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Sterntaler 12.10.2011 11:17

Probleme beim Turbo Kauf
 
Hi Leute,
wie im Verkauf schon gepostet bin ich auf der Suche nach einem Turbo. Dabei ist folgendes Problem aufgetaucht:
Gewerbliche Händler müssen beim Verkauf Garantie geben, wollen das aber gerade bei älteren Fahrzeugen (der Turbo ist schon alt :cry:) nicht mehr. Früher gab es daher die Möglichkeit solche Fahrzeuge als Teileträger oder Bastlerfahrzeuge zu kaufen. Da mir jetzt schon der zweite, technisch gute Turbo durch die Lappen gegangen ist, weil er in den Export gegangen ist, habe ich nachgefragt, der Händler meinte das sie diese alten Autos lieber auf Nimmerwiedersehen nach Posemukel verticken, weil angeblich mittlerweile Klauseln wie Bastlerauto/Teileträger unwirksam sind, und Händler bei solchen Geschäften trotzdem haften. Stimmt das? Weil ich möchte lieber einen günstigen Gebrauchten als Teileträger als einen regulären Gebrauchten mit Garantie, der 1500€ mehr kostet.
Weiß da jemand mehr? Wie kann man das umgehen, weil eine Firma habe ich nicht die das Auto auf dem Papier kaufen kann (bei Händlergeschäften ist der Ausschluß möglich).
Danke
Jan

Rainer 12.10.2011 12:56

Logisch :)


Folgender Vorschlag.

Ich schreibe dir eine Vollmacht dass du in meinem Namen den YRV GTti kaufst und wir beide machen vorher gleichzeitig einen Kaufvertrag von mir auf dich. Somit bist du es umgangen und ende! :)

Kann ja auch ein Schweizer (aber hier vorsicht wegen Zoll) oder Holländer sein. :)

freestyler78 12.10.2011 13:15

Ja Jan is leider so, die wunderschönen Verbraucherschutzgesetze sehen die Endverbraucher als dumme, Hirnamportierte, nicht fürs sich selber denkende Menschen und deshalb müssen sie Geschützt werden. Deshalb ist alles was ein Gewerbetreibender verkauft, sei es Autos, elektronic Zeugs oder sonst was, verpflichtet dafür zu sorgen das es in einem mängelfreien Zustand ist egal ob Neu oder Gebraucht und Haftet dafür 2 Jahre (Gebraucht ist es möglich auf ein Jahr zu verkürzen über die AGB).

Also ich als Werkstattmeister habe keine Lust jemanden ein 10Jahre altes Auto Offiziel zu Verkaufen das nach 3 Monaten auseinander fällt, denn dann ist es in 99% der Fälle so das die Leute ankommen und ein Auto für 500€ gekauft haben, aber in ihrem Kopf war es ein Neuwagen der dann Repariert werden muss (UMSONST versteht sich).

Und genauso siehts mit nem älteren YRV GTtI aus, ich würde den nur Kaufen wenn ich eine Gebrauchtwagengarantie dazu bekomme (so als Ottonormalverbraucher).
Aber ich als Werkstatt würde es nich riskieren, bekomm mal Ersatzteile (relativ günstig oder überhaupt) für das Auto, sei es nen Turbo oder ein Getriebe....

K3-VET 12.10.2011 13:35

Kennst du nicht jemanden, der ein Gewerbe hat? Ansonsten könnte ich dir empfehlen, einen Gewerbeschein zu beantragen. Kostet ca. 50 € im Jahr. Könnteste ja auch nach dem Kauf wieder abgeben.
Aber welche Folgen da noch mit dran hängen, weiß ich nicht, da ich selber auch noch keinen habe. Ich werde mich mit sowas nächstes oder übernächstes Jahr beschäftigen.

Ansonsten könnte ich dir noch empfehlen, dass du das Auto vom Händler privat kaufst (also er privat). Wenn oben links als Verkäufer nicht das Gewerbe auftaucht, sondern der Name vom Händler persönlich steht, sollte das gehen.


