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Alt 12.07.2004, 14:33   #3
Simon
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Nein, es ist noch nicht verjährt, da dir der Brief rechtzeitig zugesandt worden ist und Du davon kenntnis hast.
Was nun passiert ist, ist folgendes:
1. aus dem Verwarnungsgeld wird nach ablauf einder gewissen Zeit, wenn Du Deine Schuld nicht freiwillig zugestehst ein Bußgeldverfahren.
2. Das Bußgelvervahren richtet sich wie dei Verwahrnung nach dem Bußgeld Katalog.
3. Erst beim Bußgeldvervahren kannst Du einspuch gegen die an Dich gerichtete Geldbuße einspruch erheben (vorher nicht !!!)
4. Die Einsicht in die Akten ist dem beauftragten Rechtsanwalt vorbehalten.(Bilder)
5. Zu der Verwahrnung bekommst du noch Verwaltungsgebühren im Bußgeldverfahren auferlegt.
6. Wenn Du keine Punkte kassierst, dann würde ich schnell zahlen, kommt billiger, denn ein Anwalt, wird es meist auf einen Prozess anlegen um mehr Geld zu bekommen von deiner Rechtschutzversicherung.
Meistens sind die Kameras an den Auto korekkt abgemessen, muß Protokoliert werden. und wenn Du nicht gerade eine Kohlmaske oder als Harlekin im Auto verkleidet unkentlich gefahren bist, kanst Du es eh vergessen.

Diese Prozedur mußte ich selbst miterleben, als ich im Berufsverkehr zwischen 7 und 8 Uhr) auf der Zonenfreien Autobahn mit 100 km/h auf der linken Spur einen Abstand von gemessenen 20 Metern ein paar Punkte durch eine festinstallierte Kamera der Autobanpolizei Karlsruhe Höhe Teningen in richtung Basel bekommen hatte.

MfG
simon
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