K3-VET hat schon recht bei dem was er sagt - man muss es aber genau lesen :wink:
wenn etwas eingetragen ist und auch nicht nachträglich verboten worden ist (aluspoiler sind wie messer an den radnaben) oder gar unrechtmäßig eingetragen worden ist -> bleibt das auch so
da kann ein polizist nix machen, will er aber auch nicht
die polizei kontrolliert...merkt das eine veränderung am fahrzeug vorgenommen wurde, die das fahrverhalten beinflusst o.ä.
und eingetragen werden müsste/könnte, aber nicht eingetragen ist ---> dann gibts stress, schließlich gibts zu den relevanten teilen ABE´s zu pflichtmäßigen mitführen
ist da was im busch und das ist auch zu 95% der fälle gerechtfertigt, dann gibts nen mängelschein und ab zum Tüv/Dekra
die schauen sich das an, hat man ABE´s/Abnahmen dann endlich mit, gibts den stempel
gehts um eine technische sache bei der sich der polizist unsicher ist (alugitter in den stoßstangen) wird auch öfters zum tüv geschickt

, wenn der sachverständige/prüfer dann alles als unbedenklich ansieht kriegt ihr auch den stempel
wo ich mir jetzt unsicher bin: wenn der spoiler der in den papieren steht nicht mehr dran ist.....
@ingo
teile mit ABE´s brauch man nicht in den fahrzeugscheín eintragen lassen, auch nicht vorführen beim tüv
wer sowas macht ist meist zu faul zum mitführen :wink:
anders siehts aus wenn das fz nicht original ist und sich tuningteile gegenseitig beeinflussen (tieferlegung und schwellerverbreiterungen), auch wenn beider teile eine abe haben muss eine abnahme erfolgen -> ganz wichtig!
wenn dein kumpel die gesetzlichen geräuschwerte einhält kriegt er keinen ärger, höchstens die hier im thread besprochenen rennereien zum tüv usw., kann er dann belegen das ihn keine schuld trifft sollte er den spieß umdrehen
es kann natürlich auch sein das das gutachten zum auspuff falsch ist (db-werte zu niedrig angegeben), dann hat er pech....
gruß klasse