![]() |
[L701] Airbaglampe
tach zusammen,
war eben beim TÜV und der meinte "Nö, Plakete gibts nicht weil [...] und die Lampe vom Airbagsystem leuchtet gar nicht. Die muss mit Zünding an leuchten und nachem Starten ausgehen" Recht hat er sicher...ich hab nur keine Ahnung was ich jetzt machen soll. Ich habe die Sicherung überprüft und die ist in Ordnung. Ist hier evtl jemand der in einer Werkstatt arbeitet und mal eben schnell draufgucken kann? Hab im Moment nicht so viel Kohle :-/ Danke und Gruß Alex |
Wie lange hast du das Auto schon und wo hast du es gekauft?
Eventuell würde ich den Kaufvertrag wandeln, denn auch wenn du ihn privat gekauft hast hast du mit sehr großer wahrscheinlichkeit ein Auto mit Unfallschaden gekauft bei dem die Airbags NICHT funktionieren! Fahr mal damit zu einem Daihatsu händler und er soll dir den Fehler aus dem Speicher auslesen dann weißt du auch gleich welcher Airbag nicht funktioniert, ich tippe aber auf Fahrer UND Beifahrerairbag... Es könnte natürlich auch Harmlos sein und nur die Lampe kaputt sein, aber das kann ich mir nicht vorstellen.... Hier würde ich NICHTS tun, nur die Lage klären und den kauf rückgängig machen, so gut das Auto sonst auch ist, und ich mag den L7 wirklich sehr gerne, aber da waren pfuscher am Werk vermutlich!! Finger weg von dem Auto! |
Wenn Du den Fehlerspeicher auslesen lässt, dann notier Dir den Fehlercode und den Text dazu vollständig. Man vergisst das meistens. Und dann hast Du Kohle fürs Auslesen ausgegeben, den Fehler gelöscht und dann nichts in der Hand.
Also: Wenn auslesen, dann alles notieren was möglich ist. sonst kannst Du es gleich bleiben lassen... |
Zitat:
Bevor ich hier die jungen Hunde scheu mache, direkt einen Unfall vermute und an Kaufvertragswandlung und Betrug denke, würde ich erst mal den Fehlerspeicher auslesen und die Lampe im Instrument überprüfen. :roll: Greetings Stephan |
@Stephan ich meine da hat jemand einfach das Lämpchen ausgebaut damit es nicht dauerhaft leuchtet, damit es eben nicht gleich auffällt....
Aber wie schon gesagt, fahr bitte damit in eine Vertragswerkstätte und lass dir das anschauen. |
Theoretisch natürlich möglich, dass da wer einen Unfallwagen zurechtgezangelt hat. Allerdings hätte das Armaturenbrett und die Lenkradnabe auch neu kommen müssen.
Nachschauen lassen ist sicher nicht verkehrt, weil ja auch nur die Airbag Lampe kaputt sein kann. |
Sollte dann rauskommen, dass da das Airbag, steuergerät hin ist, gibts das da ja vielleicht zu haben...
http://www.daihatsu-forum.de/vbullet...ad.php?t=21777 Andere Frage: Ist das überhaupt erlaubt, so ein Teil gebraucht zu verbauen? |
erlaubt ist es, aber empfehlenswert ist es auf keinen Fall.
|
jaein... eigentlich darfst du alle airbagteile nur gegen neuteile austauschen. ob die das allerdings mittlerweile bei den steuergeräten immernoch so halten weiß ich net ganz genau
|
tach,
also händler sacht: die karre hatn unfall gehabt. nachforschung bei der alten werkstatt ergaben, dass ein frontschaden vorlag und das auto als unfallschaden an einen anderen instandsetzer verkauft wurde. ich hab die kiste privat mit vertrag gekauft und der verkäufer hat unfallfrei angekreuzt. kann er sagen "wußte ich doch nich" und is damit raus und ich hab pech? oder muss er das auto trotzdem zurücknehmen und dann sebst gegen seinen verkäufer angehen? danke.....so ne SCHEEEEEEEEEIIIIIIIIIIIIIII************ alex p.s.: belehrungen wie "immer nur bei händler kaufen" etc sind nicht nötig. is zu spät. |
Nein, dich wird hier keiner Belehren, sowas kann immer passieren!
Das wichtigste ist dass du die Karre zurückgibst, falls du bei einem Autofahrerclub wie dem ADAC bist wende dich an die, die haben auch Rechtsexperten die dir helfen können (würde ich auch machen wenn ich NICHT dabei bin) bzw. wende dich gleich an einen Anwalt!! Es tut mir leid das du so schlechte erfahrungen gemacht hast, das Auto an sich ist sehr sehr gut, nur leider wenn ein Pfuscher seine Hand da im Spiel hat dann kann das echt gefährlich sein! Wir können dich hier mehr oder weniger nur seelisch unterstützen, bitte wende dich an einen Anwalt, er sollte das für dich übernehmen da die Sachlage klar zu sein scheint! Bitte halt uns auf dem laufenden. Grüße Rainer |
Haste Rechtschutz ?
Dann auf jeden fall mal nen Anwalt fragen bevor irgend was falsch läuft. |
PS: NEIN, so einfach kann sich der Verkäufer nicht aus der Affaire ziehen, denn es ist wohl offensichtlich dass der Verkäufer was gewußt haben muß.
|
Es ist eigentlich egal, oder der Verkäufer etwas gewusst hat, oder nicht. Wenn er "Unfallfrei" angekreuzt hat, steht er für den Schaden ein, bzw. muss das Auto zurücknehmen. Was er dann weitermacht, um an sien Geld zu kommen (gesetzt den Fall, er wusste nichts), braucht dich nicht interessieren. Mit Anwalt hat man es natürlich leichter, weil die meisten von vornherein keine Mätzchen machen, aber im Recht bist du so oder so.
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:57 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.