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Alt 24.01.2005, 23:33   #13
klasse08-15
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blödsinn!
wenn etwas nicht der stvzo entspricht ist es trotzdem illegal, aber die schuld liegt dann beim prüfer, nicht beim fahrzeughalter, wobei der ja für sein fahrzeug verantwortlich ist und vom prüfer regress fordern muss

problem ist auch hier:
du kannst nur noch zu diesem einem prüfer gehen, die anderen fassen dein auto dann nicht mehr an....und wenn dein prüfer wegen zu vielen gefallen zwangsurlaub hat, kannst du deine eintragungen vergessen

und der polizist auf der straße kann dir sehr wohl bei offensichtlichen falscheintragungen dein auto stillegen ---> denn die allgemeine betriebserlaubnis ist auch so erloschen ---> kein versicherungsschutz

Zitat:
Es kommt immer drauf an ob es den "Verkehrsteilnehmern" Schadet es keinen
du baust dir deine eigenen leuchten zusammen und kannst natürlich genau abschätzen das sie niemanden blenden
aber macht ruhig, wenn der hammer von oben kommt, kauft ihr euch neue leuchten, zahlt ordentlich bußgeld, habt punkte in flensburg (min. 7 punkte) und es ist ein arbeitloser mehr in deutschland

gruß klasse
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