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Alt 08.10.2005, 09:45   #5
bigmcmurph
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MMh sehr merkwürdig, dass dein Händler sagte die müssten nicht eingetragen werden.

Meine Federn mussten zusammen mit den Reifen bei TÜV vorgeführt werden
und ich hab den Wisch gekriegt.
In den Fahrzeugschein müssen sie aber nicht zwingend rein.

Greetings
Stephan
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"Ich hab es geschafft in meiner 18m² Wohnung einen Weinkeller einzurichten."

Daihatsu: Überraschend. Überzeugend. Anders.

"in forum ire mihi gaudio est"
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