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Charade G10 als "Erhaltungswürdiges KFZ" einstufen
Wie gehts weiter mit meinem Charade?
Das Fahrzeug ist bereits vor seiner ersten Zulassung Hohlraumversiegelt worden und dadurch auch in einem entsprechend gutem zustand (von einigen "blasern" auf Fahrertüre und Heckklappe abgesehen). Ich möchte dieses Fahrzeug als meinen persönlichen Oldtimer wieder komplett restaurieren und auch in einen fast neuwertigen Originalzustand zurückversetzen, denn es gab ja bei uns nicht sehr viele davon. Ich möchte, sobald das Fahrzeug wieder in erstklassigem zustand ist, es in die Liste "der Erhaltungswürdigen Fahrzeuge" (gem. §131b KFG 1967) eintragen lassen um so erstens seinen Wert zu steigern und vor allem um diese schon sehr seltenen Fahrzeuge wirklich zu erhalten und im Rahmen von Oldtimertreffen und ähnlichen Veranstaltungen vorzuführen und um den Menschen die Daihatsu nicht kannten ein wenig "auf die Sprünge" zu helfen. Diesbezüglich werde ich mich auch darum bemühen dass der G10 in die Eurotax Liste der "Erhaltunswürdigen Fahrzeuge" eingegliedert wird oder aber vom "Beirat für historische Kraftfahrzeuge" als ebensolches eingeliedert wird. Siehe dazu: http://www.bmvit.gv.at/sixcms_upload...istkfz.kon.doc Mein Charade feiert ja bereits nächstes Jahr sein 25 jähriges bestehen und bis dahin wird er dann auch schon wieder in dem zustand sein um als Erhaltungswürdiges Kraftfahrzeug der Klasse "M1" durchzugehen! :) Im übrigen geht es mir NICHT darum eine günstige Oldtimer Versicherung für meinen Charade zu bekommen (denn ich werde ihn auf Wechselkennzeichen zu meinem YRV dazu anmelden) sondern einfach nur darum diese Serie als Erhaltungswürdig einstufen zu lassen. |
bezieht sich das jetzt speziell auf österreich oder gilt das in deutschland auch mit diesem erhaltenswerten fahrzeug?
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Zitat:
Schau mal in den Link rein den ich oben reingesetzt habe, da stehts drinnen. Wie es in Deutschland ist weiß ich nicht! |
ich hatte keine lust das zu lesen was da in deinem link alles steht ;)
in deutschland gibts das ja auch mit oldtimer, frag mich jetzt nur bitte net ob ab 25 oder ab 30 jahren |
@Kiter
Zitat:
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In Deutschland ist das Mindestalter für ein H-Kennzeichen 30 Jahre, ansonsten ist die Vorschrift ähnlich. Versicherungtechnisch gibt es die Grenze von 20 Jahren für eine Oldtimerversicherung. Die Oldtimerversicherung ist aber an ein Wertgutachten gebunden und je nach Versicherung muß der Wagen einen Mindestwert von 4000 Euro - 6000 Euro haben und darf nicht als Alltagsauto genutzt werden. Der Nachweis über ein Alltagsfahrzeug ist zu erbringen.
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Zitat:
Der Wert spielt in Österreich was ich bisher weiß keine Rolle, es geht NUR daraum dass das Auto selten ist und dass sein zustand zwischen 1 und 3 ist auf der 5 teiligen Skala... Je öfter ich das lese umso interessanter finde ich den Punkt DENN es geht hier NICHT darum dass Fahrzeug als Oldtimer anzuerkennen sondern als BESONDERS ERHALTENSWERTES FAHRZEUG auszuzeichnen!!! Man lese SORGFÄLTIG den folgenden Teil: Zitat:
Auf gut Deutsch, ein VW Käfer oder VW Golf (auch wenn der älter ist als 25 Jahre ist) ist NICHT in dieser Kategorie der "Besonders Erhaltenswerten Kraftfahrzeuge aufgenommen!!! Ja, sicher,er gilt offiziell als Oldtimer, aber es gibt eben noch diese geile ÜBERSTUFE über dem Oldtimer! :D DORTHIN wünsch ich mir die G10 Serie!!! |
Jetzt hab ich kapiert auf was du hinaus willst. Bin mal gespannt ob du das hinbekommst.
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Zitat:
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