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-   -   Was sagt eigentlich der TÜV dazu? (http://www.daihatsu-forum.de/vbulletin/showthread.php?t=11408)

Caromaniac 14.07.2005 12:47

Was sagt eigentlich der TÜV dazu?
 
Also in nem anderen Tread hab ich ja schon mit den beleuchteten Wischerdüsen gelesen das der moniert hat, und wenns soweit is weiss ich auch schon ne gute Lösung ohne die ausbauen zu müssen.

Aber was sagt eigentlich der TÜV zu sowas wie der Fußraumbeleuchtung, oder Unterbodenbeleuchtung, ja zu so schnick schnack im allgemeinen, muss zwar noch lang net zum TÜV aber es interessiert mich einfach mal.

Hat da jemand Erfahrung oder so...???

mike.hodel 14.07.2005 20:36

Meine Erfahrung :


Je mehr schnike Zeugs, umso besser schauen die und umso schneller haben die Dich auf dem Kicker.


LG

Mike

Toto 14.07.2005 21:35

Alles angebaute außen was leuchtet is nicht !!!! Fussraum & Unterbodenbeleuchtung so anstricken das es nur angeht wenn du die Tür öffnest!!! Sprich Einstigseinhilfe!!!dann sagt der Tüv nix, aber man könnte da ja noch etwas stricken zum dauerschalten *lol*

Caromaniac 14.07.2005 22:56

Ja des sowieso bei mir geht des nur mit Schaltern...

Rainer 14.07.2005 23:08

Zitat:

Zitat von Caromaniac
Ja des sowieso bei mir geht des nur mit Schaltern...

Das darf eben nicht sein, zumindest ist dieser Punkt recht strittig.

Ganz klar ist das bei Unterbodenbeleuchtungen, die dürfen (wenn überhaupt) dann NUR angehen wenn du die Türe öffnest (wenn du noch einen versteckten schalter hast und den niemand bemerkt ists auch okay).

Die innenraumbeleuchtung, so wie ich sie etwa habe, dagegen kann kaum einer was sagen solange du nicht im eingeschaltenen zustand damit fährst!

Caromaniac 14.07.2005 23:13

Zitat:

Ganz klar ist das bei Unterbodenbeleuchtungen, die dürfen (wenn überhaupt) dann NUR angehen wenn du die Türe öffnest
Ich glaub du meinst damit die Fußraumbeleuchtung oder????

Unterboden ist für mich die unterm Auto...

Rainer 14.07.2005 23:15

Zitat:

Zitat von Caromaniac
Zitat:

Ganz klar ist das bei Unterbodenbeleuchtungen, die dürfen (wenn überhaupt) dann NUR angehen wenn du die Türe öffnest
Ich glaub du meinst damit die Fußraumbeleuchtung oder????

Unterboden ist für mich die unterm Auto...

Nein, nein, ich meine schon diese Lampen die UNTER dem Auto montiert sind!

Caromaniac 14.07.2005 23:19

echt hm... und warum grad wegen den schaltern strittig???

Rainer 14.07.2005 23:21

Weil du die Unterbodenbeleuchtung wenn sie mit einem schalter einzuschalten sind "vergessen" könntest auszuschalten und damit "irrtümlich" auf öffentlichen Strassen rumfahren....

Wenn sie NUR angehen wenn du eine Türe öffnest ist alles okay. Aber versuch beim TÜV bloss nicht ihm das so zu verkaufen, am besten du argumentierst dein vorhaben, etwa mit "ach wissen sie ich leere immer meine Handtasche aus wenn ich die Schlüssel fürs Auto suche".
Poche nicht auf dein Recht sondern stell dich blauäugig! ;)

Caromaniac 14.07.2005 23:25

oder war schon drin als ich ihn gekauft hab.... so etwa??


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