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myfairlady 09.04.2014 23:58

bin neu hier mit meinem Cuore und habe schon Fragen ;-)
 
liebe Cuore Fans, ich bin auch ein solcher, seit 1998. und bin tottraurig, dass es aus und vorbei sein wird. nun gut. thats life. hab derzeit einen Bj 2010 neu und den werde ich hegen und pflegen.
ich bin aus dem Allgäu und mich schüttelt schon länger leichtes Reisefieber, bis ich von LuggiB gelesen habe, der mit seinem Cuore nach ein paar Umbaumassnahmen mit dieser kleinen Kiste quer durch Europa reist und als Schlafmobil nutzt. ich habe mich mit ihm in Verbindung gesetzt und mir zeigen lassen, wie das funktionieren könnte. --- gesehen und nun bin ich angesteckt!!! ich werde meinen Cuore so ähnlich herrichten.

nun aber meine FRAGE:
ich lese im inet , dass es Länder geben soll, in denen es VERBOTEN ist, im Auto zu schlafen, z. b. Holland oder Kroatien. Stimmt das ? man dürfe nur auf öffentlichen Campingplätzen stehen. na toll. wo kann man sich kundig machen?
danke für Rat.....

Kokomiko 10.04.2014 07:19

In der Regel erhältst Du Auskunft von den Touristikverbänden der Länder bzw. Städte. Das ist die sicherste Art der Informationsbeschaffung. Du fragst ja auch nicht den Tabakwarenhändler, wie viele Zigaretten zollfrei sind, sondern den Zoll

nordwind32 10.04.2014 07:28

Es ist für eine Nacht gestattet (zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit - siehe Lkw-Fahrer).
Wenn du beim Fahren müde wirst und schlafen musst kann dir das niemand verbieten. Dann sofort auf den nächsten Parkplatz und ruhen.

Allerdings ist Campen gemäß StVO eine Sondernutzung und in der Regel nicht gestattet. Ob man das allerdings auf Stellplätzen für Wohnmobile darf ist schwierig zu beurteilen. Im Zweifelsfall gibt's Ärger mit den Wohnmobilisten.

Wenn dich also jemand weckt ist es wohl Verhandlungssache, ob du Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit glaubhaft machen kannst, während man dir evtl. verbotenes Campen unterstellt.
In erster Reihe am schönsten Strand könnte das mit den Argumenten schon dünn werden.

Die Autoclubs sollten auch Auskunft geben können.

LSirion 10.04.2014 09:11

Ich habe da die einfache Regel gesagt bekommen:

Solange man keinen Stuhl rausstellt, ist es nur parken. Dass man sein Abwasser nicht hinkippt und Müll hinterlässt, sowieso.

Zumindest gibt es in meinem Bekanntenkreis jemanden, der überall parkt, wo ihm gerade danach ist, egal ob vor bayerischen Schlössern oder fernab im Gebirge. Hat sich nie jemand beschwert und eine in irgendeiner Weise verbotene Sondernutzung sehe ich da auch nicht, wenn nicht gerade das nächtliche Parken an sich verboten ist.

Früh zu Bett und früh wieder raus, keinen Stuhl rausstellen, keinen Abfall und kein Abwasser hinterlassen und nicht länger als eine Nacht bleiben, fertig.

Meist steht noch irgendwas von wegen "nicht 24 h Parken", "Camping verboten" oder ähnliches dabei. Das heißt im Gegenzug aber natürlich, dass man sich ein paar Stunden ausruhen darf und wenn man es so genau nimmt, im Cuore kann man sich im Gegensatz zum Womo nunmal nicht waschen, fährt man für die Morgentoilette eben an einen besser dafür geeigneten Platz, eine Raststätte etc.

Dass auf öffentlichen Parkplätzen nicht jeder seine Zahnbürste rausholt und durch die Gegend spuckt oder andere Dinge erledigt, logisch, fände ich auch eklig, aber beim reinen Ausruhen würde ich mir keine Sorgen machen und wer kann einem schon was für die "Ausrede":

"Bin müde geworden und habe mich ausgeruht."

