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Der TÜV und 13 Zoll im L701
Hallo,
ich hab ein kleines Problem. Ich war neulig beim TÜV. Soweit war alles in Ordnung mit meinem L701 Bj. 99 Allerdings stimmte da die Felgengröße nicht. Ich darf laut Papieren nur 12 Zoll fahren. Für den Winter hab ich aber keine 12 Zoll Winterreifen gefunden. Bin somit mit den 13 Zoll Winterreifen zum TÜV. Der hat natürlich gemeckert. Bisschen übertrieben, aber dank deutschem Bürokratismus ist es nunmal so, und dem muss man sich fügen...:angry: Ich weiß, dass ab einem bestimmten Bj (2000?) 13 Zoll Felgen in den Papieren stehen. Was kann ich nun tun? Hat jemand eine Idee? Ich möchte gerne legal mit den 13 Zoll Felgen fahren. |
Du musst die Felgen eintragen lassen.
Ich hab auch nen 99er L7 und hab sowohl im Sommer als auch im Winter 13" Felgen (allerdings sind das Alufelgen). In der Zulassungsbescheinigung stehen immer noch die 12" Felgen drin und ich hab für beide Felgen ne Abbnahme. Du benötigst ein Gutachten, dass die Felgen für dein Auto zugelassen sind, mit dem fährst zum TÜV und lässt dir die Felgen indoie Papiere eintragen und dann darfst du die auch ganz legal fahren. Greetings Stephan |
Wo bekomme ich denn so ein Gutachten her? Sind ja schliesslich normale Stahlfelgen.
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Vom Felgenhersteller. Wenn die Größe mit den originalen Felgen des L7 übereinstimmt und du einen Festigkeitsnachweis der Felgen hast, dürfte eine Eintragung kein Problem darstellen.
Vielleicht kannst du auch bei einem anderen Prüfer mit der Freigabeliste von Daihatsu vorbeischauen (Daihatsu hat Listen von Standard-Größen, die eigentlich nicht eingetragen werden müssen), dann könntest du auch Glück haben. Mfg Flo |
Wie Daihatsu Dtl. selber schreibt (hier: http://www.daihatsu-forum.de/vbullet...ad.php?t=35825), steht ja nur noch die kleinste Reifengröße in den Papieren drin. Alle anderen sind automatisch mit homologiert worden. Nehmen wir mal an, dass die mit "alle" nur die meinen, die tatsächlich homologiert worden sind.
Für den L7 sind auf jeden Fall 155/65 R 13 69S freigegeben (waren zB die Serienfelgen für L7 mit Automatik) Welche Reifengröße haben deine 13"-WR? Zufällig 155/65 R 13 69S? Was hast du für Felgen drauf? Die Original-Daihatsu-Stahlfelgen? Wenn du 2x mit "ja" antworten konntest, sehe ich überhaupt kein Problem und auch keinen Handlungsbedarf. Außer vielleicht, du hast noch einen alten Brief und Schein - dann wäre es wohl das billigste, du tauschst die alten Papiere in die neuen um (Zulassungsbescheinigung I + II). Ansonsten schreibe doch mal, was für Reifen und Felgen du so fährst. Die Maße der Felgen stehen meinst auf der Felge selber drauf. (innen oder außen) Bis denne Daniel |
Zitat:
habe einen teilegutachten von der originalen stahlfelgen mit der größe 13 zoll als pdf datei..wenn du möchtest kann ich es dir zukommen lassen.. damit kannst beim tüv nachfragen ob du die eingetragen bekommst.. hat bei mir ohne probleme funktioniert.. |
Danke euch. Ich hab rumtelefoniert, und von Daihatsu Deutschland ein Teilegutachten bekommen. Darüberhinaus wies er auch darauf hin, dass die andere Größe auch in der Betriebsanleitung steht.
Tatsächlich! War ganz verblüfft. Meint ihr man kann die 12 EUR für den Nachtermin beim TÜV irgendwie erlassen bekommen? Die Größe steht ja im Handbuch. :gruebel: Ich meine, das ist der TÜV. Die müssen doch sowas wissen. |
Das Handbuch ist aber kein Bestandteil der Zulassung/ Fahrzeugpapiere. Und letzten Endes ist es dein Fahrzeug, der Tüv kann ja nicht alles wissen.
Letztlich wird es aber wohl auf ne Eintragung hinauslaufen die ebenfalls noch eine Gebühr kosten wird... Bleibt also nicht bei den 12€. |
Warum sollte man sich die Reifen eintragen lassen, wenn die doch schon zugelassen sind und lediglich nur nicht mehr in den Papieren stehen?
Aber wer zuviel Geld hat, soll es unter die Leute bringen. IMO braucht der TÜV nur mal in die ABE vom Fahrzeug schauen (schließlich muss er ja wirklich nicht alles im Kopf haben) - und wird das dann auch wissen. Mit dem Wissen wird er dir dann ja wohl die Kosten für die Nachprüfung erlassen müssen und dir die Plakette aufkleben. Bis denne Daniel |
Neue Infos zur Situation:
Es ist scheinbar problematischer als gedacht. Eine Freigabe von Daihatsu in der Form gibt es nicht. Daihatsu hat lediglich ein Teilegutachten erwirkt. Damit kann man zum TÜV, allerdings nur, wenn man ORIGINAL-Daihatsu-Stahlfelgen drauf hat. Sonst gibt das so auch mit der Eintragung nix. Der Eintrag im Bedienhandbuch ist auch ungültig, da dort nicht nach Fahrgestellnummer/Typschlüssel unterschieden wird. Vielleicht drückt ja ein anderer TÜV-Prüfer ein Auge zu. Meiner nicht. Also montiere ich die 12Zoll drauf und fahre so weiter. |
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