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Alt 11.07.2005, 20:22   #6
K3-VET
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Hallo,

falls es nicht auf Hersteller-Garantie geht, ist der Verkäufer in der Pflicht. Es sei denn, er weist dir nach, dass der Fehler erst nach den Kauf entstanden ist.

Hättest du ihn schon länger als 6 Monate, müsstest du nachweisen, dass der Fehler schon vorher da war.


Bis denne

Daniel
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bisher: 2x YRV GTti, L501, L701 AT,
aktuell: L7 AT, Fiat Ulysse 2,0 LPG, Citroen Xantia Turbo Activa LPG, Citroen Xsara Break HDI90, Subaru Forester 2,5 XT, Kawasaki ZZR1400


Wer eine Hohlraumkonservierung haben will, kann sich gerne bei mir melden.
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