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Alt 04.10.2004, 12:54   #13
Rainer
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Zitat:
Zitat von Schimboone
Ausserdem muss die Rücksitzbank nur ausgetragen werden,wenn sie nicht rückrüstbar ist ! Das kann zum Beispiel sein,wenn Du die Schraubenlöcher verschweißt,oder irgendwelche Halter abflext !
Ansonnsten ist dem Tüv das egal !
Stell dir vor,DU fährst heute zum Tüv,lässt sie austragen,und morgend erzählt deine Freundin dir sie währe Schwanger und ihr braucht die Rücksitzbank-willst Du dann wieder zum Tüv hinfahren,die Bank wieder eintragen lassen ?
Ich schließe mich dieser Meinung an. Und wenn man nichts verbaut, dann kann man immer noch sagen dass der kleine Sohn einer Freundin dir das Auto vollgekotzt hat und du es jetzt zum reinigen/trocknen ausgebaut hast Soll mir mal einer das Gegenteil beweisen
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