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Sitzschienenverlängerung?
Hallo,
bin frischer Besitzer eines L 701 - super gut, bin ganz happy. Ich bin auch nicht dick, aber 1,95 cm lang. Weiß jemand, ob es da eine Sitzschienenverlängerung gibt? Oder - noch besser - hat womöglich jemand sowas ungenutzt rumliegen? Wär wirklich dankbar für jeden Tipp. Und 'ne Mittelarmlehne würd mich auch noch interessieren. Danke im voraus + Gruß von Päulchen |
hallo und herzlich willkommen
zu deiner frage ja die verlängerung bekommst du beim freundlichen deiner wahl und nee mittelarmlehne auch oder bei ebay. |
Hmm... ich will ja net meckern, aber ich bin auch 1,95 groß, net wirklich dick und hab von meinem freundlichen DaiHändler die Aussage gekriegt, dass es sowas fürn L701 nicht gibt und sowas nur bei älteren modellen zu haben gewesen wäre...
Ich hab mich wohl inzwischen dran gewöhnt... Grüße Johannes |
Ja,Danke für Ihre raschen Rückmeldungen.
Johannes, ich kann Deine Aussage nach meinen bisherigen Recherchen leider auch nur bestätigen. Wär jetzt noch die Frage, ob man eine für ein älteres Modell auch im 701 verwenden könnte. Sonst muss ich mich auch halt dran gewöhnen, wobei mir Deine Solidarität sicher helfen wird :-). Erwarte gerne weitere Tipps! Gruß von Päulchen |
Hmm... weitere Tips :D
Tip für die die net so auf finanzielle guggn müssen: König Sportsitze... da kommt man weiter zurück wenn ichs richtig weiß... Tip für die die es mit der Schrauberei haben, noch eine Konsole fürn Sitz besorgen und die umbauen... is zwar TÜV technisch nicht ganz sauber, aber wie sagte mal jemand zu mir, was er nicht weiß macht ihn nicht heiß... aber dieser Tip ist arg mit Vorsicht zu genießen... ich habs bei den originalen belassen und fahre ab und zu auch längere Strecken (300km sind kein Problem)... Anderer Tip, dan ich ab und zu nutze ist, die Rückenlehne etwas weiter nach hinten zu machen, durch den größeren Winkel kann man automatisch (wenn auch nur ein kleines bisschen) weiter hinten sitzen... Grüßle Johannes |
Ja, Danke, Johannes, so mach ich's bisher auch einfach, und das geht so ganz gut. Aber ich bleib dran, und wenn ich was neues erfahre, werd ich's hier Kund tun.
Gruß ins Ländle aus dem Kölner Rheinland |
Sollte es keine Sitzschienenverlängerung "ab Stange" geben, kann man sowas doch sicher auch anfertigen lassen. Notfalls vielleicht sogar, indem man die Befestigung des Sitzes selber nach weiter hinten verlegt. Eventuell, wenn man an Lastaufnahmepunkte gebunden ist, dann kann man das ja vielleicht durch einen entsprechend stabilen Adapter erreichen.
Kann doch eigentlich kein grosses Problem sein, wenn ich daran denke, was an Autos alles individualisiert und angepasst wird. Freilich geht das dann nicht kostenlos. |
Wenn dein Auto ein Airbag hat, ist das mit der Sitzschienenverlängerung schwierig. Ich habe mich da vor ein paar Jahren mal schlau gemacht: Sitzschienenverlängerungen wurden zwar angeboten - das Auto durfte aber kein(e) Airbag(s) haben.
Die Bergründung klang logisch: Sitzt man weiter hinten als vom Hersteller geplant, und der Fahrerairbag löst aus, geht der Kopf ins Leere oder trifft den Luftsack nur halb oder... (das gleiche gilt für den Seitenairbag). Weil die "neue" Sitzposition nicht mehr Airbag konform ist, gibt es keine ABE, und deshalb wurden die Verlängerungen für Autos mit Airbag nicht mehr angeboten. |
Naja, aber Airbags kann man deaktivieren oder zur Not auch ausbauen. Da die nicht Vorschrift für die zulassung von KFZ sind, müsste es möglich sein den Wagen trotzdem Durch den TÜV zu bekommen.
