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Alt 14.08.2005, 09:33   #29
Rainer
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Ich bin mir ziemlich sicher dass die Fahrersitzerhöhung wie sie in der Schweiz angeboten wird kein Sicherheitsproblem darstellt, es ist lediglich so dass man sich seitens des Herstellers schützen MUSS was solche eingriffe angeht, denn das KFZ Recht ist in der EU einfach nur DÄMLICH ist weil sie alles erschweren bzw. für Otto-Normalverbraucher unmöglich machen.

Ich erinnere nur daran wie einfach es noch vor ein paar Jahren in Deutschland war einen anderen (stärkeren) Motor in das eigenen Auto einzubauen....

In Österreich warens da schon immer ein bisschen blöder, da gings schon lange nicht mehr ohne Gutachter, Herstellerfreigabe und am besten noch die Unterschrift der Mutter des Präsidenten des jeweiligen KFZ Herstellers *gggg*


ABER ich bitte bezüglich der Sitzerhöhung folgendes zu bedenken, dieses teil ist NICHT von Daihatsu sondern vom Schweizer importeur für Daihatsu und zwar von der Firma "ASCAR". Ascar ist NICHT Daihatsu!!

Was wenn etwa bei einem seitenunfall, was wenn dieses kleine teil da negative auswirkungen hat weil vielleicht jetzt gerade der Fahrer ein teil in die Rippen bekommen hat das er vorher nicht bekommen hätte (ohne die Sitzerhöhung)?

Es finden sich IMMER irgendwelche "schlauen" Sachverständigung die alle möglichen theorien aufstellen und so dazu führen das man den Hersteller verklagen könnte.... In dem Fall wäre das NUR die Ascar, im anderen Fall wäre das Daihatsu weil keine EU Genehmigung dafür vorliegt.....
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