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Alt 10.07.2005, 13:51   #8
bigmcmurph
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Ich will ja nichts sagen, aber dein Prüfer redet QUark.

Laut StVO dürfen an einem Fahrzeug 6 Leuchtmittel nach vorne leuchten.
Es ist egal, wo die sind, solange sie nicht farbig sind.
Also müsstest du deine Waschdüsenbeleuchtung fahren dürfen.

Greetings
Stephan
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"Ich hab es geschafft in meiner 18m² Wohnung einen Weinkeller einzurichten."

Daihatsu: Überraschend. Überzeugend. Anders.

"in forum ire mihi gaudio est"
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