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Bald mit Fahrrad oder zu Fuß unterwegs (Kontrolle 3):cry:
So ich schon wieder heute Kontrolle nummer 3 hinter mir.
Ich war mir eigentlich sicher das jetzt alles OK ist. Nein :cry:. Meine Tagfahrleuchten ordnungsgemäß hoch gesetz (5 cm) Einzelabnahmen alle eintragen lassen in FZS. Jetzt gab es aber wieder das Problem das die Tagfahrleuchten entweder aus gehen müssen wenn Abblendlicht eingschalttet wird oder das sie sich runter dimmen.Ich dachte (sollte vieleicht nicht so viel denken) wenn die von Hela sind is da alles dazu und da passt alles so. Das heisst wieder Punkte und Geldstrafe. Ich glaube diesen Monat is bei mir Happy Digets. Der freundliche Herr in Grün fing dann auch noch an wenn man wegen einer Sache immer wieder auffällt is der Lappen weg. Wie oft kann ich wegen einer (änlichen Sache) bestraft werden innerhalb von so kurzem Abstand. Hab ja alles machen lassen (dachte ich mach das ja ne mit absicht :cry:) Mfg Henry |
Wurden die Tagfahrleuchten denn nicht beim Eintragen überprüft ?
Also ehrlich gesagt, weiss doch eigentlich Jeder dass Tagfahrleuchten nur leuchten dürften, wenn kein andere Licht an ist. Das hätte der doch TÜV-Prüfer beim Eintragen überprüfen müssen. Genauso wird es 100%ig in der Anleitung beschrieben sein. Daniel |
Hier in der Gegend fahren sehr viele mit nachgerüsteten Tagfahrleuchten rum die auch leuchten wenn das Abblendlicht eingeschalten is...
Sicher das die so geschaltet sein müssen? Wär mir nämlich irgendwie neu.:nixweiss::gruebel: Grüße Chris |
Von TÜV-Nord.de:
Zitat:
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Erstens man braucht keinen TÜV sind eintragungsfrie. 2 Das stimmt mit denn leuten hab eben auch sehr viele gesehen und da die bei Audi auch immer an sind war ich der annahme das das so geht. Naja mal sehen was raus kommt. Meine eigentliche Frage is aber immer noch nicht beantwortet kann ich innerhalb so kurzer Zeit wegen denn gleichen Vergehen doppelt bestraft werden hab schon gesucht weiß aber nicht unter was ich kugen soll.
MfG Henry |
Auf jeden Fall Widerspruch einlegen (von wegen: War gerade dabei das zu ändern) und dann Anwalt einschalten. Die kennen sich aus.
Gruß earl |
(von wegen: War gerade dabei das zu ändern)
Denn Satz versteh ich nicht ganz? MfG Henry |
Zitat:
War die Frist allerdings schon wieder um, hast du es versäumt und meiner Ansicht nach Pech gehabt (aber ich kenn mich mit den Vorschriften auch nicht aus, also Anwalt fragen)... So leid es mir tut, aber TFL ohne Dimmung bei Dunkelheit das geht nunmal nicht. Sowas ist viel zu hell (auch schon in der Dämmerung, wenn Audi-Fahrer noch mit TFL rumfahren, obwohl Abblendlicht angesagt wäre), das sieht man, wenn man sich einmal vor sein eigenes Auto stellt... aber wer macht das schon. |
Zitat:
Die Audi-TFL werden beim Einschalten der Beleuchtung auf Standlichtniveau heruntergeregelt und Audi hat dafür eine Sonderzulassung. Ich will nicht den Oberlehrer spielen, aber gerade wo Du eh schon zwei Mal erwischt wurdest, würde ich doch bei allem penibel genau schauen dass es ordnungsgemäß ist. Daniel |
Hmmm, Kontrolle Nummer 3 innerhalb fast weniger Tage.
Da wird es für die Polizei bestimmt Auffälligkeiten an dir geben. Ich fahre auch ne Tieferlegung, Alufelgen und ein schönes Momo Curse durch die Gegend. Bei der Frage nach ner Eintragung müsste ich den Beamten wohl sagen "war schon so gewesen". Nötig war dies aber in 2 Kontrollen bis jetzt nie ;) |
Naja schau dir doch mal seinen Cuore an, ist doch klar das er so viel öfter angehalten wird, als du mit dem L2.
-> http://www.daihatsu-forum.de/vbullet...hp?albumid=280 Manu |
Ja, ich hab das Auto schon gesehen, aber trotzdem denke ich das da evtl noch was anderes Auffälliges hintersteckt ;)
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Wie soll ich das denn jetzt verstehen isch fahr kene scchlängel Linien und rasen tu ich auch nicht MUSIK ist auch nicht laut. Also wie darf ich das jetzt verstehen.
