also wenn es ein konstruktionsfehler ist hätt es ja der händler wissen müssen, vw=audi
begründe mal bitte warum der motor nicht dazu gehört
entweder alles mit gewährleistung (1 oder 2 jahre) oder als bastlerfahrzeug und damit ohne alles
jedoch könnte sich natürlich der händler in deinem fall rausreden ->
der pumpenausfall ist garantie, aber der daraus resultierende motorschaden ist auf kundenverschulden passiert (heiss weiter gefahren)
allerdings hätt ich als kunde auch heftig protestiert