbulletin/showthread.php?t=18470)

Heavendenied 02.04.2007 09:34

5 Leute im 4-Sitzer?
 
Ich hoffe es gibt dieses Thema nicht irgendwo, wusste nicht recht wie ich in der Suche danach suchen soll.

Darf man im Cuore L251, der ja nur ein 4 Sitzer ist, zu fünft fahren?
Mein Cousin meinte, dadurch, dass für den 5-ten Platz hinten ja kein Gurt vorhanden ist würde auch die Gurtpflicht auf diem Platz nicht gelten und man dürfe auch zu 5 fahren. Die Angabe im Fahrzeugschein sei wohl nur so ne Art "Empfehlung".

Weiß da jemand was definitives(am besten Polizist oder Anwalt oder so) oder kann mir nen entsprechenden Link zu ner verbindlichen Aussage geben?

whitecuore 02.04.2007 09:38

da er nur als 4 sitzer zu gelassen ist würde ich es nicht reskieren mit 5 zu fahren das kann böse und teuer werden für den fahrer. weil da für sind die gurte ja im auto und den schwachsinn das dann die gurt pflicht nicht gilt ist blödsinn da du einen 4 sitzer hast also auch nur 4 personen fahren dürfen.

japan-ossi 02.04.2007 09:41

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:abgelehn:

mark 02.04.2007 09:42

Nein, du darfst nicht zu fünft fahren, denn das Auto ist auch nur als Viersitzer eingetragen(Fahrzeugschein).

Desweiteren befindet sich, wie du schon bemerkt hast kein Gurt. Es muss ein Beckengurt oder Dreipunktgurt vorhanden sein, sonst ist diese Sache doch lebensgefährlich, wenn du mal scharf bremsen musst.

Zusammenfassung:
-->du darfst nicht zu fünft fahren, wenn dich die Polizei erwischt, zahlst du Strafe.

Heavendenied 02.04.2007 10:00

Erst mal danke für die Antworten.
So rein von der Logik her würd ich euch ja recht geben, aber das sind doch jetzt auch alles nur Vermutungen. Ich würde das schon gerne definitv wissen.
Das mit der Gurtpflicht ist ja so ne Sache. Wie ists denn bei nem Oldtimer? Da gibts auch keine Gurtpflicht, weil eben kien Gurte da sind und genau so könnte es ja dann auch bei nem 4sitzer sein.

Caromaniac 02.04.2007 10:05

Wie war das noch... neee ich erfinde es neu "Oh Herr, sei gepriesen und taufe die.. die es so dringend benötigen mit dem Nektar der Logik und der Gabe zu denken, AMÄN" :motz:

Caromaniac 02.04.2007 10:13

Zitat:

Zitat von Heavendenied (Beitrag 237168)
Erst mal danke für die Antworten.
So rein von der Logik her würd ich euch ja recht geben, aber das sind doch jetzt auch alles nur Vermutungen. Ich würde das schon gerne definitv wissen.
Das mit der Gurtpflicht ist ja so ne Sache. Wie ists denn bei nem Oldtimer? Da gibts auch keine Gurtpflicht, weil eben kien Gurte da sind und genau so könnte es ja dann auch bei nem 4sitzer sein.

Also erstma sind das keine Vermutungen, steht im Schein is also Tatsache. Wenn du unbedingt ne Info haben magst von einem Herrn Polizius oder sonst was fahr zum TÜV oder zur Polizei, wunder dich aber nicht wenn der Mensch dem du deine Frage und Vermutungen und Ansichten deines Cousins sagst vor Lachkrämpfen am Boden liegt.

Bei Oldtimern gibt es soviel ich weiß,entweder ne Ausnahmegenehmigung oder man muß nachrüsten...

whitecuore 02.04.2007 10:25

nein bei oldheimer ist es so das es zum zeitpunkt der herstellung noch keine gurt pflicht gab und diese jetzt bei den fahrzeugen auch nicht gilt es ist dir über lassen in deinem oldie gurte nach zu rüsten.

aber so wie oben geschrieben du hast einen 4 sitzer in deinen papieren stehen und wenn sie dich mit 5 mann erwischen gibt es eine strafe . und das ist gesetzt.

Heavendenied 02.04.2007 10:30

@caromaniac:
Sag mal gehts noch??????
Hör bitte schön auf mit solchen Beleidigungen, oder ist sowas Usus hier im Forum???
Bring ne vernünftige Antwort oder lass es belieben!