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Gut, ich gebe zu das dein Auto tatsächlich sehr auffällig ist.
Aber es ist ja kein VW oder Motorroller und daher wundert mich die Anzahl der Kontrollen doch recht stark. Genau die Argumente die du gebracht hast meinte ich: Freundlicher formuliert: "Könnte" es sein das du öfters mit lauter Musik und überhöhter Geschwindigkeit unterwegs bist, als Verkehrsrowdie fungierst und nicht vorrausschauend genug fährst um auf die Polizei zu achten? Ich weiß, ist jetzt etwas provokant gefragt,- aber nicht böse gemeint und wir sind in einem öffentlichem Forum ;) Auf einem Treffen würde ich selbiges fragen. Ps: Letzten Endes gibt es eine Feststellung: Du bist auffällig für die Polizei. Das liegt einerseits am Auto, aber vielleicht gibt es Punkte an denen du arbeiten kannst um unauffälliger zu wirken (und damit weniger kontrolliert zu werden). |
Also wie gesagt voher noch keinen einzigen Punkt oder Blizter seit 2 Jahren (so lange Führerschein) kein drängel oder Lichthupe geben da ich ja weiß das ich ziemlich auffällig bin verhalte ich mich einfach ganz ruhig. Auto steht jetzt erst mal in der Werkstatt.
Da hab ich aber gleich noch eine Frage will 15er welche Reifen größe bräuchte ich da hier im Forum wird was geschrieben von 165/50 aber im Internet beim Dai Händler steht was von 165/55 nicht das da auch noch was schief geht. PS. versteh ich nicht falsch. Laute Musik geht schon mal gar nicht weil ich so gut wie alles raus rationalisiert habe orginal Boxen mehr nicht Was meinst du für Punkte. Ich kann bestimmt bald punkte abbauen gehen wenn das so weiter geht ab wann is EPU? MfG Henry |
Zitat:
@ cuore 88 Hast Du eventuell mit ner Tochter eines Polizisten was gehabt??:lol: Manche Cops mögen das garnicht. Gruß earl |
Also wenn die Punkte zu Herzrhythmusstörungen führen, könnte eine EPU schon nötig werden. Aber die wünsche ich dir genauso wenig wie eine MPU.
165/50 R15 ist die richtige Größe beim L251, mit größerem Querschnitt dürfte der Tacho sogar schon nachgehen. Das geht also garnicht. Mfg Flo |
Ich danke euch. (Ich komm auf dich zuruck wenn ich angehalten werde wegen Felgen Flo)lol nicht falsch verstehen.
Ne ich hatte nix mit einer Tochter von einen Polizisten nur mit der Freundin von einen. lol Ne scherz bei seite also noch mal Danke halte euch auf den laufenden wann die nächste ist man könnte ja eigentlich eine neue Rubrik aufmachen Polizeikontrolle wer hat am meisten. lol mfG henry |
Oft reicht ein Augenkontakt zur Polizeistreife aus, um nicht kontrolliert zu werden. Fährt man normal und wirkt aber nach Außen hin unaufmerksam so kommt man eher in eine Kontrolle !
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Zitat:
Gruß Martin |
Manchmal hilft auch ne andere Frisur *gg*
Manu |
Du meinst so was is nich so gut.http://freenet-homepage.de/ice-flame/bush6.jpg Na dann is mir alles klar.
Die können doch außerdem garn nicht meine Frisur sehen sind doch alle Scheiben kompl. getönt.lol Naja bin gespannt auf Kontrolle nummer 4 und 5 und....... mfG Henry |
Alle Scheiben komplett getönt??:gruebel: Wusste gar ned das dies in Deutschland erlaubt ist!:nixweiss:
Dachte immer das Fahrer und Beifahrerseite vorne sowie Windschutzscheibe für die Freunde klar einsehbar sein müssen?!?:nixweiss: Grüße Chris |
Is ja auch nur als scherz gemeint ansonsten hätte ich jetz noch mal 3 punkte und bestimmt eine Anzeige.
Mfg Henry |
darf man die Seitenscheiben vorne nicht auch um max 15% oder waren es 5% tönen? (hab da was im Hinterkopf kp ob es stimmt).
