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Alt 15.01.2005, 22:07   #15
bastelbaer
Ehrenuser † 05.11.2007
 
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Zur Einbauanleitungen aus rechtlicher Seite (arbeite in der Verbraucherzentrale):

Jeder verkaufte Artikel, der eine Montage/Einbau erfordert, MUSS mit einer deutlichen und deutschsprachigen Anleitung versehen sein.

Artikel und Sache sind zusammen ein Ganzes. Ist die Anleitung fehlerhaft oder fehlt ganz, liegt ein Mangel vor. Dieser Mangel berechtigt den Kunden zu einer Mängelrüge und Aufforderung an den Händler (oder dem, dem er das Geld für diese Artikel gegeben hat (nicht DD)) den Mangel im Rahmen der Nacherfüllung zu beseitigen.
Kommt der Verkäufer der Aufforderung zur Nacherfüllung nicht nach (oder kann oder will er es nicht), so hat der Kunde das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Das bedeutet Geld zurück und Artikel zurück.
Das gleiche gilt übrigens auch, wenn ein Reparaturversuch das zweite Mal scheitert. Auch dann hat der Kunde das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Es muss sich dabei natürlich um mehr als einen geringfügigen Mangel handeln.
Hier gibts aber auch eine Gefahr: Hat der Kunde den Artikel durch die Benutzung schon im Wert gemindert und tritt nach längerer Zeit vom Kaufvertrag (aus welchen Gründen auch immer) zurück, hat der Händler das Recht, für die Nutzung und die Wertminderung einen Betrag vom Kaufpteis abzuziehen. Je nach Nutzungsdauer kann es schnell ins Geld gehen.....

Grüße, bastelbaer
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