Hallo,
oh mann ey. Das gibts doch gar nicht :(
Naja, jeder macht mal Fehler *nichthauen*
Wenn der Anwalt das sagt, wird das wohl stimmen. Nur mit dem Wort "Bastlerfahrzeug" hat er denke ich Unrecht. Es gibt Gerichtsurteile, die dieses Worte einfach nicht gelten lassen haben, sprich es wurde sozusagen gestrichen.
Egal, was das nächste für ein Auto wird: Achte auf alles. Fahre zur Not noch damit in eine andere Werkstatt - auch Vertragswerkstätten - und lasse das Auto dort durchchecken.
Rest steht in der PN.
Bis denne
Daniel
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http://pampersbomber.bplaced.net
bisher: 2x YRV GTti, L501, L701 AT,
aktuell: L7 AT, Fiat Ulysse 2,0 LPG, Citroen Xantia Turbo Activa LPG, Citroen Xsara Break HDI90, Subaru Forester 2,5 XT, Kawasaki ZZR1400
Wer eine Hohlraumkonservierung haben will, kann sich gerne bei mir melden.
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