Hallo,
die Rechtslage ist eindeutig. Sobald ein nicht geschraubtes Teil
erneuert wird oder inst. gesetzt wird, ist es ein Unfallwagen. Ein Austausch
von Stoßstange z.B. gilt nicht als Unfallffahrzeug. Ein Ausbeulen des
Kofferraumes muß aber dem Käufer angegeben werden.
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