Zitat:
Bei z.B. Chiptuning muss die Leistungssteigerung nicht im Schein / Brief vermerkt werden, wenn sich die Tuningmassnahmen im 10% Rahmen halten.
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da magst du recht haben, das diese mehrleistung nicht eingetragen werden muss (ich frag jetzt nicht selbst nach, da vertraue ich dir :wink: )
jedoch sagt das nichts über die generelle abnahmepflicht aus, er muss das vorstellen
und dann zählt ja noch die frage: bringt es wirklich nichts? liegt es unter 10%? was ist, wenn der hersteller gerade hier eine drossel eingesetzt hat?
davon muss man den prüfer erstmal überzeugen, dann muss er es vielleicht nicht einschreiben, jedoch muss die abnahme aber sein
gruß klasse