Zitat:
Zitat von lemon
In Deutschland ist das Mindestalter für ein H-Kennzeichen 30 Jahre, ansonsten ist die Vorschrift ähnlich. Versicherungtechnisch gibt es die Grenze von 20 Jahren für eine Oldtimerversicherung. Die Oldtimerversicherung ist aber an ein Wertgutachten gebunden und je nach Versicherung muß der Wagen einen Mindestwert von 4000 Euro - 6000 Euro haben und darf nicht als Alltagsauto genutzt werden. Der Nachweis über ein Alltagsfahrzeug ist zu erbringen.
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JA, ist bei uns auch so. Man muss eine art Fahrtenbuch schreiben, und man darf nicht mehr als an 120 tagen pro Jahr mit einem "Erhaltungswürdigen Fahrzeug" unterwegs sein (mit einem Motorrad sind es 60 tage, steht alles in dem Link)
Der Wert spielt in Österreich was ich bisher weiß keine Rolle, es geht NUR daraum dass das Auto selten ist und dass sein zustand zwischen 1 und 3 ist auf der 5 teiligen Skala...
Je öfter ich das lese umso interessanter finde ich den Punkt
DENN es geht hier NICHT darum dass Fahrzeug als Oldtimer anzuerkennen sondern als BESONDERS ERHALTENSWERTES FAHRZEUG auszuzeichnen!!!
Man lese SORGFÄLTIG den folgenden Teil:
Zitat:
Zitat von BMVI
2.1)Überprüfung der Erhaltenswürdigkeit:
2.1.1.) Vom Beirat für historische Kraftfahrzeuge wurde die Liste der Firma Eurotax Historische Kraftfahrzeuge (Ausgabe 1998 und folgende) als approbiert im Sinne des § 2 Ziff. 43 KFG 1967 eingestuft. Diese Liste ist auf Basis der bisher gültigen Stückzahlbegrenzungen erstellt worden, d. h. Massenmodelle mit großer Verbreitung auf dem Markt sind auch dann nicht enthalten, wenn sie schon das Alter von 25 Jahren erreicht haben.
Dazu ist zu bemerken, daß der Verlag Eurotax auch Kurzauszüge aus der Liste erstellt, welche als Nachweis für die Erhaltenswürdigkeit dienen können.
2.1.2.) Jene Fahrzeuge, die ein Mindestalter von 25 Jahren haben und aus Seltenheitsgründen nicht in der Liste enthalten sind, werden dem Beirat vorgelegt. Dieser bestimmt im Sinne einer rascheren Verfahrensabwicklung jeweils für einzelne Fahrzeugarten 3 besonders spezialisierte Sachverständige, die eine Vorselektierung zur Aufnahme in die Liste vornehmen.
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Auf gut Deutsch, ein VW Käfer oder VW Golf (auch wenn der älter ist als 25 Jahre ist) ist
NICHT in dieser Kategorie der "Besonders Erhaltenswerten Kraftfahrzeuge aufgenommen!!!
Ja, sicher,er gilt offiziell als Oldtimer, aber es gibt eben noch diese geile ÜBERSTUFE über dem Oldtimer!
DORTHIN wünsch ich mir die G10 Serie!!!