Also so eine Sitzerhöhung finde ich für kleinere Personen recht praktisch aber das Problem mit der Eintragung hätte man von DD seite schon angehen sollen wo der ÜRF noch hergestellt wurde.
Ich finde es komisch das so eine Sitzerhöhung so streng behandelt wird das sie eintragungspflichtig ist.
Was ist nun wenn sich keinere Personen sich einfach auf ein oder zwei Kissen setzen?
Da sitzen sie auch höher aber verliert dadurch das Auto die Betriebserlaubnis?
Gruß
Gaston
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