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-   -   bin neu hier mit meinem Cuore und habe schon Fragen ;-) (http://www.daihatsu-forum.de/vbulletin/showthread.php?t=42302)

myfairlady 09.04.2014 23:58

bin neu hier mit meinem Cuore und habe schon Fragen ;-)
 
liebe Cuore Fans, ich bin auch ein solcher, seit 1998. und bin tottraurig, dass es aus und vorbei sein wird. nun gut. thats life. hab derzeit einen Bj 2010 neu und den werde ich hegen und pflegen.
ich bin aus dem Allgäu und mich schüttelt schon länger leichtes Reisefieber, bis ich von LuggiB gelesen habe, der mit seinem Cuore nach ein paar Umbaumassnahmen mit dieser kleinen Kiste quer durch Europa reist und als Schlafmobil nutzt. ich habe mich mit ihm in Verbindung gesetzt und mir zeigen lassen, wie das funktionieren könnte. --- gesehen und nun bin ich angesteckt!!! ich werde meinen Cuore so ähnlich herrichten.

nun aber meine FRAGE:
ich lese im inet , dass es Länder geben soll, in denen es VERBOTEN ist, im Auto zu schlafen, z. b. Holland oder Kroatien. Stimmt das ? man dürfe nur auf öffentlichen Campingplätzen stehen. na toll. wo kann man sich kundig machen?
danke für Rat.....

Kokomiko 10.04.2014 07:19

In der Regel erhältst Du Auskunft von den Touristikverbänden der Länder bzw. Städte. Das ist die sicherste Art der Informationsbeschaffung. Du fragst ja auch nicht den Tabakwarenhändler, wie viele Zigaretten zollfrei sind, sondern den Zoll

nordwind32 10.04.2014 07:28

Es ist für eine Nacht gestattet (zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit - siehe Lkw-Fahrer).
Wenn du beim Fahren müde wirst und schlafen musst kann dir das niemand verbieten. Dann sofort auf den nächsten Parkplatz und ruhen.

Allerdings ist Campen gemäß StVO eine Sondernutzung und in der Regel nicht gestattet. Ob man das allerdings auf Stellplätzen für Wohnmobile darf ist schwierig zu beurteilen. Im Zweifelsfall gibt's Ärger mit den Wohnmobilisten.

Wenn dich also jemand weckt ist es wohl Verhandlungssache, ob du Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit glaubhaft machen kannst, während man dir evtl. verbotenes Campen unterstellt.
In erster Reihe am schönsten Strand könnte das mit den Argumenten schon dünn werden.

Die Autoclubs sollten auch Auskunft geben können.

LSirion 10.04.2014 09:11

Ich habe da die einfache Regel gesagt bekommen:

Solange man keinen Stuhl rausstellt, ist es nur parken. Dass man sein Abwasser nicht hinkippt und Müll hinterlässt, sowieso.

Zumindest gibt es in meinem Bekanntenkreis jemanden, der überall parkt, wo ihm gerade danach ist, egal ob vor bayerischen Schlössern oder fernab im Gebirge. Hat sich nie jemand beschwert und eine in irgendeiner Weise verbotene Sondernutzung sehe ich da auch nicht, wenn nicht gerade das nächtliche Parken an sich verboten ist.

Früh zu Bett und früh wieder raus, keinen Stuhl rausstellen, keinen Abfall und kein Abwasser hinterlassen und nicht länger als eine Nacht bleiben, fertig.

Meist steht noch irgendwas von wegen "nicht 24 h Parken", "Camping verboten" oder ähnliches dabei. Das heißt im Gegenzug aber natürlich, dass man sich ein paar Stunden ausruhen darf und wenn man es so genau nimmt, im Cuore kann man sich im Gegensatz zum Womo nunmal nicht waschen, fährt man für die Morgentoilette eben an einen besser dafür geeigneten Platz, eine Raststätte etc.

Dass auf öffentlichen Parkplätzen nicht jeder seine Zahnbürste rausholt und durch die Gegend spuckt oder andere Dinge erledigt, logisch, fände ich auch eklig, aber beim reinen Ausruhen würde ich mir keine Sorgen machen und wer kann einem schon was für die "Ausrede":

"Bin müde geworden und habe mich ausgeruht."

Im Gegensatz zum Womo ist der Cuore eben doch nur ein Auto, außer natürlich man zeigt dann ganz stolz seine Campingausrüstung und erzählt, dass man jetzt schon die dritte Nacht hier steht, weil es so schön ruhig ist. ;)

PS:

Nur meine Meinung. Hätte ich einen Link zu einer halbwegs vernünftigen Seite... aber google mal nach "Camping Niederlande" da kommen dann auch nur die Betreiber von Campingplätzen...

bluedog 10.04.2014 12:06

Zitat:

Zitat von nordwind32 (Beitrag 503087)
Wenn dich also jemand weckt ist es wohl Verhandlungssache, ob du Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit glaubhaft machen kannst, während man dir evtl. verbotenes Campen unterstellt.
In erster Reihe am schönsten Strand könnte das mit den Argumenten schon dünn werden.