Bis denne

Daniel

Sterntaler 12.10.2011 16:47

Tja, hab mich heute mal mit den Gebrauchtwagenhändlern meiner Kunden (bin ja TÜV Prüfer) unterhalten und danach mit unserer Rechtsabteilung, um es vorweg zu nehmen, das Ergebnis ist niedrschmetternd:
Die meisten Autohäuser verkaufen Ihre Gebrauchten die mehr als 100tkm oder älter als 5-6 Jahre sind ins Ausland, weil die sich schon alle dumm und dämmlich bezahlt haben an der Sachmängelhaftung und die Gebrauchtwagenversicherungen (für die Händlersachmängelhaftung) dann wohl auch deutlich teurer werden. Die einzige Chance da juristisch rauszukommen für den Verkäufer ist jeden Mangel im Vertrag aufzuführen, also in etwa: Fzg, Motor/Getriebeschaden, Airbag/ABS defekt, Durchgerostet, etc.
Das macht aber faktisch keiner und so verschwinden von den gerade mal 147 Turbos immer mehr auf nimmerwiedersehen :cry:
Das zweite betrifft mich als TÜV Prüfer. Wenn ich als Privatmann mein Auto verkaufe und da anschließend was auch immer für Mängel dran sind, kann ich aufgrund meines Berufes nicht sagen von Privat--> keine Garantie!! Bedeutet faktisch das meine Autos unverkäuflich sind und ich gut beraten bin die Karosse zu verschrotten und auf die ca. 1000€ Restwert des Wagens zu verzichten. Da hat es wohl in unserem Hause schon Böse Rechtsstreitigkeiten gegeben :(.
Der Punkt den Wagen offiziell einer Firma zu verkaufen, z.B. der GmbH meiner Mutter, scheitert daran, wenn der Verkäufer keine Märchensteuer abführt kann sich das Finanzamt das im schlimmsten Fall vom Endkunden!!! wiederholen.
Das ist doch Alles nicht mehr normal.
*trtaurigindereckesitzundvomturboträum* :(
Jan

LSirion 12.10.2011 17:26

Vom Händler privat kaufen, das wird kein seriöser Händler mitmachen, weil das kann für ihn einmal gutgehen, aber wehe er verkauft das Auto an den falschen.

Der holt sich einen Anwalt und dann ist die Sache für den Händler gelaufen... ebenso wenn der Wagen von der Frau des Händlers oder wie auch immer gekauft wurde, da heißt´s dann ganz schnell Betrug...

Mir fällt noch ein Zwischenkauf ein...

Was ist, wenn irgendwer (ein Privatmann) den Wagen kauft und ihn gleich (weil er ihm nicht gefällt, die Frau nörgelt oder er merkt, dass er zu viel Sprit braucht oder warum auch immer) weiterverkauft, also privat an dich?

Ist dann der Händler immernoch in der Gewährleistungspflicht? Als Dritter? Über den Zwischenkäufer hinweg?
Kann ich mir nicht vorstellen... oder etwa doch?

Und im Ausland einen holen?

Frog1971 12.10.2011 17:40

Komisch. Und mir wurde als Privatmann ein Händlervertag untergejubelt
(um die Garantie auszuschließen) der dann sogar vor Gericht bestand hatte.

MrHijet 12.10.2011 18:04

Jan,

Wie wäre es mit einem Kauf im Ausland ?

Klingt verrückt, aber in England sind die GTTis spottbillig und mit einem Rechtslenker ist der YRV noch exotischer :-)

Daniel

sgeorg 12.10.2011 18:10

Zitat:

Zitat von Frog1971 (Beitrag 447606)
Komisch. Und mir wurde als Privatmann ein Händlervertag untergejubelt
(um die Garantie auszuschließen) der dann sogar vor Gericht bestand hatte.

Gibt's ja nicht! Wenn Du den Händler (nachweispflicht seitens des Händlers) nicht in dem Glauben gelassen hast und auch kein Gewerbe hast (nicht zwingend), du selbst wärst gewerblich kann der Vertrag keinen Bestand haben!

Oder waren die Umstände da ganz anders oder wie?

Es gibt sogar Fälle in denen gewerbliche als privat gehandhabt werden obwohl sie eigentlich zumindest aus dem Verständnis eines normal Menschen eindeutig gewerblich sind. So z.b. beim Ersteinkauf / Erstbestückung eine Ladengeschäftes z.b.

Würd mich echt interessieren wie das durchging, oder was für einen RA du hattest!

LG
Georg

Frog1971 12.10.2011 19:00

Zitat:

Würd mich echt interessieren wie das durchging, oder was für einen RA du hattest!
Die Sache ist abgeschlossen und ich möchte darüber nicht weiter diskutieren

nur soviel:
FZ beim Händler mit neuem TÜV und AU gekauft, Vertrag unterschrieben, zuhause festgestellt
das die Bremsen komplett hinüber sind und der Kat fehlt. TÜV und AU wäre damit unmöglich gewesen. Die Richterin hat es nur interessiert das der Händler-Vertrag von mir unterschrieben
wurde und ICH bei der Unterschrift darauf achten hätte müssen. Das augenscheinlich die
Gutachten ungültig/gefälscht sind hat die Richterin in keinster weise interessiert.

