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Alt 21.09.2005, 21:19   #12
Radbert
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Zitat:
Zitat von klasse08-15
@radbert

hier in deutschland muss man nun mal veränderte sachen eintragen lassen und das ist pflicht!
Jaja.
Zitat:
Zitat von klasse08-15
das fachwissen eines prüfer ist wohl größer als deines
Also im Gegensatz zu dem Prüfer, der das letzte Bapperl auf meinen G200 gebappt hat, weiß ich jedenfalls, dass man durchgerostete Längsträger nicht mit Silikonpampe und U-Schutz instand setzen kann.

Meinjanur.

Was ich beim TÜV schon alles an Kasperköpfen erlebt hab, insbesondere mim Mopped, das darf man echt keinem erzählen. Nur weil einer da rumrennt und nen wichtigen grauen Kittel an hat, hat der noch lange keine Ahnung - und verlassen kann man sich in meinen Augen nur auf eins: dass sie einem vergleichsweise viel Geld für eine vergleichsweise minimale Dienstleistung abknöpfen.
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