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Anke! 06.12.2006 16:26

Garantie-Frage
 
Hallo,

seit September habe ich ja meinen liebsten Cuore nun.

Einmal ist der Auspuff bereits (nach zwei Wochen oder so war das) laut geworden, das wurde dann von der Werkstatt geschweißt.
Das eine Mal fand ich das auch ok.

Aber nun ist da schon wieder ein Riss drin.
Aber woanders, denn das Dröhnen ist ein anderes als letztes Mal.

Kann ich bei der Werkstatt/Händler, wo ich den her habe, darauf bestehen, dass da ein neuer Auspuff drunter kommt?
Beim Winterreifenwechsel wurd ich von ATU darauf aufmerksam gemacht, dass der wohl er irgendwann neu muß.
Aber fällt das noch unter Garantie?
Oder müssen die nur schweißen???

Dann ist beim Winterreifenwechsel aufgefallen, dass die Bremsen hinten unterscheidlich stark sind.
Die eine Seite bremst mit 60% und die andere mit 210% (wenn ich die Zahlen jetzt richtig im Kopf hab).
Kann das auch im Rahmen der Garantie geprüft/behoben werden??
Ich mein, ich hab den Wagen doch gerad mal drei Monate...

Hab leider keine Ahnung, ob das alles im Rahmen der Garantie ist.

Hoffe ihr könnt mir helfen.
Danke!!!

mike.hodel 06.12.2006 16:40

Hallo Anke

Erstmal müssen wir wissen, um welchen Jahrgang des Autos, es sich handelt ?
Bei einem Neuwagen erhälst Du 3 Jahre Werksgarantie oder 100000km je nachdem, was erst erreicht ist.

LG

Mike

25Plus 06.12.2006 16:45

Ich vermute mal, dass der Auspuff schon älter ist (wie alt ist denn das Auto eigentlich ?). Wenn er schonmal geschweißt wurde, ist das ja ein Zeichen, dass er schon ziemlich hinüber ist. Da hilft dann nur noch ein ganz neuer Auspuff, nur Schweißen hilft nicht weiter da du ihn sonst wohl irgendwann verlierst. So ein Auspuff kann auch schon nach 3-4 Jahen durchgerostet sein, solltest du noch Garantie haben (Händlergarantie ?), wird dir das nicht viel helfen, da der Auspuff ja ein Verschleißteil ist und keine allzu große Lebensdauer besitzt.
Bei den Bremsen ist es wohl ähnlich, kommt auch darauf an wie viele km die schon drauf haben.

mark 06.12.2006 16:58

Schweißen bringt eigentlich nicht viel, denn der Auspfuff rostet von innen nach außen(Säuren usw von den Abgasen verstärken diesen Prozess, besonders bei Kurzstrecken). Wie lange hast du denn das Auto schon? 2 oder 3 Versuche muss man den Händler lassen, dann muss er tauschen. (Auspuff ist aber ein Verschleißteil, darum von der Garantie ausgeschlossen)

Zitat:

Die eine Seite bremst mit 60% und die andere mit 210% (wenn ich die Zahlen jetzt richtig im Kopf hab).
OHHHHH, da kommst du so nicht mehr durch den TÜV!
Da ist wahrscheindlich der Bremssattel fest! (Kann nicht mehr auf den 2Bolzen schwimmen)

Gruß
armin

Anke! 06.12.2006 16:59

Das ist Jahrgang 2001.
Die Bremsen sind laut Händler für den TÜV neu gemacht worden.
Hat einen Tag bevor ich ihn abgeholt habe, nochmal TÜV bekommen.
Also ich habe ein Jahr Garantie (oder eben 100.000km).
Von dem Jahr sind jetzt 3Monate rum...

mark 06.12.2006 17:07

Wenn der Sattel fest ist, ist dies äußerst schlecht, denn es ist immer so, als bremst du!!! Eine Verglasung der Bremsscheiben tritt ein und somit noch einen schlechteren Bremsweg
Zieht eigentlich dein auto auf eine Seite, wenn du das Lenkrad loslässt?

P.S. Sehe gerade, dass es die hinteren Bremsen sind, dann trifft dies natürlich nicht zu, da er hinten Trommelbremsen und keine Scheibenbremsen hat. Eventuell kann ein Seilzug fest sein.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!!!!!!!!!!!!

Gruß
armin

bigmcmurph 06.12.2006 17:56

Zitat:

Zitat von Anke!
Das ist Jahrgang 2001.
Die Bremsen sind laut Händler für den TÜV neu gemacht worden.
Hat einen Tag bevor ich ihn abgeholt habe, nochmal TÜV bekommen.
Also ich habe ein Jahr Garantie (oder eben 100.000km).
Von dem Jahr sind jetzt 3Monate rum...

Vorsicht, du wirfst grade einige Infos durcheinander.

Du bekommst bei einem Neuwagen 3 Jahre Garantie oder 100.000 km. D.h. dein Cuore hatte Garantie bis 2005 (es sei denn du hast die Verlängerung auf 5 Jahre).

Wenn du einen Gebrauchtwagen bei einem Händler kaufst, bekommst du keine Garantie. Du bekommst eine Gewährleistung für ein Jahr.
Die gilt für Mängel, die berets beim Verkauf bestanden und evt. noch nicht sichtbar waren.

Wenn dein Auto nach 3 Monten den Auspuff kaputt hat, würde ich behaupten, fällt das in die Gewährleistung, da er dann schon stark angegammelt war, als du den Wagen gekauft hast.

Greetings
Stephan

Anke! 06.12.2006 18:09

;-) ok Gewährleistung.
Fällt darunter denn nur das Schweißen, oder steht mir ein neues Auspuff zu?

bigmcmurph 06.12.2006 18:15

Soweit ich weiß, bekommt ein Auto mit geschweißten Auspuff keinen TÜV mehr. (ist jednefall neulich der Fall gewesen)

Also sollte da schon was neues drin sein... auch dahingehend, dass er schonmal geschweißt worden ist, was nichts gebracht hat.

Greetings
Stephan

mark 06.12.2006 18:20

Nach § 438 Abs.1 Nr.3 BGB beträgt die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Gewährleistung seit 1. Januar 2002 im Regelfall zwei Jahre. Nur bei einem Privatverkauf kann sie komplett ausgeschlossen werden; im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 BGB) kann die Gewährleistung (nur) für gebrauchte Waren gemäß § 475 Abs.2 BGB einzelvertraglich oder in den AGB auf 12 Monate verkürzt werden. Eine Verkürzung sowie ein Ausschluss (etwa bei Verschleißteilen) bei Neuwaren ist hingegen nicht möglich.
Quelle: www.wikipedia.de

Gewährleistung
Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.
In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird - die Situation stellt sich demnach für Händler und Käufer nicht wesentlich anders dar als bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsnovellierung zum 1.1.2002.
Quelle: http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm


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