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Alt 10.07.2005, 14:04   #10
klasse08-15
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Zitat:
Laut StVO dürfen an einem Fahrzeug 6 Leuchtmittel nach vorne leuchten.
Es ist egal, wo die sind, solange sie nicht farbig sind.
Also müsstest du deine Waschdüsenbeleuchtung fahren dürfen.
das stimmt vieles nicht!

1. muss es in der stvzo zu grunde gelegt sein
weil zulassungsordung
2. der anbringungsort ist auch in bereichen festgelegt!
3. jedes teil braucht einen nachweis der zulässigkeit, da wird die ganze leuchteinheit geprüft nach sehr vielen punkten
waschdüsen die erlaubt sind kenne ich nicht

sorry big., aber das kann man nicht so stehen lassen

gruß klasse
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