@all:
Hab eben noch das hier in nem anderen Forum gefunden:
Zitat:

Sicherungspflichten der §§ 21 und 23 StVO:

"Wieviel Personen in anderen Kfz (Anm.: d.h. außer Kraftwagen zur Personenbeförderung) bis zu 8 Fahrgastsitzen (z.B. Pkw, Kombi-Kfz, Lkw) befördert werden dürfen, richtet sich allein nach dem zulässigen Gesamtgewicht und den Sicherheitsanforderungen der §§ 21 und 23 StVO. Werden diese Anforderungen eingehalten (z.B. der Fahrer wird nicht in der Sicht oder Bedienung des Kfz behindert, die Gewichtsgrenzen werden nicht überschritten) ist es z.B. möglich, in einem großen Pkw mit 6 Sitzen mehr als 8 Personen (zwei Jungendliche jeweils auf einem Sitz) allein mit der Klasse B zu befördern [...]".

"Daß in einem solchen Fall die Zahl der Sicherheitsgurte bzw. die Kinderrückhalteeinrichtungen nicht ausreicht, schließt die Beförderung nicht aus".

Auszug aus: Die neuen Fahrerlaubnisklassen, Schurig/Glowalla, Kirschbaum-Verlag.
Muss jetzt mal noch schaun ob ich dazu noch was genaues find.

whitecuore 02.04.2007 10:36

das war nicht böse von caro gemeint

deine antwort steht doch auch drin "Gesamtgewicht und den Sicherheitsanforderungen der §§ 21 und 23 StVO." und die gurte sind nun mal sicherheitsanfoderungen.

Heavendenied 02.04.2007 10:41

Steht aber auch drin:
Zitat:

"Daß in einem solchen Fall die Zahl der Sicherheitsgurte bzw. die Kinderrückhalteeinrichtungen nicht ausreicht, schließt die Beförderung nicht aus".
Hab aber mittlerweile nochmal was dazu gefunden, und zwar gab es sogar ein OLG Urteil, in dem festgestellt wurde, dass es zulässig ist. Mittlerweile gab es aber eine Gesetztesänderung die da sagt:
Zitat:

§21 Personenbeförderung

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen

(...)
Also eindeutig, dass es mittlerweile nicht mehr erlaubt ist. Es war aber eben definitv mal erlaubt, so falsch lag mein Cousin da also nicht.

Rainer 02.04.2007 10:59

Das ist ein schwieriges Thema. Bei einem "normalen" Auto würde ich sagen maximal soviele Leute wie eingetragen sind.

Ausnahme sind Oldtimer, zumindest bei uns in Österreich. Da ist es ein bissch verrückt. Erwachsene Personen dürfen auch mitfahren wenn KEIN Sicherheitsgurt für sie vorhanden sein, anders sieht das aus bei Kindern, die dürfen NICHT mitgenommen werden einfach weil sie noch nicht für sich selbst entscheiden düfen. Ich habe mich da schlau gemacht da ich selbst auch einen Oldtimer habe (Daihatsu Charade G10 offiziell als Oldtimer eingetragen).

Caromaniac 02.04.2007 11:27

Lieber Himmelsanzweifla, das war doch keine Beleidigung, das war ein Zitat (siehe linke Spalte Zitate)... und ich fand es für diese Art von Frage recht passend, nun denn hab ich es für dich etwas abgeschwächt s.o. :-D

Diese Änderung von der du da redest ist über 13 Jahre alt, d.h. im anbetracht dessen, ist das was dein Cousin erzählt hat, ein Wölkchen warme Luft, da er ja meinte es wäre die aktuelle Gesetzeslage usw. und sofort...Bla Bla Blubb...

Heavendenied 02.04.2007 12:00

Diese Änderung ist bei weitem keine 13 Jahre alt, sondern trat am 16.05.2006 in Kraft. Solltest du eine anders lautende Quelle haben möchte ich dich bitten, diese zu nennen.
Es geht mir einfach absolut gegen den Strich, wenn man in einem Forum einen solchen Umgeangston pflegt, anstatt einigermaßen sachlich auf Fragen einzugehen. Wenn du so genau weiß, dass es die entspreachende Gesetzeslage mal gab, warum sagst du das dann nicht sondern tust den ganzen Gedanken als absolute Spinnerrei ab? Auch wenn deine Aussage ein Zitat ist, so ist es in diesem Falle absolut beleidigend eingesetzt und somit meiner Ansicht nach auch eine Beleidigung. Aber OK, da du ja schon ne ganze Weile hier bist scheint sowas hier(ausser mir) niemanden zu stören, eigentlich schade, denn bisher fand ich das Forum recht interressant.

145db 02.04.2007 12:16

Hi Heavendenied,

du hast mittlerweile die Lösung schon gefunden: Seit knapp einem Jahr ist es nicht mehr erlaubt, mehr Leute mitzunehmen, als Sitzplätze eingetragen sind. Die §§ weiß ich gerade leider nicht, ich kann mich nur erinnern, dass das damals z.B. im ADAC-Heftchen stand und ich mich sehr wunderte, weil ich schon immer dachte, es sei so.

VG


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