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Ok, das hab ich so nicht gemeint, da hab ich im ersten Satz Unsinn geschrieben. Ich wollte damit nur sagen, dass ich mir vorstellen kann, dass (in D bzw. der EU wohl genauso wie in der Schweiz) bei der Zulassung von Zubehörteilen Unterschiede zwischen dem Hersteller und Drittanbietern gemacht wird und so eine Sitzerhöhung _nachträglich_ deshalb eher bei Drittanbietern zu bekommen sein wird.
Warum die Sitzerhöhung in der EU nicht von Anfang an angeboten wurde weiß ich natürlich auch nicht, da können wir nur spekulieren. Die Antwort von Daihatsu scheint mir eine Standardantwort zu sein, wenn es was nicht gibt ist halt das Zulassungsrecht schuld. Natürlich ist nicht das EU Recht schuld, sondern Daihatsu, weil sie gar nicht erst versucht haben, das Teil für die EU zuzulassen.
Wahrscheinlich war das nur ein "Entscheidungsträger" bei Daihatsu, der für die EU beschlossen hat, dass das Teil nicht notwendig sei, weil Europäer groß genug sind oder so...
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