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Alt 18.07.2005, 21:22   #1
Rene
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Standard Defekter Fensterheberschalter

Mein Erlebnis liegt nun zwar schon viereinhalb Monate zurück, aber leider bin ich nicht früher dazu gekommen, hier davon zu erzählen.

Zwei Tage vor Ablauf der dreijährigen Garantie ist auf der Fahrerseite der Schalter für den elektrischen Fensterheber kaputt gegangen. Im Inneren ist irgendetwas abgebrochen.

1.Frage: Ist das außer mir sonst schon jemandem passiert ?

2.Frage: Würdet ihr das als Garantiefall betrachten ?

In meinen Augen war es ganz klar ein Garantiefall. Wozu bekommt man denn sonst drei Jahre Garantie ? Ein Schalter für einen elektrischen Fensterheber ist ja auch kein Verschleißteil, oder ? Der ortsansässige Daihatsu-Händler (bei dem ich den Wagen NICHT gekauft habe) sah das etwas anders. Er hat mir ernsthaft unterstellt, ich hätte den Schalter gewaltsam kaputt gebrochen - womöglich mit einem Schraubenzieher. Und wenn ich es nicht selbst war, dann wahrscheinlich jemand anderes, der mit meinem Auto gefahren ist. Ist das nicht eine unverschämte Unterstellung ? Mit dieser netten Begründung wurde ein Austausch des 116 Euro teueren Teils auf Garantie abgelehnt. Ich könne es ja mal direkt bei Daihatsu probieren, war der einzige Tipp. Selbstverständlich habe ich das zusammen mit einem Beschwerdeschreiben auch getan. Nach wochenlangem Warten kam man dann zu dem Ergebnis, dass ich das Geld erstattet bekomme - allerdings nur direkt beim Händler. Dieser war davon jedoch alles andere als begeistert. Schließlich hatte er sich wochenlang von seinen Mitarbeitern verleugnen lassen, wenn der Daihatsu-Kundendienst ein klärendes Telefongespräch führen wollte. Selbst als er es schriftlich vorliegen hatte, dass die Kosten von Daihatsu übernommen werden, weigerte er sich noch, mir das Geld auszuzahlen. Er wollte erst abwarten, bis er das Geld von Daihatsu auf seinem Konto hatte. Weil ich selbstverständlich mehrmals nachgehakt habe, wurde mir irgendwann auch noch unterstellt, dass ich womöglich auf die 116 Euro dringend angewiesen wäre...
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