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sillmaster 11.05.2007 17:51

Schwarze Rückleuchten bei Ebay!!!!
 
Hab grad n paar coole schwarze Rückleuchten bei ebay gefunden. Einfach ma unter dem Link reinschauen.

http://cgi.ebay.de/Daihatsu-Applause...QQcmdZViewItem

MfG Sillmaster

dierek 11.05.2007 18:32

Wichtig, so wie es schon im Text steht, so wie die sind darfst du die nicht einfach fahren. Und ob man dafür ne Tüv Eintragung bekommt weiß ich nicht wirklich. Für Treffen wären die aber schon interessant.

Frog1971 11.05.2007 18:32

Tja. Sind nicht in der STVZO zugelassen und eine Eintragung halte ich SEHR
für fragwürdig

charade tuning 11.05.2007 18:51

also ich hab meine auch lackier und man darf solche haben solange man diese katzen augen noch zusehen hat und das die reflektiren und das wenigstens einbishen licht durchkommt
also ich hatte noch keine probleme mit den bullen deswegen

dierek 11.05.2007 22:01

Wo bitte steht denn geschrieben das man das haben darf? Diese gesetzliche Grundlage entzieht sich meiner Kenntnis. Und das du mit der Polizei deswegen noch keinen Ärger hattest, ist wohl eher auf deren Unwissenheit im Zusammenhang mit Daihatsu Modellen zurückzuführen.

kiter 11.05.2007 22:57

so siehts wohl aus... die lasierten leuchten sind und bleiben illegal, so schade das ganze auch is

martin j 12.05.2007 19:08

mh also mir wäre das zu viel arbeit die nur für nen treffen rein zu machen da die dinger saumäßig verklebt sind und net grade so raus gehen wenn die mal kleben

applausea101-racer 15.05.2007 08:49

Danke für den Tipp, die werd ich mir ersteigern.

Zum Thema eintragen.
Wenn du Rückleuchten lasiert und nicht lackiert sind (macht ein Unterschied wegen der Lichtdurchlässigkeit) ist es kein größeres Problem die Leuchten eintragen zu lassen.
In diesem Fall braucht man nicht mal Katzenaugen, weil die serienmäßigen nicht mit lasiert worden.

Bevor 100 verneinente Antworten kommen, ich hab "meinem" Tüv-Angestellten den Ebay-Link geschickt und er hat mir die Auskunft gegeben

kiter 15.05.2007 09:38

das liegt dann immer im ermessen des prüfers... wenn der der meinung ist das die leuchten nicht zu dunkel sind und die einträgt is das dann quasi seine sache

Racemove 15.05.2007 09:48

dein tüv angestellter hat leider keine ahnung.

schau doch einfach mal in die stvzo rein.

lichtechnische anlagen dürfen nicht verändert werden. PUNKT AUS!
ganz egal ob du die lackiert oder lasierst. beschichtung ist beschichtung.
einzigste möglichkeit ist es ein gutachten darüber zu erstellen. dies ist 1. teuer 2. nur an wenigen prüfeinrichtungen möglich und 3. kommt am ende raus das die leuchten nicht zulässig sind.

kann zwar gut sein das über eine gefälligkeitseintragung solch rückleuchte in den papieren landet, legal wird es damit nicht......wenn du an den falschen polizeibeamten gerätst hast du die arschkarte.....zu recht.

denn wer mal hinter den selbstangemalten rückleuchten herfährt wird feststellen das die leuchtkraft deutlich gemindert wird.


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