@MosesRB
arbeits- und suchscheinwerfer sind in der stvzo beschrieben und auch zulassungsfähig, unter bestimmten bedingungen
deswegen sind die erlaubt
deine led´s sind nicht beschrieben, was schlecht ist, aber nicht unmöglich sie eintragen zu lassen
von einer unterbodenbeleuchtung mit tüv-gutachten habe ich noch nicht gehört, wäre toll wenn du die verlinken kannst
hier gabs mal jemanden, der meinte, ein einzelner prüfer trägt sie sicher ein, wenn sie so geschaltet sind, das sie nur im stand anschaltbar sind
jedoch würde ich als prüfer bemängeln, dass man ja auch auf der straße stehen kann und somit wieder das lichtbild eines autos verändert wird
gruß klasse
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no wind, no waves, no girls, no future
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