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Pogonatherum 28.05.2009 20:58

Beifahrer-Airbagdeaktivierung
 
Hallo,

ich habe meinen kleinen gerade in der Inspektion doch zu diesem Thema mußte der Mechaniker passen. Daihatsu würde die Daten nicht rausrutschen.
Ich bekomme im September Nachwuchs und ich wollte meinem Kind doch das Gefühl des Copenfahrens doch nicht vorenthalten ;)
Weiß jemand was, Hilfe???

Grüße

Pogonatherum

Rainer 28.05.2009 21:08

Es geht zwar dass man den Beifahrerairbag ausschaltet, aber alleine durch diese manipulation ist ein fehler möglich der dir im schlimmsten Fall den Airbag während der Fahrt ins Gesicht knallen lässt.

Warte einfach bis der/die kleine soweit ist um in einem normalen Kindersitz mitfahren zu können, alles andere wäre grob fahrlässig!

Pogonatherum 30.05.2009 19:49

Das Problem was ich habe das meine Frau Ihr Auto für die Arbeit benötigt und sich weigert mein Auto zu fahren.

Andere Problemlösung? Wenn man den Beifahrer Airbag einfach auslösen würde, und dann einfach mit defektem Airbag durch die Gegend fährt, was würde es kosten den Airbag wieder flott zu machen? Hat schon jemand seinen Airbag unfreiwillig benutzt?

Grüße

Pogonatherum

Rainer 30.05.2009 21:22

Was ich jetzt nicht verstehe, wie alt ist das Kind jetzt?

Ich glaub kaum dass sie es schon in der Kindergarten bringt, oder? Oder bringt sie das Kind allmorgentlich zu Oma und Opa? Wäre es möglich dass du die ersten paar Monate das Kind dorthin bringst?

Der Punkt ist du DARFST das Kind nicht entgegen der Fahrtrichtung setzen wenn der Airbag nicht deaktiviert ist! Eine einfache Polizeikontrolle kann da echt zum verhängnis werden.

Und nach ein paar Monaten kannst du das Kind sowieso in einem normalen Kindersitz platz nehmen lassen und dann brauchst du auch den Beifahrerairbag nicht mehr zu deaktivieren.

Ich würde ein paar Daihatsu Werkstätten in deiner nähe anrufen ob sie dir dabei helfen würden, falls alle nein sagen muß deine Frau das wohl akzeptieren (oder du weil du das Kind die ersten paar Monate überall hin bringst).

K3-VET 30.05.2009 21:39

Wo liegt das Problem beim Abklemmen?

Meine Vorstellung:
1. Batterie abklemmen und eine Weile warten. Dabei wird der Airbag sicher nicht losgehen (wäre ja blöd, wenn man bei jedem Batteriewechsel einen neuen Airbag braucht)
2. Kabel vom Airbag abklemmen. Dabei wird der Airbag auch nicht auslösen, da ja nirgends mehr Spannung drauf ist
3. Batterie anklemmen. Der Airbag hat jetzt keine Ahnung, dass die Batterie wieder angeklemmt ist. Er wird also auch nicht auslösen. Man fährt den ab sofort einfach spazieren. Ist die Auslöse-Wahrscheinlichkeit dabei höher, als angeklemmt? Sehe ich keinen Grund für.


Bis denne

Daniel

urlauber51 30.05.2009 22:00

Wenn man den Airbag einfach abklemmt, wird nichts passieren. Auch bei einem Unfall nicht, da das Airbagsteuergerät einen Fehler erkennt und dann nichtmal den Fahrerairbag auslösen lässt.
Bei Ebay hab ich schon solche Widerstände gesehen, die man anstatt des Airbags an das Kabel anklemmt. Ich weiß zwar nicht, ob das bei einem Daihatsu auch funktioniert, aber im Fall der Fälle würde wenigstens der Fahrerairbag losgehen und es würde niemand merken, weil kein Fehler ausgegeben wird.
Zulässig ist diese Methode sicherlich nicht und Erfahrungswerte hab ich auch keine, aber es wär einfach und kostengünstig.

Das Hauptproblem ist, du brauchst von der Werkstatt oder dem Tüv oder sonstwem eine Bestätigung, dass der Airbag nicht funktioniert. Unter Umständen wird bei einer Verkehrskontrolle danach gefragt!