Im Gegensatz zum Womo ist der Cuore eben doch nur ein Auto, außer natürlich man zeigt dann ganz stolz seine Campingausrüstung und erzählt, dass man jetzt schon die dritte Nacht hier steht, weil es so schön ruhig ist. ;)

PS:

Nur meine Meinung. Hätte ich einen Link zu einer halbwegs vernünftigen Seite... aber google mal nach "Camping Niederlande" da kommen dann auch nur die Betreiber von Campingplätzen...

bluedog 10.04.2014 12:06

Zitat:

Zitat von nordwind32 (Beitrag 503087)
Wenn dich also jemand weckt ist es wohl Verhandlungssache, ob du Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit glaubhaft machen kannst, während man dir evtl. verbotenes Campen unterstellt.
In erster Reihe am schönsten Strand könnte das mit den Argumenten schon dünn werden.

Solange es nicht absolut an den Haaren herbeigezogen ist, dass man mal eben zum Schlafen hielt, und dann einer kommt, der meint, das sei verboten, handelt es sich um einen Straftat-Vorwurf. In ganz (West)Europa und eigentlich sogar mehr oder minder weltweit gilt bei Straftatverdacht die Unschuldsvermutung bis zur Verurteilung. Heisst auch, dass der Staat dem Verdächtigen seine Schuld nachweisen muss, und nicht etwa der Verdächtige seine Unschuld beweisen können muss.

Im Zweifel für den Angeklagten. Wenn man also am Strand steht, Meilen von der nächsten (Haupt)Strasse, dann kann es schwierig werden. Oder, wenn es wirklich den Eindruck von Camping macht. Wenns nur ein parkendes Auto ist, ists eben bis zum Beweis des Gegenteils einfach parken. Mit Wohnmobil stützt man eher die Camping-Vermutung. Mit einem reinen PKW dürfte es, wenn sich die Insassen einigermassen geschickt verhalten, eher schwierig werden, von Camping auszugehen.

Fallstricke gibts dabei aber auch: Was wofür Beweis genug ist, richtet sich nach dem lokal geltenden Recht. Es empfiehlt sich also, mit Amtspersonen freundlich und kooperativ umzugehen, und alles zu vermeiden, was nach Respektlosigkeit oder unnötiger Widerborstigkeit aussieht.

Freundlich und bestimmt, in normalem Umgangston mit den Leuten reden darf man aber immer, unterstelle ich mal.

Zitat:

Zitat von nordwind32 (Beitrag 503087)
Die Autoclubs sollten auch Auskunft geben können.


Genau. Und den ACE gibts ja auch noch...

Kokomiko 10.04.2014 12:40

Naja, Straftabestand liegt m.E. nicht vor, eher eine Ordnungswidrigkeit ...
Und bei Ordnungswidrigkeiten gibt es keine Unschuldsvermutung.

Michael1 10.04.2014 13:20

In einigen Ländern (z.B. Österreich) ist es so, dass man am Wohnwagen oder Schlafanhänger keine Stützen ausfahren darf da dies sonst als Camping angesehen wird. Da das ohne Anhänger aber wohl nie der Fall sein wird denke ich, wird man sich wohl immer auf die Ausrede "Herstellung der Fahrtüchtigkeit" berufen können. Etwas anderes muss erst nachgewiesen werden.

Michael

bluedog 10.04.2014 14:13

Zitat:

Zitat von Kokomiko (Beitrag 503093)
Und bei Ordnungswidrigkeiten gibt es keine Unschuldsvermutung.

Sagt wer?

Ist eigentlich ziehmlich wurscht, obs als Straftatbestand bezeichnet wird, oder anders heisst. Nebenstrafrecht nennt sich das dann, und da gilt genauso wie bei anderen Delikten (wie auch immer bezeichnet) das Recht auf ein faires Verfahren. Ob das ohne Unschuldsvermutung geht? Eher nicht.

Siehe EMRK Art. 6 Abs. 2 http://www.admin.ch/opc/de/classifie...267/index.html

Somit ist erstmal nicht massgebend, was Deutschland gern als Strafrecht angesehen hätte, sondern es gilt die völkerrechtliche Definition des Begriffs.