Ausserdem sei die vielleicht ketzerische Frage erlaubt, was denn nun schlimmer sei: Wenn der Kopf den Airbag nicht optimal trifft, oder wenn der Kopf gleich mit voller Wucht aufs Lenkrad oder wo auch sonst immer aufschlägt. Selbstverständlich kann einen das das Leben kosten, wenn man den Airbag in nem komischen Winkel oder am Rand oder so trifft. Das ungepolsterte Lenkrad sorgt aber garantiert für kaum überlebbare Blessuren, und selbst wenn man überlebt, dann möglicherweise mit schwersten Hirnschäden. Da würd ich mir zweimal überlegen ob dann die Argumentation mit den Airbags soooo umwerfend überzeugend ist. In Amiland fahren viele ohne angelegte Sicherheitsgurte. Auch gefährlich wenns um Airbags geht, aus genau den gleichen Gründen. Hat das zu einem Airbag-Verbot geführt? Im Gegenteil! Die Hersteller haben sich drauf eingestellt und verbauen grössere Airbags. Also im Zweifelsfall doch lieber mit suboptimalem Airbag, als komplett ohne? Die grossen Airbags sind nämlich auch wieder nicht ganz ungefährlich, und vermögen soweit ich weiss, den Nachteil der Fehlenden Gurten nicht voll zu kompensieren. Trotzdem fällt es keinem ein, die Autos mit big size Airbag nicht zuzulassen. Wie dem auch sei: Dass es auf dem offiziellen Weg über den Zubehörhandel keine Sitzschienenverlängerungen gibt, leuchtet ja vielleicht (wie oben geschrieben auch nicht absolut zwingend!) noch ein. Aber als Spezialanfertigung muss sowas möglich sein, allenfalls per Einzelabnahme. Ansonsten könnten Leute über ca. 2m Grösse kaum vernünftig sitzen in IRGENDEINEM Auto. Ob das dann den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber zu verantworten ist, halte ich für höchst fraglich. In der Folge müsste man eigentlich allen so gross gewachsenen Menschen konsequenterweise den Führerschein verweigern! Dass das dann wieder vor dem Verfassungsgerichtshof standhalten könnte, wage ich zu bezweifeln. Zu guter Letzt: Ich kann behinderungsbedingt keine Pedale bedienen. Es war aber technisch und rechtlich absolut problemlos möglich, für mich einen Daihatsu cuore so umzubauen, dass ich ihn, nur mit den beiden Händen, fahren kann. Auch den Führerschein konnte ich problemlos im eigenen Wagen machen. Das gilt zwar für die Schweiz, aber ich weiss, dass deutsche Spezialfirmen genau dieselben Umbauten anbieten. Das würden sie nicht tun, wenn der ganze Karsumpel nicht zulassungsfähig wäre - in Deutschland. Wenn aber derartige Umbauten kein Problem sind, würde ich mich arg wundern, wenn eine simple Sitzschienenverlängerung ein Ding der Unmöglichkeit wäre... |
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Hallo Also für meinen Gran Move gibt es eine Verlängerung für beide Sitze bei Daihatsu zu kaufen, und der hat 2 Airbags... Auch diverse "ältere" / aktuelle Mercedes und VW-Modelle sind mir bekannt, für die es Verlängerungen ab Werk oder als Zubehör gibt. bis denne Rene |
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Zu guter Letzt kommt es auch weniger auf die technischen Herausforderungen oder die TÜV Abnahme an, sondern, um mögliche Probleme mit der Versicherung, falls es bei einem Unfall zu Verletzungen kommt und sich Gutachter das Fahrzeug genauer ansehen, und eine selbst gebaute, oder unzulässige Konsole finden. Davon abgesehen würde ich mir ungern vom Airbag die Zähne ausschlagen lassen, weil der vom Hersteller vorgesehene Ablauf bei der Airbagauslösung nicht eingehalten wurde. |
Aber auch wenn Airbags auf dem Typenschein gelistet sind, kriegt man dasselbe Auto bestimmt auch ohne zugelassen. Dann eben nicht nach Typ, sondern als Einzelabnahme.