Gruß Martin

Diana 21.06.2009 16:42

Copen Beifahrerin erst mit 13 Jahren?
 
Wir haben das gleiche Problem. Letzte Woche wollte ich vom Händler den Beifahrerairbag deaktivieren lassen. Dieser hat dann bei Daihatsu Deutschland angefragt und die Info bekommen, daß das nicht ginge. Zu meinem Erschrecken muß ich nun in der Betriebsanleitung lesen, daß überhaupt kein Kindersitz (also auch keiner der nach vorne schaut) auf für den Beifahrersitz "geeignet" ist. Heißt das, daß unsere Tochter die nächsten 12 Jahre den Copen nur von außen anschauen darf?

Q_Big 21.06.2009 16:51

Es gibt Widerstände die anstelle des Airbags angeklemmt werden. Diese gaukeln dem Airbagsteuergerät dann vor das ein funktionsfähiger Beifahrerairbag vorhanden ist und die Kontrollleuchte im Armaturenbrett bleibt wärend der Fahrt aus.
Zünden tut beim Unfall dann auch nur der Fahreräirbag.

Ob sowas auch erlaubt ist, ist aber die andere Frage. Aber schaltbare Airbags sind ja nun auch legal...

Rainer 21.06.2009 17:02

Zitat:

Zitat von Q_Big (Beitrag 358336)
Es gibt Widerstände die anstelle des Airbags angeklemmt werden. ...

Oh mann WAS für eine Aussage. :stupid:

JA, es gibt diese widerstände, aber willst du das in der tat jemanden empfehlen?

Wenn Daihatsu (ich habe eben gerade deswegen eine Anfrage an Daihatsu geschickt, sobald Antwort kommt werde ich diese hier auch reinposten) sagen SOLLTE dass sie den Beifahrerairbag NICHT ausschalten, dann gäbe es immer noch andere Fachwerkstätten die es ausschalten KÖNNEN.

Was aber auch heißt das damit eigenlich die Zulassung erlischt, zumindest dann wenn das bekannt wird (etwa nach einem Unfall) dann kannst du damit echte Probleme haben.

Aber bitte lass uns mal abwarten was Daihatsu dazu sagt!
Ja, ich habe auch gefragt wie es sich generell mit Kindersitzen im Copen verhält!



Liebe grüße



Rainer

Q_Big 21.06.2009 17:31

Rainer was soll das jetzt,- ehrlich?

Ich hab geschrieben das es diese Widerstände gibt, ich habe auch geschrieben das die Frage ist obs legal ist.....

Im Übrigen kenne ich, insbesondere bei Fällen wo Sportsitze eingebaut werden, Fälle wo so,- problemlos und mit Eintragung, verfahren wurde um die Seitenairbags zu deaktivieren (die sitzen ja in den ausgebauten Standartsitzen). Frag hierzu mal Jan.

Warum soll ich sowas im Forum als Info unterschlagen, wenns diese Möglichkeit tatsächlich gibt? Ob man dies dann tatsächlich so macht,- muß jeder selbst entscheiden, auffordern werde ich dazu niemanden.

Rainer 21.06.2009 18:01

Zitat:

Zitat von Q_Big (Beitrag 358340)
Rainer was soll das jetzt,- ehrlich?


Ehrlich, es gab schon mehrfach, auch in diesem Thread hier, den Hinweis auf diese Widerstände, aber mir fehlte nach wie vor der Hinweis auf die Gefährlichkeit dieser und ähnlicher umbauten/ änderungen.

Desweiteren sehe ich es als etwas anderes an wenn sich jemand Schalensitze einbaut und deswegen die nicht mehr vorhandenen Seitenairbags deaktiviert als wenn jemand den Beifahrerairbag deaktiviert das auch so nur im Fall eines Unfalls "bemerkt" wird das der doch nicht mehr da ist oder nicht mehr aktiv ist.


DIESE bedenken habe ich geäussert und jetzt denke ich sollten wir mal die Meinung des einzigen Abwarten der dazu was rechtlich richtiges sagen sollte und zwar Daihatsu selbst.