Für Deutschland kenn ich die Rechtslage nicht im Detail, aber zumindest für die Schweiz gilt, dass nicht nur vom nationalen recht als Strafrecht angesehene Bestimmungen von EMRK Art. 6 erfasst sind, sondern sich das durchaus auch mal bis aufs Verwaltungsrecht durchschlagen kann. Auch Strafbefehle oder ganz einfache Bussenzettel, gerade im Strassenverkehrsrecht sind so sehrwohl als Strafrecht anzusehen und müssen der Unschuldsvermutung gerecht werden (nebst anderen Mindeststandards), auch wenn das gerade den schweizer Behörden regelmässig missfällt. Warum sollte das in D oder anderen Ländern, in denen die EMRK eben auch gilt, anders sein?

redlion 10.04.2014 14:20

Von Holland weiß ich, dass das Schlafen im Auto verboten und auch richtig teuer ist, wenn man erwischt wird. Mit ner guten Ausrede, wie plötzlich auftretende Müdigkeit, plötzlicher Migräneanfall (damit bin ich vor Jahren mal durchgekommen) kann man aber mit Kulanz rechnen.
Plötzliches Unwohlsein wegen des holländischen Essens ginge vielleicht auch noch. :mrgreen:
Wenn man allerdings bei Dir Campingutensilien, Schlafsack etc. findet, dann kann das wirklich teuer werden.

bluedog 10.04.2014 14:28

Wieso? Darf man auf der Fahrt in den Urlaub oder auf dem Rückweg nicht müde werden? Heisst dann im Umkehrschluss, man darf dann auch nicht gebüsst werden, wenn man übermüdet weiterfährt, weil wenn man fürn Powernap anhielte, machte man sich ja auch strafbar. Wenn also (bei Berufskraftfahrern sogar international geltende vorgeschriebene) Fahrtpausen illegal sind, ist es also legal, übermüdet weiterzufahren?

Muss da noch jemand ausser mir lachen? Ich glaub nicht, dass die Holländer da allzu streng sein dürfen...

redlion 10.04.2014 14:40

Da hast Du was falsch verstanden. Nicht das müde werden ist verboten, sondern das Schlafen im Auto. Schlafen darf man auf Campingplätzen, in Hotels...
Bei LKW´s verhält es sich anders, die haben ja sozusagen ihr Hotel mit dabei.

Vielleicht kann man sich ja bei warmem Wetter auch neben das Auto legen und schlafen. Weiß aber nicht, was die holl. Polizei dazu sagen würde. Unsanft wecken würden sie einen aber wohl auf jeden Fall.

bluedog 10.04.2014 14:43

Berufskraftfahrer sind aber nicht immer mit LKW unterwegs. Haben also nicht immer ihr Hotel dabei...

redlion 10.04.2014 14:49

Zitat:

Zitat von bluedog (Beitrag 503101)
...Haben also nicht immer ihr Hotel dabei...

Dann müssen sie sich halt eins suchen. Man kann die holländische Vorschrift ja für widersinnig halten, Fakt ist aber, das es sie gibt.

Widersinnige Verbote gibt´s ja nicht nur in NL, in Lettland - oder war´s Litauen? - ist es verboten, beim Sex Schach zu spielen, oder war´s umgekehrt? :nixweiss:
Wer das wohl kontrolliert??:grinsevi:

Charly77 10.04.2014 21:19

also ich würde als erstes mal die scheiben hinten tönen. dann sieht man nicht so schnell das da jemand im auto liegt.

luggiB 11.04.2014 21:12

... ich seh´das ganz pragmatisch:

je weniger am PKW verändert ist, desto weniger fällt auf ... daß jemand drin liegt.
Seit 1965 bin ich mit div. PKW & Kleinbussen immer wieder mal als "Freisteher" unterwegs & bin in der Zeit noch nie "geweckt" oder zur Kasse gebeten worden.

Generell fahre ich erst nach Dämmerungsbeginn auf einen normalen, öffentlichen Parkplatz (z.B. an Schulen, Turnhallen, Bädern oder Wohnsiedlungen).
Anschließend lege ich mich umgehend ohne Aufsehen zu erregen & ohne Licht im Innenraum schlafen & breche morgens zeitig (bis ca. spätestens 8,00 Uhr) auf.

Waschen, Frühstücken usw. kann ich etwas später anderswo erledigen. So bin ich teils mit eigenen Autos, teils mit Mietwagen in Deutschland, Österreich, Schweiz, Italien, Portugal & Spanien einschließlich Mallorca, Gran Canaria & Teneriffa unterwegs gewesen.
Generell stelle ich mich zum "Schlafen" nicht in die freie Landschaft oder an den "Meeres"-Strand, sondern nur in Städte oder Dörfer.