Zum amtlich bestätigten: Die Körpergrösse und somit auch je nach Fahrzeug den Bedarf nach einer Sitzschienenverlängerung kriegt man wohl auch amtlich bestätigt. Ist ja umgekehrt bei Kleinwüchsigen auch so. Und die brauchen weiss Gott mehr, als "nur" eine Sitzschienenverlängerung. Zudem: Es kommt auf die TÜV-Abnahme an. Hat der TÜV ein Fahrzeug mit Änderungen abgenommen, dürfte es für die Versicherung schwierig bis unmöglich sein, sich bei Unfall da wieder rauszuquatschen... Die können dann allenfalls die Prämien erhöhen. Mehr aber auch nicht. Und ich glaub nicht, dass die das wegen einer Sitzschienenverlängerung tun. Zudem: Auch wenn ein Airbag ganz wie vorgesehen auslöst, kanns passieren, dass Dir nachher ein paar Zähne fehlen. Beim Crash ist das aber wohl eher ein nebensächliches Problem. |
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Recht hast Du natürlich schon. Nur glaub ich einfach, dass Du als extrem grossgewachsener Mensch dann irgendwann nicht mehr die Wahl hast. Überlegen wir uns doch mal die Alternativen, die zur Verfügung stehen:
Grosses, bzw. sehr grosses Auto. Mit entsprechenden Folgen für Steuern, Versicherung, Unterhalt und spritverbrauch. Ganz abgesehen davon dass so ein riesen Kasrren ganz kolossal unhandlich ist. . Umbau ohne sonstige Änderungen. Folgen: Einzelabnahme mit entsprechenden Kosten nebst Umbaukosten an sich. Risiko: Airbag geht nicht ganz optimal los,wirkt möglicherweise nicht optimal oder wird verfehlt. Umbau mit einzelabnahme, und deaktivierung/Ausbau der Airbags: Kosten des Umbaus mit einzelabnahme. Kein Airbag im fall eines Unfalls. Auf jeden fall die schlechteste Variante. Jedoch für die Versicherung dann am billigsten, wenn der Fahrer keine versorgerleistungen für angehörige erbracht hat. Folge ist wahrscheinlich der Tod des Fahrers, schon bei geringer Unfallgeschwindigkeit. Gar nichts machen und sich während der Fahr mit den Knien die Ohren zuhalten können. Kostenlos, kann aber teure Rückenschäden verursachen, schon ohne Unfall. Zudem ist genauso wenig wie sonst auch garantiert, dass der Airbag optimal wirkt, da die Grösse des Fahrers wesentlich über standard liegt. mit der entsprechenden Sitzposition rechnen die wenigsten Autohersteller. Am allerwenigsten die asiatischen, da asiaten eher im schnitt etwas kleiner gebaut sind als Europäer. Zudem wirkt die Suboptimale Sitzposition komfortmindernd, was den Fahrer schenller ermüden Lässt, und seine Aufmerksamkeit sicher nicht fördert. Es steigt also die Unfallgefahr grundsättzlich an. Nun wähle man aus! Mehr gibts im Moment dazu nicht zu sagen. Aber obs da dann noch auf den Zahnersatz ankommt ist fraglich. Der wird im Fall eines Unfalls vielleicht so oder so fällig. Das nur so nebenbei. |
Wie ich die Versicherungen kenne, läuft sich das auf ein größeres Auto heraus. Das Problem ist, dass du, sobald du dich in der rechtlichen Grauzone befindest, angreifbar bist. Die Argumentation, dass man keine Rückenschäden riskieren wollte, aber sich ein größeres Auto nicht leisten konnte/wollte, wird vor Gericht nicht stichhaltig sein.
