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Alt 04.07.2005, 11:06   #32
62/1
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Zitat:
Zitat von klasse08-15
Zitat:
Da die Leistungsteigerung unter 10% liegt, wird die Rennleitung / Tüv auch keinen Aufstand machen in Sachen Leistungsmessung und Aenderung der Fahrzeugpapiere - auch eine teure Abgasuntersuchung ist NICHT nötig!!!
worauf stützt du deine these?

gruß klasse
Ganz einfach:

Bei z.B. Chiptuning muss die Leistungssteigerung nicht im Schein / Brief vermerkt werden, wenn sich die Tuningmassnahmen im 10% Rahmen halten.
Quelle: mehrer Interviewpartner vom Deutschen und Luxemburger Tüv, Versicherungs-Fachleute sowie 2 seriöse Tuner.
Bei Hardwaretuning ist es dann nötig, die Mehrleistung einzutragen, wenn "wichtige" Motorteile verändert wurden wie z.B. Nockenwelle, Einspritzung, Kolben, ... Da braucht man aber schon einen wirklich kompetenten Prüfer und sollte schon vorher vieles Abklären. Möglich ist fast alles - man schaue sich nur mal die ganzen Rally und Bergrennwagen an, die in der "Amateurliga" unterwegs sind. Die müssen Reglementmässig zugelassen sein und haben meist zwischen 160 und 200 PS (z.B. Golf1, Opel Kadett & Ascona, ...) selbst nachgerüstete sequenzielle Getriebe sind da eingetragen!

Ein Sportluftfilter oder ein Auspuff nimmt auch Einfluss auf die Leistung, wird aber nicht weiter beachtet. Wenn jeder, der einen Remus oder einen K&N verbaut noch auf einen Prüfstand müsste, ....


Gruss Rene
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