Naja also es hängt einfach vom Fahrstil ab wenn die Polizei hinter mir her fährt fahre ich weiter wie davor auch also 10-20 über dem Erlaubten. So wurde ich bisher noch nie angehalten. Aber langsam zur Ampel rollend ( also vorrausschauend Gefahren ;-) ) mit offenen Fenstern, Kippe im Mundwinkel und NWA auf "Genusslautstärke" durfte ich gleich mit auf den Polizeihof. Meine tollen Umbauten wurden kontrolliert (1 Auspuffblende + Anlage sonst nix^^) Alk + Drogentest gemacht, war natürlich beides negatv um 13Uhr und dann noch ein schöner Tag gewünscht^^. Mit einer Tageszulassung bin ich aber auch noch nie angehalten worde, egal wie spaceig der Wagen aussah. Also hol dir 365 Nummernschilder und du wirst nie kontrolliert^^ Aber zu der Sache mit dem "mehrmals für das selbe Bestraft werden": Bei uns auf der B 10 oder 27 (verwechsel die beiden ständig :-) ) stehen 2 stationäre Blitzer im Abstand von ca 300m. Normalerweise ist entweder der eine oder der andere an. Tja ich bin vom ersten mit 12km/h zuviel geblitzt worden und dann beim zweiten mit 16 zuviel. Tja lange Rede kurzer Sinn: Ich musste beide Bezahlen. Also ich gebe dir einen Tipp. Wenn du etwas Umbauen willst gehe vorher zum TÜV und rede mit dem Prüfer der sich damit auskennt (ist oft so das es einen gibt der da die "schwierigen" Sachen übernimmt). So spart man sich eine mänge Ärger und ich glaube ein gutes Verhältniss zum TÜVer ist nie von Nachteil. Bei mir hat er mal die Federn eingetragen und dabei meine Neon Röhren gesehen (habs vergessen)^^. Zitat: wenn du das nächste mal hier ankommst nimmst du die Dinger aber raus. |
Hi also mit getönte scheiben vorne nur wenn spezial anfertigung Getöntes Glas Folie in Deutschland überhaupt nicht erlaubt. Also wie gesagt noch mal hab weder eine fette anlage drinne noch rauche ich (das arme auto) noch fahr ich betrunken oder zu schnell ich denke die haben hier einfach nix zu tun bei uns in der klein STADT sehe mind. 4 Streifen am Tag in unseren kleinen Nest rund 26 Tausend Einwohner is das noch nur mal. Naja Fahrzeug steht jetzt erst in Garage kommt als nächstes Vollschallensitze und ein paar schöne 15 er. Ich glaub kann ich gleich schieben weil das überhaupt nicht gerne gesehen aber wenn es abgenommen und !!!!Eingetragen ist dann lach ich nur aber mal sehen die finden ja immer was wenn die suchen mach jetzt aber alles Bombem oder Anzeigen sicher Warndreieck Verbandskasten das ganze Programm ich oder eigentlich können die dann ja nix mehr finden neue Bilder gibt es dann so in 2 Wochen.
mfg Henry |
Zitat:
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Wie hoch sitzen denn die TFL im Moment? 25 cm?
Falls du sie im gedimmten Zustand neben dem Abblendlicht verwendest, könnte das nämlich noch interessant werden. Dann wären das nämlich vermutlich Begrenzungsleuchten und die müssen nach StVZO § 51 anscheinend 35 cm vom Boden weg sein. Sicher bin ich mir da zwar nicht, aber ich habe auch kein TFL, somit kann es mir egal sein... |
Danke für die Info da werd ich die wohl noch mal umbauen zurzeit sind die kompl. abgeklemmt. Komisch ist bloß der freundliche Herr in Grün anfing das man die so fahren darf (gedimmt). Hab mich aber noch mal richtig belesen und laut § ECE-R 48 ist das nicht erlaubt.
Da werd ich die noch mal umklemmen. Aber erst wenn die neue Schürze dran ist weil bis jetzt hatte ich keine einzige Kontrolle mehr wie die Motten ins Licht war das bei der Polizei. |
Wie das genau geregelt ist, weiß wohl keiner so genau.
Tatsächlich gibt es dieses gedimmte TFL bei vielen Neuwagen. Allerdings ist das serienmäßig und für die Serie gilt die StVZO ohnehin nur bedingt. Da wird der Wagen geprüft, bekommt seine ABE, fertig. Wenn das TFL gedimmt ist, gehe ich davon aus, dass es in diesem Moment nicht mehr als TFL gilt. Wie du selbst geschrieben hast, wäre das nach ECE verboten, somit nutzt man es als Begrenzungsleuchte und die hat ihre eigene Vorschrift, genauer gesagt den anderen vorgeschriebenen Bodenabstand. |
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