Q_Big 21.06.2009 19:33

Na das klingt schon anders, insoweit stimme ich dir auch zu.
Zumal was mir noch eingefallen ist: Es muß IMHO bei deaktiviertem Beifahrerairbag eine Warnleuchte geben die darauf hinweist. Das alleine würde schon zeigen das einfach Widerstand druff nicht legal ist.

bluedog 21.06.2009 19:39

Andererseits gibt es sicher komplizierteres, als dem per Schalter zuschaltbaren Widerstand noch eine warn-LED beizustellen, die man an passender Stelle montiert.

Ich glaub einfach nicht, dass das illegal ist, den Airbag zu deaktivieren. Ein Airbag ist ja noch nicht mal in Neuwagen vorgeschrieben. Allenfalls muss man es so machen, dass es der TÜV akzeptiert. Einzelabnahme oder so...

Die Versicherung könnte das allenfalls auch interessieren. Anrufen und vorsondieren, wenn das Projekt soweit fortgeschritten ist, dass man es umsetzen könnte.

Dann gemäss der Antwort von TÜV und Versicherung sehen, ob man es umsetzen kann.

Sonny06011983 21.06.2009 19:43

Zitat:

Zitat von urlauber51 (Beitrag 354833)
Wenn man den Airbag einfach abklemmt, wird nichts passieren. Auch bei einem Unfall nicht, da das Airbagsteuergerät einen Fehler erkennt und dann nichtmal den Fahrerairbag auslösen lässt....

Das stimmt so leider nicht. Wenn das Airbagsteuergerät erkennt, daß mit einem Airbag etwas nicht stimmt (also z.B. Kurzschluss oder kein Durchgang weil abgeklemmt) wird es zwar die Warnleuchte aufleuchten lassen, aber trotzdem wird es im Crashfall versuchen, beide Airbags zu zünden. Denn: Durch einen ungünstigen Crash könnte ja z.B. im Moment des Aufpralls das Kabel zum z.B. Beifahrerairbag durchtrennt oder kurzgeschlossen werden. OK, der Beifahrer wird dann auf den Schutz des Airbags verzichten müssen. Aber warum sollte das der Fahrer???

Die Auslösekreise bei Airbagsteuergeräten sind sehr einfach gebaut (im Gegensatz zur Ansteuerelektronik): Wenn die Ansteuerelektronik erkennt, daß bei einem Crash die kritischen G-Kräfte erreicht werden (nur darüber werden die Airbags gezündet) und die errechnete Zeitverzögerung abgelaufen ist, ballern die Leistungsendstufen einfach volle Bordspannung auf die Zündkapseln der Airbags, ob da nu ein Airbag dranhängt oder nicht.

Also: Ich sehe genau wie Q_Big keinen Grund, warum man einen Airbag nicht abklemmen sollte (wenn man eine Babyschale auf dem Beifahrersitz transportiert). Wenn man das nicht gerade bei angeklemmter Batterie macht, wird nix passieren, außer das evtl. die Warnleuchte angeht. Wie schon geschrieben, nur die rechtliche Seite könnte Probleme bereiten. Die technische eher nicht.

K3-VET 21.06.2009 19:51

Ich sehe keinen Grund, warum auf den Beifahrersitz kein normaler Kindersitz drauf soll. Ist der Platz zwischen dem Armaturenbrett und dem Sitz kleiner als bei anderen Autos? Das kann ich mir kaum vorstellen. Auch sollte dann in anderen Anleitungen stehen, dass der Beifahrersitz bei Kindersitzgebrauch so weit wie möglich hinten sein muss.
Tut/tat es aber zumindest in meinen bisherigen Autos nicht. Und wenn ich im Ulysse meinen Beifahrersitz ganz nach vorn schiebe, kann man als Erwachsener noch nicht mal mehr sitzen. Erlaubt ist das offensichtlich trotzdem.

Das hier ist kein Tip, sondern nur die Darlegung meiner theoretischen Handlungsweise:
würde ich Copen fahren, würde ich das Kind so früh wie möglich in einen richtigen Kindersitz setzen. Natürlich nicht zu früh - richtet sich halt nach der Kindsgröße. Mein 2. musste mit ca. 7 Monaten aus der Babyschale raus, weil er einfach zu groß war.


Bis denne

Daniel

Rainer 21.06.2009 19:54

Zitat:

Zitat von Sonny06011983 (Beitrag 358358)
...nur die rechtliche Seite könnte Probleme bereiten. Die technische eher nicht.



