Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 10.07.2005, 12:30   #3
wissi
Benutzer
 
Benutzerbild von wissi
 
Registriert seit: 15.02.2005
Ort: 61440 Oberursel
Alter: 47
Beiträge: 275
Standard

Hallo!

Also ich finde auch, dass Du mit den beleuchteten Scheibenwaschdüsen eine enorme TECHNISCHE Verkehrsgefährdung darstellst!

Ne, mal im Ernst: Die haben doch DESWEGEN nicht den Tüv abgelehnt? Ich dacht der 1. April wär rum!

Sehr seltsam... vielleicht solltest Du die "nächst höhere" Dienststelle mal dazu befragen...

Sehr kurios, der Fall... würd ich der Autobild melden! Das ist doch ne Frechheit! Man darf ja auch Schaltknauf, Dach und was-weiß-ich-nicht-alles beleuchten...warum dann nicht die Scheibenwaschdüsen? Warum ist das verboten? Weiß das jemand?

Vielleicht hat ja hier jemand ne Idee, wie man das wieder geraderücken kann...


Liebe Grüsse,

Claudia
PS: Hast Du Bilder von den beleuchteten Düsen?
__________________
www.wissi.de.gg****www.myblog.de/wissi
wissi ist offline   Mit Zitat antworten