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Alt 03.10.2004, 11:52   #10
Schimboone
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Ausserdem muss die Rücksitzbank nur ausgetragen werden,wenn sie nicht rückrüstbar ist ! Das kann zum Beispiel sein,wenn Du die Schraubenlöcher verschweißt,oder irgendwelche Halter abflext !
Ansonnsten ist dem Tüv das egal !
Stell dir vor,DU fährst heute zum Tüv,lässt sie austragen,und morgend erzählt deine Freundin dir sie währe Schwanger und ihr braucht die Rücksitzbank-willst Du dann wieder zum Tüv hinfahren,die Bank wieder eintragen lassen ?
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Gruß, der Daniel
Cuore L201
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