Bei der Deaktivierung der Airbags, es fraglich, ob man überhaupt eine Einzelabnahme erhält. Es gab hier schon häufig Schwierigkeiten, zB einen verunfallten L501 (den es ja sehr wohl ohne Airbags gab) oder Sirion mit einem Nicht-Airbag Lenkrad eines Schlachtfahrzeugs zuzulassen. Mir ist nicht bekannt, dass das jemandem gelungen ist. Folge: Totalschaden, weil die Airbags alleine schon an die 2000-3000 Euro kosten. Das gleiche gilt für die Sitzschinenverlängerung. Technisch sicher kein Problem, vom TÜV wahrscheinlich nie entdeckt, aber wenns blöd hergeht, ist man plötzlich einige 1000 Euro ärmer. Da würde ich mir dann doch lieber ein Auto suchen, in das ich ohne unzulässige Veränderungen reinpasse, auch wenn es etwas mehr verbraucht und länger ist. Bei der Bezahlung von Unfallfolgen gesundheitlicher Art ist sehr wohl die Haftpflichtversicherung des Gegners (Stichwort Schmerzensgeld), oder die eigene Krankenversicherung, falls man selbst den Unfall verursacht hat, in der Pflicht. Natürlich nur, wenn diese Folgen nicht durch unzulässige Veränderungen am Fahrzeug begründet sind, sonst ist ein Regress der Versicherung sehr wahrscheinlich. Im Prinzip kann einem das schon blühen, wenn man ein Sportlenkrad verwendet, das beine ABE hat, auch wenn das Originallenkrad keinen Airbag hatte. |
Ich bin zwar nicht ganz so groß (1,86) aber ich habe auch schon leichte Probleme mit meiner Beinlänge. Darum habe ihc mir für längere Strecken einfach einen Tempomat eingebaut, was die Sache schon deutlich angenehmer macht..
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Kleiner hinweis zum besseren Verständnis:
Die ganzen Argumente von wegen nicht zulässiger Änderungen interessieren in diesem Tread keinen. Ich habe nie von änderungen gesprochen, die der TÜV nicht abnimmt. Wer lesen kann weiss das auch und kanns verifizieren. Ich hab vielmehr die Ansicht vertreten, dass die Änderungen unumgänglich sind. Dann müssen die auch möglich sein. Und zwar legal, d.h. mit TÜV-Abnahme. Wenns am Ende auf ein grösseres Auto rausläuft weil TÜV und/oder Versicherung das für den gangbarsten weg halten, würd ich mit freuden einwilligen, wenn mir dann jemand die Mehrkosten deckt. Wenn nicht, muss man sich eben den Ärztlichen Segen holen, und dann eine Umbaufirma bemühen, die das TÜV-gerecht hinklotzt. Dürfte im Endeffekt immer noch billiger sein, als über eine Fahrzeuglebensdauer 3-4mal soviel Sprit zu verblasen, die Unterhaltsmehrkosten sowie die Mehrkosten von Steuer und Versicherung tragen zu müssen. Mit etwas Glück findet man vielleicht auch eine Stelle, die sich an den Umbaukosten beteiligt. Wer weiss... Ausserdem: Es gibt ja wirklich leute, die sich so ein Dickschiff nicht leisten können. Will man dann denen, die nicht in einen Kleinwagen passen einfach das Autofahren verwehren, bis sie sich einen Van oder sowas leisten können? Geht ja wohl nicht! |
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Bin selber 1,87 m groß und habe überhaupt keine Probleme mit dem sitzen auch nicht bei längeren Strecken. Den Sitz nach hinten und die Lehne zwei Zacken nach hinten und ich sitze nahezu perfekt. Bei 1,96m kann ich mir das allerdings schon etwas eng vorstellen. Greetings Stephan |
"Einzelabnahme
Spezielle und komplexe oder gar einzigartige Umbauten, für die weder eine ABE noch ein Teilegutachten vorhanden ist, kann nur per Einzelabnahme genehmigt werden. Eine Einzelabnahme kann nur ein TÜV Prüfer mit besonderer Genehmigung durchführen. Dies ist daher meist nur in zentralen TÜV Prüfstellen und nicht bei einem Werkstatt TÜV möglich. Der Aufwand und somit auch die Kosten der Prüfungen und Tests hängen von Art und Umfang des Umbau ab und können sehr kostspielig werden." gefunden unter: http://www.golfcabrio.de/index.php?a..._einzelabnahme § 22 StVZO Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile. (1) Die Betriebserlaubnis kann auch gesondert für Teile von Fahrzeugen erteilt werden, wenn der Teil eine technische Einheit bildet, die im Erlaubnisverfahren