VG Luggi :brumm: www.reisefoxe.de

Ghettoadler 11.04.2014 21:32

Haha !
Da haben Charly77, ein Kollege und ich vor ein paar Jahren in Holland richtig Glück gehabt !

Wir standen in Zandvoort 3 Tage, direkt vorne am Meer und haben im Peugeot 806 gepennt. Der eine lag sogar vorne mit einer Luftmatratze, quer über Fahrer- u. Beifahrersitz !

Hatsy 11.04.2014 23:30

Ich habe mal in einem anderen Forum einen User per PN gefragt, der sich aus meiner Sicht mit den Dingen aus meiner Erfahrung sehr gut auskennt.

Es ist der User GerhardNL.Auf seinen Wunsch hin benenne ich ihn hier als Quelle:

Zitat:

seit es in den Niederlanden das landesweit geltende Wet op de openluchtrecreatie nicht mehr gibt, liegt die Entscheidung darüber in den Händen der Gemeinden. Und erwartungsgemäß hat sich da ein ziemlicher Flickenteppich entwickelt. Man kann sich nun natürlich von der Gemeinde, auf deren Gebiet man zu übernachten gedenkt, die Algemene Plaatselijke Verordening (APV) durchlesen, ob dazu etwas drinsteht. In der Praxis dürfte das aber kaum machbar sein. http://www.verkehrsportal.de/board/s...ault/wacko.gif Man sollte daher davon ausgehen, dass es verboten ist.

Eine völlig legale Möglichkeit, im Auto zu übernachten, stellen hingegen Autobahnrastplätze dar. Hier darf man bis zu 24 Stunden am Stück parken und auch im Auto übernachten. Es gibt dabei allerdings gewisse Sicherheitsrisiken, ich persönlich würde es nicht riskieren.

In Schweden ist das völlig anders: Zwar sollte man sich auch hier nicht mitten in ein Wohngebiet stellen. Aber außerhalb von Wohngebieten ist es auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen, solange nicht durch Verkehrsschilder explizit verboten, völlig legal, im Auto zu übernachten.

Du kannst meinen Text gerne im anderen Forum einkopieren. Aber wenn Du es wortwörtlich tust, dann nenne bitte als Quelle meinen Usernamen im Verkehrsportal.

1.Cuore 14.04.2014 00:08

Sehe ich wie LuggiB.

Einfach hin und sich ablegen. Früher mit dem Motorrad hat man ja noch richtig wild camping gemacht mit dem Zelt. :-)

Sagst halt du wärst vor kurzen so müde geworden das du es nicht mehr gepackt hast ein Hotel zu suchen.

nordwind32 14.04.2014 08:27

Hab mal ne Anzeige bekommen, weil wir mit 3 Autos verbotenerweise am Baggersee übernachtet habe. Hatten mit den 3 Autos (VW T1, Alkovenwomo und mein Hymermobil) eine kleine Wagenburg gebaut und nen Geburtstag feuchtfröhlich gefeiert.

Hatte dann erklärt, wir hätten uns zufällig da getroffen und versehentlich zu viel Alkohol konsumiert und konnten somit den Platz nicht mehr verlassen. :wusch:

Hat gereicht, Verfahren eingestellt.

In NL wurde ich 1-2x in dem Hymer geweckt und musste weiter fahren. In Frankreich hat uns nie jemand gestört.
Davor im Barkas und im Golf und danach im VW T3 HochdachWestfalia ist das nie passiert.

Ein paar Mal hat mich auf langen Touren im Golf (HH-Valencia, Valencia-Paris) auch schon der Sekundenschlaf übermannt. Wenn man das realisiert (in der Situation gar nicht so einfach!) muss man sofort anhalten und ne Mütze Schlaf bekommen. Wählerisch darf man da bei der Platzwahl nicht mehr sein.

Hab mit meinen ersten Autos ganze Urlaube im Auto/am Auto/am Feld/am Strand geschlafen.

Auch mit den Bussen/Womos hab ich meist wild gecampt.

Ist aber auch schon etwas her, war Ende 80er bis Ende der 90er.

Jetzt schlaf ich nur noch auf Treffen im Auto.

Unauffälliger als in einem Cuore zu übernachten geht es ja aber kaum noch.
Wer weiß schon, das die so viel Platz haben?


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