Solange es nicht absolut an den Haaren herbeigezogen ist, dass man mal eben zum Schlafen hielt, und dann einer kommt, der meint, das sei verboten, handelt es sich um einen Straftat-Vorwurf. In ganz (West)Europa und eigentlich sogar mehr oder minder weltweit gilt bei Straftatverdacht die Unschuldsvermutung bis zur Verurteilung. Heisst auch, dass der Staat dem Verdächtigen seine Schuld nachweisen muss, und nicht etwa der Verdächtige seine Unschuld beweisen können muss.

Im Zweifel für den Angeklagten. Wenn man also am Strand steht, Meilen von der nächsten (Haupt)Strasse, dann kann es schwierig werden. Oder, wenn es wirklich den Eindruck von Camping macht. Wenns nur ein parkendes Auto ist, ists eben bis zum Beweis des Gegenteils einfach parken. Mit Wohnmobil stützt man eher die Camping-Vermutung. Mit einem reinen PKW dürfte es, wenn sich die Insassen einigermassen geschickt verhalten, eher schwierig werden, von Camping auszugehen.

Fallstricke gibts dabei aber auch: Was wofür Beweis genug ist, richtet sich nach dem lokal geltenden Recht. Es empfiehlt sich also, mit Amtspersonen freundlich und kooperativ umzugehen, und alles zu vermeiden, was nach Respektlosigkeit oder unnötiger Widerborstigkeit aussieht.

Freundlich und bestimmt, in normalem Umgangston mit den Leuten reden darf man aber immer, unterstelle ich mal.

Zitat:

Zitat von nordwind32 (Beitrag 503087)
Die Autoclubs sollten auch Auskunft geben können.


Genau. Und den ACE gibts ja auch noch...

Kokomiko 10.04.2014 12:40

Naja, Straftabestand liegt m.E. nicht vor, eher eine Ordnungswidrigkeit ...
Und bei Ordnungswidrigkeiten gibt es keine Unschuldsvermutung.

Michael1 10.04.2014 13:20

In einigen Ländern (z.B. Österreich) ist es so, dass man am Wohnwagen oder Schlafanhänger keine Stützen ausfahren darf da dies sonst als Camping angesehen wird. Da das ohne Anhänger aber wohl nie der Fall sein wird denke ich, wird man sich wohl immer auf die Ausrede "Herstellung der Fahrtüchtigkeit" berufen können. Etwas anderes muss erst nachgewiesen werden.

Michael

bluedog 10.04.2014 14:13

Zitat:

Zitat von Kokomiko (Beitrag 503093)
Und bei Ordnungswidrigkeiten gibt es keine Unschuldsvermutung.

Sagt wer?

Ist eigentlich ziehmlich wurscht, obs als Straftatbestand bezeichnet wird, oder anders heisst. Nebenstrafrecht nennt sich das dann, und da gilt genauso wie bei anderen Delikten (wie auch immer bezeichnet) das Recht auf ein faires Verfahren. Ob das ohne Unschuldsvermutung geht? Eher nicht.

Siehe EMRK Art. 6 Abs. 2 http://www.admin.ch/opc/de/classifie...267/index.html

Somit ist erstmal nicht massgebend, was Deutschland gern als Strafrecht angesehen hätte, sondern es gilt die völkerrechtliche Definition des Begriffs.

Für Deutschland kenn ich die Rechtslage nicht im Detail, aber zumindest für die Schweiz gilt, dass nicht nur vom nationalen recht als Strafrecht angesehene Bestimmungen von EMRK Art. 6 erfasst sind, sondern sich das durchaus auch mal bis aufs Verwaltungsrecht durchschlagen kann. Auch Strafbefehle oder ganz einfache Bussenzettel, gerade im Strassenverkehrsrecht sind so sehrwohl als Strafrecht anzusehen und müssen der Unschuldsvermutung gerecht werden (nebst anderen Mindeststandards), auch wenn das gerade den schweizer Behörden regelmässig missfällt. Warum sollte das in D oder anderen Ländern, in denen die EMRK eben auch gilt, anders sein?

redlion 10.04.2014 14:20

Von Holland weiß ich, dass das Schlafen im Auto verboten und auch richtig teuer ist, wenn man erwischt wird. Mit ner guten Ausrede, wie plötzlich auftretende Müdigkeit, plötzlicher Migräneanfall (damit bin ich vor Jahren mal durchgekommen) kann man aber mit Kulanz rechnen.
Plötzliches Unwohlsein wegen des holländischen Essens ginge vielleicht auch noch. :mrgreen:
Wenn man allerdings bei Dir Campingutensilien, Schlafsack etc. findet, dann kann das wirklich teuer werden.

bluedog 10.04.2014 14:28

Wieso? Darf man auf der Fahrt in den Urlaub oder auf dem Rückweg nicht müde werden? Heisst dann im Umkehrschluss, man darf dann auch nicht gebüsst werden, wenn man übermüdet weiterfährt, weil wenn man fürn Powernap anhielte, machte man sich ja auch strafbar. Wenn also (bei Berufskraftfahrern sogar international geltende vorgeschriebene) Fahrtpausen illegal sind, ist es also legal, übermüdet weiterzufahren?

Muss da noch jemand ausser mir lachen? Ich glaub nicht, dass die Holländer da allzu streng sein dürfen...


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