Leider war der Betrag unter der Berufungsgrenze. Ansonsten wäre die Geschichte anders gelaufen.

Sterntaler 12.10.2011 19:34

Zitat:

Zitat von MrHijet (Beitrag 447610)
Jan,

Wie wäre es mit einem Kauf im Ausland ?

Klingt verrückt, aber in England sind die GTTis spottbillig und mit einem Rechtslenker ist der YRV noch exotischer :-)

Daniel

Wo findet man die denn? Bei mobile.de und Autoscout steht nicht einer drin.
Jan

Ohmann 12.10.2011 20:36

http://www.pistonheads.com/sales/3276221.htm

Oder setz Dich mal mit denen in Verbindung, vielleicht können die Hinweise geben: http://www.daihatsu-drivers.co.uk

nordwind32 12.10.2011 20:53

http://www.ebay.co.uk/itm/Daihatsu-Y...item48420fcd31

MrHijet 12.10.2011 23:24

pistonheads ist schon genannt worden.

dazu:
http://www.carandclassic.co.uk/list/522

und z.B. www.autotrader.co.uk ( Als Postalcode: CT17 9BU nehmen und dann Nation-Wide suchen).

Q_Big 13.10.2011 00:32

Wäre ja interessant für Jan, gerade tüvmäßig sollte das kleinere Hürden bedeuten ;) Und relativ gesehen ist UK garnicht soweit weg als das man da nichtmal gut geplant hin könnte... :D
Evtl. Urlaub mit der Frau und einiges ansehen? ;) :D

GTtiDriver83 13.10.2011 20:15

Na dann nimm doch meinen, wäre mir eh am liebsten wenn ihn jemand vom Forum kauft und ich davon ausgehen kann das er auch weiterhin gepflegt und gut behandelt wird, auserdem bin ich mir echt sicher das da so schnell nichts kaputt geht und falls du doch noch bedenken haben solltest gibts für 24,80 € eine Reperaturkostenversicherung bei der DEVK... ;-)

muurikka 15.10.2011 06:53

Zitat:

Zitat von Sterntaler (Beitrag 447601)
...
Das zweite betrifft mich als TÜV Prüfer. Wenn ich als Privatmann mein Auto verkaufe und da anschließend was auch immer für Mängel dran sind, kann ich aufgrund meines Berufes nicht sagen von Privat--> keine Garantie!! Bedeutet faktisch das meine Autos unverkäuflich sind und ich gut beraten bin die Karosse zu verschrotten und auf die ca. 1000€ Restwert des Wagens zu verzichten. Da hat es wohl in unserem Hause schon Böse Rechtsstreitigkeiten gegeben :(.
Der Punkt den Wagen offiziell einer Firma zu verkaufen, z.B. der GmbH meiner Mutter, scheitert daran, wenn der Verkäufer keine Märchensteuer abführt kann sich das Finanzamt das im schlimmsten Fall vom Endkunden!!! wiederholen.
Das ist doch Alles nicht mehr normal.
*trtaurigindereckesitzundvomturboträum* :(
Jan

Das klingt für mich eher nach Halbwissen als nach einer rechtsverbindlichen Auskunft, selbst ein TÜV-Prüfer/KFZ-Mechaniker, was auch immer, ist kein Hellseher, davon abgesehen kannst du deine Kiste ja auch in den Export verkaufen, dann hast du auch kein Problem. Was sollte es bringen, das Auto der GmbH deiner Mutter zu verkaufen, dann bist du ihn immernoch nicht los und wenn die GmbH ihn verkauft ist sie genauso in der Haftung wie du und MwSt. müßte sie nur auf die Differenz zahlen, wenn sie mehr dafür bekommt als sie dir gezahlt hat.

Frag am besten mal jemanden, der Wirklich Ahnung hat.

Und wenn die TÜV-Prüfer für Fahrzeuge bist, solltest du genügend "Hinterhof"-Händler kennen, die so eine Kiste für dich kaufen können und kein Problem haben sie dir zu geben, man kennt sich ja.