Nichts anderes hatte ich gesagt, aber die können danach BESONDERS krass sein, denn wenn irgend ein Sachverständiger auf die idee kommt dass das Auto zum Zeitpunkt des Unfalls keine Zulassung haben hätte dürfen dann muß der Besitzer den eigenen Schaden und den des anderen Zahlen unabhängig vom eigentlich schuldigen und das kann einen in den finanziellen Ruin treiben.

Sonny06011983 21.06.2009 21:22

Zitat:

Zitat von K3-VET (Beitrag 358359)
Ich sehe keinen Grund, warum auf den Beifahrersitz kein normaler Kindersitz drauf soll. Ist der Platz zwischen dem Armaturenbrett und dem Sitz kleiner als bei anderen Autos? Das kann ich mir kaum vorstellen. Auch sollte dann in anderen Anleitungen stehen, dass der Beifahrersitz bei Kindersitzgebrauch so weit wie möglich hinten sein muss.

Hier ist (glaube ich) auch kein normaler Kindersitz gemeint, bei dem das Kind in Fahrtrichtung blickt, sonder eine Babyschale, bei der das Kind liegt und in Richtung Rückenlehne schaut. Diese ragt mit ihrem Rand sehr weit nach vorne und kann vom Airbag erfasst werden. Das ist definitiv extrem gefährlich für's Kind.

Zitat:

Zitat von Rainer (Beitrag 358361)
Nichts anderes hatte ich gesagt, aber die können danach BESONDERS krass sein, denn wenn irgend ein Sachverständiger auf die idee kommt dass das Auto zum Zeitpunkt des Unfalls keine Zulassung haben hätte dürfen dann muß der Besitzer den eigenen Schaden und den des anderen Zahlen unabhängig vom eigentlich schuldigen und das kann einen in den finanziellen Ruin treiben.

Dann meinten wir ja beide dasselbe :gut:

K3-VET 21.06.2009 21:42

Zitat:

Zitat von Diana (Beitrag 358332)
Zu meinem Erschrecken muß ich nun in der Betriebsanleitung lesen, daß überhaupt kein Kindersitz (also auch keiner der nach vorne schaut) auf für den Beifahrersitz "geeignet" ist. Heißt das, daß unsere Tochter die nächsten 12 Jahre den Copen nur von außen anschauen darf?

Mein Text bezog sich auf das da.

Diana 22.06.2009 23:10

Hallo nochmal,

daß die Babyschale, die nach hinten schaut nicht erlaubt ist, damit hab ich mich ja inzwischen abgefunden. Aber auf der Betriebsanleitung wird ja auf 2 Seiten erklärt, daß die Beifahrerseite für alle Kindersitze nicht "geeignet" ist :cry:. Und beim Linkslenker soll wohl das gleiche in der Betriebsanleitung stehen. Warten wir also, was Daihatsu sagt. Weiß jemand, ob man parallel dazu beim TÜV oder bei der Polizei oder irgendwo anders eine verbindliche Auskunft bekommen kann?

Rainer 23.06.2009 06:06

Zitat:

Zitat von Diana (Beitrag 358536)
Hallo nochmal,

daß die Babyschale, die nach hinten schaut nicht erlaubt ist, damit hab ich mich ja inzwischen abgefunden. Aber auf der Betriebsanleitung wird ja auf 2 Seiten erklärt, daß die Beifahrerseite für alle Kindersitze nicht "geeignet" ist :cry:. Und beim Linkslenker soll wohl das gleiche in der Betriebsanleitung stehen. Warten wir also, was Daihatsu sagt. Weiß jemand, ob man parallel dazu beim TÜV oder bei der Polizei oder irgendwo anders eine verbindliche Auskunft bekommen kann?


Ich würde damit schon einmal zum TÜV oder zum ADAC gehen und dort nochmal nachfragen wie die diese Lage einschätzen.

Einfach eine Rechtsauskunft einholen da spricht überhaupt nichts dagegen....

Ich persönlich kann es mir NICHT vorstellen das man überhaupt keinen Kindersitz vorne befestigen darf, das kann ich mir einfach nicht vorstellen....

zErec 21.04.2013 16:56

Hi,

gibt's schon neue Erkenntnisse bezüglich
Kindersitze im Copen Linkslenker?
Das Thema ist bei mir aktuell.


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