Zitat:
Zitat von K3-VET
Hallo,
@Gaston: doch dürften sie. Es gibt keine Regelung, ab wann geblitztdingst werden darf. Vielmehr ist es eine Ländersache, wieviel Spielraum die von sich aus geben. Und da liegen die Abstände in der Tat zwischen 100 und 200 m. (ist aber alles freiwillig!!)
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Gibt aber Grundsatzurteile, wenn die wirklich am Ortseingangsschild blitzen, Widerspruch und über Anwalt bezahlste nichts!
Oder wenn de in einem anden Bundesland was am laufen hast, versuchen über die 3 Monate zu kommen einfach nicht antworten und solange kein einschreiben annehmen!