naja, in dtl. ist 1,6 mm pflicht, da kann die versicherung nur bei grober fahrlässigkeit etwas sagen, z.b. --> mit imens überhöhter geschwindigkeit im tiefschnee fahren mit reifen an der verschleissgrenze
vielleicht ist das in der schweiz etwas anders geregelt, da gibts schliesslich winter mit schnee und steile berge :P