Grüße Jan

mike.hodel 15.10.2011 21:24

Hallo Jan

Ich verstehe Dich nicht ! Grade Du als Tüvler solltest doch wissem, dass man Turbos entweder revidieren, oder im Austausch bekommen kann. Habe ich bei meinem Gtti genau so gemacht und bin nun sicher, einen einwandfreien Turbo, mit Garantie bekommen zu haben.
Frag mal unter www.turbolader.net

Sterntaler 15.10.2011 23:26

Äh Mike es ging nicht um den Lader sondern um das ganze Auto ;).
Jan

Simon 15.10.2011 23:33

Also ich habe die Fahrzeuge immer zum schlachten gekauft. Anscheinend ist das für die Händler weniger ein Problem gewesen. Rainer verkauft seinen YRV! Vielleicht ist das einene Option für Dich?
LG Simon

Sterntaler 16.10.2011 09:55

Naja sagen wir mal so, ich bin bereit ein Fahrzeug ohne Garantie zu kaufen, weil ich mir mal einbilde das ich den YRV recht gut kenne. Zusammen mit einem befreundeten Schadengutachter ist die Chance daneben zu greifen sehr gering. Das muss sich natürlich auch im Preis widerspiegeln (die Kohle ist auch bei mir sehr knapp).
Rainers YRV wäre zwar von der Zulassung her kein Problem für mich, aber der ist mir offen gestanden zu alt und hat zuviel runter. Wenn unsere Autos was haben muss ich Sie mitlerweile wie jeder anderere auch in die Werkstatt bringen, mit seriöser Rechnung. (Seit Anfang des Jahres haben wir sehr strenge Compliance Regeln im Haus).
Jan

bluedog 16.10.2011 13:06

Eine Rechtswahl-Klausel im Kaufvertrag kann das Problem nicht lösen...? So dass man ein Recht wählt, was weniger strikte Gewährleistung kennt, und seis nur, dass sie vertraglich ausbedungen oder minimiert oder auf den Kaufpreis beschränkt werden kann oder so?

Oder muss ein Kaufvertrag in D zwingend nach deutschem Recht laufen?

Was ist mit dem Zwischenverkauf an nen Ausländer...? Den Zoll interessiert das ja erst, wenn der Wagen exportiert werden soll. Wenn ein Schweizer, Österreicher oder sonstwer, der nicht den dt. Pass hat, in D ein Auto kauft, und dies weiterverkauft bevor es ausser Landes gelangt, dann hat der Zoll da ehr nix zu suchen, weil kein Grenzübertritt der Wahre vorliegt, denk ich.

MeisterPetz 16.10.2011 13:40

Zitat:

Zitat von Sterntaler (Beitrag 447879)
Wenn unsere Autos was haben muss ich Sie mitlerweile wie jeder anderere auch in die Werkstatt bringen, mit seriöser Rechnung. (Seit Anfang des Jahres haben wir sehr strenge Compliance Regeln im Haus).

Was, du musst deine privaten Autos um teures Geld in der Werkstatt richten lassen, obwohl du die Kenntnisse und das Werkzeug hast? Dienstwagen sehe ich ja noch ein, aber was geht den Arbeitgeber deine privaten Eigentümer an? Da mischt sich der Arbeitgeber aber ziemlich in die Privatsphäre seiner Mitarbeiter ein. Wie weit geht das denn? Direkte Angehörige, Eltern, entfernte Verwandte xten Grades? Die müssen alle in die Werkstatt? Ich glaube ja gar nicht, dass das rechtlich zulässig ist.

Sterntaler 16.10.2011 16:09

Was ich privat schraube ist meine Sache, ich habe nur keine Werkstatt mehr. Wenn ich jetzt mein Auto zu unseren Kunden (das sind ja nunmal Werkstätten) muss ich bei Reperaturen auf eine Rechnung bestehen, zu Konditionen die ein normaler Kunde auch bezahlt hätte. Also sind Ölwechsel für die Kaffekasse nicht mehr möglich. Bekommen die davon Wind wird das als Vorteilsnahme angesehen, erschwerend kommt hin zu das es sich um Vorteilsnahme im Amt handelt. Das kann man lächerlich finden, aber es wurde schon gestritten ob wir die Tasse Kaffee annehmen dürfen! Das ist kein Witz! Da ich Alleinverdiener bin werde ich den Teufel tun und mich da angreifbar machen.
Jan

Rainer 16.10.2011 17:02

Ich verstehe dass das für dich jetzt blöd ist, aber EIGENTLICH ist es richtig so. Überleg mal, wenn du in einem von deinen Betrieben bist und der Chef von der Bude der dich immer schrauben lässt und dich tun lässt und eigentlich schon mehr Kumpel ist bittet dich doch dieses oder jenes Auto nicht GANZ so genau anzusehen ist der Druck schon sehr groß ohne dir jetzt etwas unterstellen zu wollen, denn es wäre nur zu menschlich. ICH würde mich unter Druck gesetzt fühlen wenn sowas auf mich zukommt...

