gesetzlich sind 1,6 mm ,egal welche reifenart, vorgeschrieben...
in einem gebiet, wo winterreifen pflicht sind, käme dann die mind. 4 mm-regel zum tragen...
ansonsten kann bei mischbereifung am fahrzeug (winterreifen auf der einen achse und sommer-reifen auf der anderen) der winterreifen ab einer profilstärke weniger 4 mm als "sommerreifen" betrachtet werden und legalisiert eine solche mischbereifung
ps: das ist allerdings nur aufgeschnapptes wissen aus ein paar jahren autoforenerfahrung, ich übernehme keine gewähr, aber hab dir ein paar stichpunkte gegeben, mit denen du zum tüv oder änlichem gehen kannst und genaue auskunft bekommst :P
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