10.01.2005, 23:49
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#68
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Vielposter
Registriert seit: 15.11.2003
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Beiträge: 4.368
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Hallo,
Zitat:
Zitat von bigmcmurph
Zitat:
Zitat von Rainer
Es ist EGAL von wann der YRV ist. Wenn 5 Personen EINGETRAGEN sind dann dürfen auch 5 damit fahren, egal wann und wie du das Auto anmeldest! Das heisst die neuen haben nur 4 eingetragen und DIE dürfen immer nur 4 mitnehmen!
Alles klar? 
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Jo, das war mir klar, was ich nur meinte war:
Wenn für einen YRV 5 Personen eingetragen sind und der wird abgemeldet und neu angemeldet,
ob dann die "alte" Angabe bleibt oder ob das dann geändert werden muss.
Scheint ja nicht so zu sein.
Greetings
Stephan
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so ist es. Es gibt ein Bestandrecht. Ist wie bei älteren Fahrzeugen, die dürfen auch lauter sein, als aktuelle Fz.
Bis denne
Daniel
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http://pampersbomber.bplaced.net
bisher: 2x YRV GTti, L501, L701 AT,
aktuell: L7 AT, Fiat Ulysse 2,0 LPG, Citroen Xantia Turbo Activa LPG, Citroen Xsara Break HDI90, Subaru Forester 2,5 XT, Kawasaki ZZR1400
Wer eine Hohlraumkonservierung haben will, kann sich gerne bei mir melden.
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