Also sollte es aber verkauft werden, muß es glaub ich ersichtlich sein, im Vertrag, das veränderungen stattgefunden haben !
Darum zählt ja schon die Aussage: "Kotflügel vorne Links fachgrecht erneuert" !
und wenn er dann den Wagen nicht möchte zu dem Preis, dann soll der Käufer es halt lassen !
Gruß Simon
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