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Alt 15.06.2005, 14:21   #8
DeadRabbit
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genau, wenn man z.B. nach Felgen oder Reifen im Internet schaut, dann steht da meistens auch die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) mit dazu als PDF zum runterladen. Da gibts dann ne große Tabelle mit erlaubten Automarken und Modellen für diese Felge oder diesen Reifen.
Manchmal stehen dann auch noch Auflagen drin, wie z.B. börteln oder spezielle Radmuttern. Die ABE sagt einem, dass der Prüfer nur noch die ordnungsgemäße Montage einmal abnehmen muss (dabei guckt er z.B., ob genug gebörtelt wurde). Dann gibts vom Prüfer ein Zertifikat, dass alles ok ist.
Man kann dann entweder mit Zulassung + ABE + Zertifikat rumfahren oder man geht zur Zulassungsstelle und lässt die neuen Reifen in Fahrzeugschein und -brief nachtragen (kostet so ca. 10€). Dann reicht der (veränderte) Fahrzeugschein für die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs mit diesen Rädern.

Es gibt (meiner Erfahrung nach) keine generelle Tabelle, in der steht, dass Fahrzeug X jetzt maximal mit den Felgen und der Bereifung fahren darf. Das wär auch Unfug, denn es hängt von der Felge und vom Reifen ab, ob sie sinnvoll an ein Auto passen, ohne dass es gefährlich wird.

Ob dein Auto nun in dieser ABE drinsteht oder nicht, hängt davon ab, ob der Hersteller sich die Mühe gemacht hat, die Felge oder den Reifen an deinem Fahrzeugmodell zu testen. Es kann durchaus sein, dass dein Auto nicht in der ABE steht, die Radkombination (Felge + Reifen) aber trotzdem an dein Auto passt. In diesem Fall brauchst du eine Einzelabnahme vom TÜV, da macht der Prüfer dann das für dein Auto, was der Hersteller schon für die anderen Marken in der ABE hat machen lassen.
Wenn der Prüfer zustimmt, kriegst du ein Gutachten (was natürlich Kohle kostet, wie sollte es auch anders sein) und kannst dieses Gutachten wie deine persönliche ABE behandeln, also entweder immer mitführen oder nachtragen lassen. Damit eine Einzelabnahme aber überhaupt gemacht werden darf, muss für das entsprechende Teil ein Materialgutachten vom TÜV vorliegen (gibt es sehr oft, weil wenn nicht kauft keiner das Produkt). In diesem Materialgutachten stehen dann Sachen drin wie Festigkeit, Belastbarkeit, Verhalten bei verschiedenen Kräften (z.B. Kurven, Unfälle, etc.).
Ich fasse zusammen :)

- bei Felgen und Reifen muss es mindestens ein Materialgutachten geben, sonst siehts schlecht aus
- Wenn nur Materialgutachten oder ABE, wo das Fahrzeug nicht drinsteht, dann ist meist Einzelabnahme fällig
- am besten gehts mit ABE, in der das Fahrzeug aufgeführt ist. Dann müssen nur noch die ordnungsgemäße Montage und evtl. Karosseriearbeiten vom TÜV begutachtet werden (ca. 35€ bei DEKRA oder ca 42€ bei TÜV)
- Wenn man eine Erlaubnis vom TÜV hat (Einzelabnahme oder ABE + Montagegutachten), muss man diese mitführen oder bei Gelegenheit in den Fahrzeugpapieren nachtragen lassen

Die maximale Bereifung und Befelgung (schönes Wort :-D) hängt also vom technisch machbaren und dem Wohlwollen der Prüfer ab. Auf meinen Appi gehen offiziell laut ABEs verschiedener Firmen maximal 16"-Felgen rauf, marty hat aber z.B. 17"-Felgen eingetragen gekriegt... (gut, österreichischer TÜV, aber in D wärs dasselbe).

Gruß
Matze
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