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			@MosesRB
 arbeits- und suchscheinwerfer sind in der stvzo beschrieben und auch zulassungsfähig, unter bestimmten bedingungen
 deswegen sind die erlaubt
 
 deine led´s sind nicht beschrieben, was schlecht ist, aber nicht unmöglich sie eintragen zu lassen
 
 von einer unterbodenbeleuchtung mit tüv-gutachten habe ich noch nicht gehört, wäre toll wenn du die verlinken kannst
 hier gabs mal jemanden, der meinte, ein einzelner prüfer trägt sie sicher ein, wenn sie so geschaltet sind, das sie nur im stand anschaltbar sind
 
 jedoch würde ich als prüfer bemängeln, dass man ja auch auf der straße stehen kann und somit wieder das lichtbild eines autos verändert wird
 
 gruß klasse
 
				__________________no wind, no waves, no girls, no future
 
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