selbständig behandelt werden kann. Dürfen die Teile nur an Fahrzeugen bestimmter Art, eines bestimmten Typs oder nur bei einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus verwendet werden, ist die Betriebserlaubnis dahingehend zu beschränken. Die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis kann davon abhängig gemacht werden, dass der Ein- oder Anbau abgenommen worden ist. Die Abnahme ist von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder von einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchführen zu lassen. In den Fällen des Satzes 3 ist durch die abnehmende Stelle nach Satz 4 dem Nachweis (§ 19 Abs. 4 Satz 1) darüber der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau unter Angabe des Fahrzeugherstellers und -typs sowie der Fahrzeug-Identifizierungsnummer zu bestätigen. (2) Für das Verfahren gelten die Vorschriften über die Erteilung der Betriebserlaubnis für Fahrzeuge entsprechend. Bei reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Teilen ist sinngemäß nach § 20 zu verfahren; der Inhaber einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile hat durch Anbringung des ihm vorgeschriebenen Typzeichens auf jedem dem Typ entsprechenden Teil dessen Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ zu bestätigen. Außerdem hat er jedem gefertigten Teil einen Abdruck oder eine Ablichtung der Betriebserlaubnis oder den Auszug davon und gegebenenfalls den Nachweis darüber (§ 19 Abs. 4 Satz 1) beizufügen. Bei Fahrzeugteilen, die nicht zu einem genehmigten Typ gehören, ist nach § 21 zu verfahren; das Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr ist, falls es sich nicht gegen die Erteilung der Betriebserlaubnis ausspricht, in den Fahrzeugschein einzutragen, wenn der Teil an einem bestimmten zulassungspflichtigen Fahrzeug an- oder eingebaut werden soll. Unter dem Gutachten hat die Zulassungsbehörde gegebenenfalls einzutragen: "Betriebserlaubnis erteilt". Der gleiche Vermerk ist unter kurzer Bezeichnung des genehmigten Teils in dem nach § 18 Abs. 5 oder 6 erforderlichen Nachweis und in dem Anhängerverzeichnis, sofern ein solches ausgestellt worden ist, einzutragen. (3) Anstelle einer Betriebserlaubnis nach Absatz 1 können auch Teile zum nachträglichen An- oder Einbau (§ 19 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe b oder Nr. 3) im Rahmen einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug oder eines Nachtrags dazu (§ 20) genehmigt werden; die Absätze 1, 2 Satz 2 und 3 gelten entsprechend. Der Nachtrag kann sich insoweit auch auf Fahrzeuge erstrecken, die vor Genehmigung des Nachtrags hergestellt worden sind. Da steht nix von Materialgutachten. Würde doch eins verlangt, dann könnte man sich z.B. Absichern, indem man Stahl derselben oder einer höheren Güteklasse verwendet, wie der Hersteller der originalen Sitzschiene. |
ich weiss nicht ob das mit dem grösseren Auto ein guter Rat ist. Erstens hat der gute Mann seinen Cuore ja gerade gekauft. Zweitens ist es ein Irrglaube, dass die Fahrzeuggrösse damit zu tun hat. Ein Kollege von mir mit etwas über 2 m passt problemlos in ein ´95er Fiesta, in den letzten Mondeo dagegen nicht. Das ist so unterschiedlich, da hilft nur probieren!
Wie wäre es denn, die vorhandene Sitzschiene vorne etwas zu unterlegen, so dass der Sitz eine leichte Neigung hat? Das hat bei meinem Vater mal in einem Sierra gut geholfen! Ollie |
Oh, Danke Ollie! Ich freue mich, dass Du die Diskussion wieder auf mein bescheidenenes kleines Anliegen zurückbringst. Bin ja beinahe erschrocken, was ich hier für eine akademische Diskussion losgebrochen habe. Aber - nix für ungut - Dank an Euch alle für Eure Beiträge. Irgendwas wird sich finden. - Und, Ollie, der Tipp mit dem Vorne-Höherstellen klingt echt nicht blöd, denn auch durch Neigungsveränderung gewinnt man Raum, klar!
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Gern geschehen, hoffentlich nützt´s auch was!
Ollie |
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