Euch von diesem "Druck" zu befreien war extrem wichtig und richtig!

Als "privater Schrauber" wie wir hier doch viele haben ist es vielleicht auch ein bisschen unfair zu sehen, denn du hattest du möglichkeiten die 99% der Schrauber hier nie haben werden (Hebebühne usw.) und da redet es sich natürlich leicht wenn man sagt "mal eben schnell den Schweller einschweißen" is ja kein Problem. Die leichtigkeit isses.

Aber ich nehme mich da auch gerne selber mal an der Nase, ich bin ja auch so einer der das so leichtfertig "abtut".

Das ist ja auch (für mich) genau der Grund warum ich den roten G10 in meiner Garage restaurieren möchte, das ist der Grund warum ich dort alles alleine machen möchte, warum ich LANGSAM nach der besten Möglichkeit suche wie ich schweißen könnte da die Strommenge in meiner Garage z.B. sehr begrenzt ist (240 Volt), deswegen wird der rote auch mit sehr großer Wahrscheinlichkeit Autogen geschweißt wird....

Jeder will lob für seine Arbeit, aber niemand KANN das so recht zugeben (gehhhh, war doch eh nicht sooooo schwer), denn dadurch gilt man schnell als hochnäsig.......

Simon 16.10.2011 22:13

Oh Jan, das mit der Tasse Kaffe kenne ich nur zu gut.
LG Simon

Sterntaler 17.10.2011 14:45

Zitat:

Zitat von Rainer (Beitrag 447905)
Ich verstehe dass das für dich jetzt blöd ist, aber EIGENTLICH ist es richtig so. Überleg mal, wenn du in einem von deinen Betrieben bist und der Chef von der Bude der dich immer schrauben lässt und dich tun lässt und eigentlich schon mehr Kumpel ist bittet dich doch dieses oder jenes Auto nicht GANZ so genau anzusehen ist der Druck schon sehr groß ohne dir jetzt etwas unterstellen zu wollen, denn es wäre nur zu menschlich. ICH würde mich unter Druck gesetzt fühlen wenn sowas auf mich zukommt...

Euch von diesem "Druck" zu befreien war extrem wichtig und richtig!

jepp so isses, grundsätzlich ist es nicht nur richtig sondern auch unabdingbar, auch wenn es mir so manches Mal auch schwer fällt.
und ich kenne einige Kollegen die da so ohne weitere s nicht mehr raus kommen :(, und etwa alle 6 Monate scheppert es dann mal wieder richtig im Karton.
Wie heißt es so schön, wer schreibt der bleibt ;)

blumentopffan 01.11.2011 23:55

Rechtswahlklauseln, Gewährleistungsumgehungen und Privatkäufe durch Unternehmer
 
Wie könnten wir den grünen Ball nennen, damit er nicht mehr grün ist?

Also ich habe schon ein wenig über Eure Vorschläge geschmunzelt, wie man die Gewährleistung bei einem Gebrauchtwagenkauf umgehen kann. Es bleibt nun mal eine sinnvolle gesetzliche Vorgabe, die man auch mit einigen Tricks nicht umgehen kann, sofern man Eure Methode offenlegt.

Der grüne Ball bleibt also grün, wenn ich ihn rot nenne. Er bleibt auch dann grün, wenn ich ihn von einem Händler verkaufen lasse, der sonst nur gelbe Bälle verkauft und es bleibt auch ein grüner Ball, wenn der Käufer zum Verkäufer sagt: "geben Sie mir bitte einen blauen Ball!", wenn er dann den grünen überreicht bekommt. Also was ist nun der "goldene" Tipp für den optimalen Grünballkauf? Man kauft den Ball im Dunkeln...denn da sind alle Bälle bekanntlich grau :idee:

PS.: Der einzig ernste Beitrag heute von mir: "wo kein Kläger ist, gibt es auch keinen Richter". Sprich: wenn sich keiner der Vertragsparteien beschwert, kann man auch gesetzliche Vorgaben ignorieren, wenn sich keiner beschwert :wusch:


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